Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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IV. Übergangs- und. Schlußbestimmungen. 
§ 15 
Inkrafttreten. 
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen 
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig werden die 
noch geltenden Bestimmungen der bisherigen Satzung 
vom 25. Juli 1928 aufgehoben. 
(2) Bis zur ersten Sitzung des nach dieser Satzung zu 
bildenden Jugendwohlfahrtsausschusses sind die bis 
herigen Regelungen für die Erfüllung der Aufgaben 
des Jugendamts übergangsweise weiteranzuwenden. 
§ 14 
Schaffung einer Schwesternstelle für das Kreiskranken- 
haus Ochsenhausen. 
Im Kreiskrankenhaus Ochsenhausen wurden seither die 
Nachtwachen nebenher gegen ein Tagegeld von einer nichtan 
gestellten Schwester versehen. Diese Aushilfsschwester hat 
ihre Tätigkeit eingestellt. Durch die ständige starke Be 
legung des Hauses und die Tatsache, daß einem Teil der Or 
densschwestern die seitherige überdurchschnittliche 
Arbeitsleistung nicht mehr länger zugemutet werden kann, 
erfordert die Schaffung einer neuen stellenplanmässigen 
Stelle für eine geprüfte Krankenschwester. Es ist an sich 
vorgesehen, im Stellenplan des Haushaltsplans 1956 eine 
solche Stelle aufzunehmen. Da die Angelegenheit bis zur 
Verabschiedung des Haushaltsplans nicht zurückgestellt wer 
den kann, muß der gegenwärtige Stellenplan geändert werden. 
Hiefür ist der Kreistag zuständig. Der Eile halber ist aber 
in Anwendung von § 26 der Landkreisordnung 
beschlossen 
worden, in den Stellenplan eine neue Stelle für eine ge 
prüfte Krankenschwester aufzunehmen.
	        
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