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insbesondere auch wegen dem Absinken der Kaufkraft. Die Ver
waltung führt dagegen aus, daß im Palle der Übernahme^die an
fallenden erheblichen Überschüsse einer Rücklage zugeführt
werden müßten, die dann zur inneren Verschuldung verwendet
werden könne. Die anderen Mitglieder sprechen sich im wesent
lichen für die Übernahme- dieser Palle in eigene Zuständigkeit
aus, falls dies gesetzlich möglich ist.
Hach Beratung wird mit Stimmenmehrheit
beschlossen
die Verwaltung zu ermächtigen, in den künftigen Verhandlungen
wegen Abgabe von pauschalierten Kriegsfolgefällen die Mög
lichkeit der Eigenzuständigkeit für die Südtiroler Pürsorge-
fälle offen zu lassen. Die endgültige Übernahme solcher Bälle
in die Zuständigkeit des Kreisverbands bedarf noch einer end
gültigen Beschlußfassung durch den Kreisrat.
§ 8
Änderung des Pflegesatzes für das Tbc.-Krankenhaus
Ochs enhaus en.
Pür die Patienten des Tbc.—Krankenhauses Ochsenhausen
sind im wesentlichen 5 Kostenträger vorhanden:
die landesversieherungsanstalt
der landesfürsorgeverband und
das Landesversorgungsamt.
"it "dem Landesversorgungsamt bestand schon seither ein "ertrag,
wonach das Tbc.-Krankenhaus Ochsenhausen für das LandesVer
sorgung samt eine gewisse Ejttenzahl zur Unterbringung,von Pa
tient ep. zur Verfügung stellt. Das Landesversorgungsamt ist nun
mehr an die Krankenhausverwaltung wegen des Abschlusses eines
' Einheitsvertrages herangetreten. Dieser Einheitsvertrag soll
auf Veranlassung des Bundes tiit allen Krankenanstalten abge
schlossen werden, bei denen das bandesversorgungsamo c.o^ uun-
träger ist. Der Vertragsinhalt ist gegenüber seither nur unwe
sentlich geändert. In den stattgefundenen Verhandlungen hau sich
das Landesversorgungsamt bereit erklärt, den sei unerigen voa-l
pauschalierten Pflegesatz von 9-— Dil um 0.50 Di- zu erno-i«n.
Die Verwaltung beantragt, den Abschluss des neuen Vertrages zu
genehmigen unter Pestsetzung des neuen Pf le e satzes auf . wk.
Der neue Pflegesatz soll mit Wirkung ab 1.4.1956 in Kraft tre
ten. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen auch mit den übrigen Kosten
trägern entspre chende Verhandlungen geführt werden nit. dem _iie_u,
als allgemein gültigen Pflegesatz im Tbc,-Krankenhaus in Ochsen
hausen ab '1.4.1956 einen Betrag von 9«.-0 - festzuse u.-^n.