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Anerkennung der Endabrechnung der Landstr.II.Ordnung
Umgehungsstraße bei Weihungszell.
I. Teil Öffentliche Sitzung
Die Endabrechnung der Umgehungsstraße bei Weihungszell
wurde durch Kreisratsbeschluß vom 12. Mai 1956 vorbehält
lich einer näheren Begründung der Kostenüberschreitung von
5 500 DM genehmigt. Dem Kreisrat wird die Stellungnahme des
Straßenbauamts Riedlingen zu dieser Kostenüberschreitung be
kanntgegeben. Die Überschreitung ist durch den nachträglich
vom Kreisrat verwilligten Ablösungsbetrag an das Forstamt
Dietenheim und teilweise durch Lohn-und Preiserhöhungen ent
standen.
Es wird einstimmig
beschlossen,
die Endabrechnung der Landstr.II.Ordnung Umgehungsstraße bei
Weihungszell endgültig anzuerkennen.
§ 2
Neubau der Brücke über den Pfaffenrieder Bach in
Rupprechts.
Die bestehende Brücke über den Pfaffenrieder Bach in
Rupprechts ist baufällig und muß nach den Feststellungen
des Straßenbauamts Riedlingen dringend erneuert werden. Die
Brücke gehört je zur Hälfte dem Landkreis Biberach und dem
Landkreis Wangen. Das Straßenbauamt Ravensburg hat sich be
reit erklärt, nach Zustimmung der beiden Landkreise einen
Neubau der Brücke durchzuführen. Es hat die Kosten hiefür
auf insgesamt 21 000 DM veranschlagt. Das Straßenbauamt
Riedlingen schlägt vor, dem Neubau der baufälligen Brücke
unverzüglich zuzustimmen und den Betrag von 10 500 DM für
diese Baumaßnahme bereitzustellen.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
1) Zum Neubau der baufälligen Brücke bei Rupprechts die
Genehmigung zu erteilen,
2) den Kostenvoranschlag für den Anteil des Landkreises
Biberach in Höhe von 10 500 DM zu genehmigen,
3) die Finanzierung aus Mitteln des Rechnungsjahres 1956
im Rahmen des Gesamtstraßenbauprogramms vorzunehmen.