Full text: Kreisratsprotokolle von 28. Juni 1937 bis 1. August 1946

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Den 27.März 194/. 
Verfügung auf &rnnd von 4. r t.7 der Kreisordnung 
betr.Neuordnung des Besoldungsrechts der -Peamten, 
Nach dem Belass des Reichsministers 
der Finanzen vom 25.Dezember 1940 Nr.A 
4029 - 18657 IV g sind die d e haltskürz= 
ungen nach der zweiten Gehaltskürzungs- 
Verordnung und nach dem bisher noch 
verbliebenen Restkürzungssatz der drit 
ten BehaltskürzungsverOrdnung mit Wir 
kung vom 1.Januar 1941 ab nicht mehr an- 
zuwenden. Die Mehrbeträge, die sich 
aus der Verminderung der Abzüge ergeben, 
werden auf die Ausgleichszulagen aller 
Art angerechnet. i 
Die Angleichung der Besoldung der 
Beamten des Kreisverbands an die Besol-^ 
düng der Reichsbeamten ist durch meine 
Verfügung vom 29.April 1940 und 27.März 
1941 bereits durchgeführt. 
Nach dem Erlass des "urtt.Jnnenmini- 
sters vom 28.Januar 1941 Nr.IV 137 g, 
kommt die Einstufung in die Reichsbe 
soldungsgruppe A 3b und damit die Be 
währung der uneingeschränkten Kürzungs 
minderung nach dieser B r uppe grundsätz=! 
lieh für Beamte in Landkreisen mit we 
niger als 100 000 Einwohnern nur in 
Betracht, wenn AmtsInhalt und Bedeutung 
der Stelle eine solche Einstufung 
rechtfertigen. Soweit diese Vorausset 
zung nicht vorliegt, können die B e = 
haltskürzungen ab 1.Januar 1941 nur 
um weitere 3 v.HI abgebaut werden. u n= 
ter den vorliegenden Verhältnissen ist 
für die Stelle des Kreispflegers und 
des Leiters des Kreiswohlfahrtsamts 
sowie die Stellen der beiden Kreisbau 
meister die Einstufung in RBes.Gr.A 3h
	        
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