Full text: Kreisratsprotokolle von 28. Juni 1937 bis 1. August 1946

Den 13.Juli 1938. 
Der landrat hat am 11.Juni 1938 
vorbehältlich der noch einzuholenden 
Äusserung des Kreisrats gemäß § 36 
A"bs.4 äsr Sparkassensatzung die Zu 
stimmung des Kreisverbands erklärt. 
Der Kpgjgrat nimmt hievon ohne Er 
innerung Kenntnis und erteilt seine 
Zustimmung. 
§ 10. 
Durchführung des Landeseinteilungsge= 
setzes hei der Kreissparkasse Biberach 
a.d.Riss. 
Zur Durchführung des Landeseintei= 
lungsgesetzes bei den Kreissparkassen 
hat die Ministerialabteilung für Be 
zirk s-und Körperschaftsverwaltung mit 
Erlass vom 29.Juni 1938 Nr.3380 Richt 
linien und Muster für die abzuschlies 
senden Vereinbarungen herausgegeben. 
Die danach mit den KreisSparkassen 
Ulm, Ravensburg, Wangen und Ehingen 
abzuschliessenden Vereinbarungen sind s 
vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats 
der Kreissparkasse Liberach a.d.Riss 
vorbehältlich der Zustimmung des Kreis 
verbands und der Genehmigung des Innen 
ministers vom 12.Juli 1938 unterzeich 
net worden. 
Die Vereinbarungen werden bekannt= 
gegeben. Der Kreisrat erklärt zum Ab 
schluss der Vereinbarungen seine 
Zust immun
	        
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