Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Anerkennung der Endabrechnung der Landstr.II.Ordnung 
Umgehungsstraße bei Weihungszell. 
I. Teil Öffentliche Sitzung 
Die Endabrechnung der Umgehungsstraße bei Weihungszell 
wurde durch Kreisratsbeschluß vom 12. Mai 1956 vorbehält 
lich einer näheren Begründung der Kostenüberschreitung von 
5 500 DM genehmigt. Dem Kreisrat wird die Stellungnahme des 
Straßenbauamts Riedlingen zu dieser Kostenüberschreitung be 
kanntgegeben. Die Überschreitung ist durch den nachträglich 
vom Kreisrat verwilligten Ablösungsbetrag an das Forstamt 
Dietenheim und teilweise durch Lohn-und Preiserhöhungen ent 
standen. 
Es wird einstimmig 
beschlossen, 
die Endabrechnung der Landstr.II.Ordnung Umgehungsstraße bei 
Weihungszell endgültig anzuerkennen. 
§ 2 
Neubau der Brücke über den Pfaffenrieder Bach in 
Rupprechts. 
Die bestehende Brücke über den Pfaffenrieder Bach in 
Rupprechts ist baufällig und muß nach den Feststellungen 
des Straßenbauamts Riedlingen dringend erneuert werden. Die 
Brücke gehört je zur Hälfte dem Landkreis Biberach und dem 
Landkreis Wangen. Das Straßenbauamt Ravensburg hat sich be 
reit erklärt, nach Zustimmung der beiden Landkreise einen 
Neubau der Brücke durchzuführen. Es hat die Kosten hiefür 
auf insgesamt 21 000 DM veranschlagt. Das Straßenbauamt 
Riedlingen schlägt vor, dem Neubau der baufälligen Brücke 
unverzüglich zuzustimmen und den Betrag von 10 500 DM für 
diese Baumaßnahme bereitzustellen. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
1) Zum Neubau der baufälligen Brücke bei Rupprechts die 
Genehmigung zu erteilen, 
2) den Kostenvoranschlag für den Anteil des Landkreises 
Biberach in Höhe von 10 500 DM zu genehmigen, 
3) die Finanzierung aus Mitteln des Rechnungsjahres 1956 
im Rahmen des Gesamtstraßenbauprogramms vorzunehmen.
	        
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