Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Nach, längerer Beratung der Angelegenheit wird einstimmig 
Beschlossen: 
1) Das Straßenbauamt Riedlingen zu beauftragen, mit den 
Herren Schneider und Schwörer wegen der Fertigung von 
Straßenbauentwürfen im Werkvertragsverhältnis zu ver 
handeln. Dabei sollen Schneider 2 Entwürfe und Schwörer 
1 Entwurf zugeteilt werden, 
2) die endgültige Kostengenehmigung vorzubehalten. 
§ 5 
Vergebung der Bauarbeiten für den II.Bauabschnitt 
für die Landstr.II.Ordnung Laupheim-Burgrieden. 
Einleitend wird auf die den Kreisräten bekanntgegebene 
Eilentscheidung des Landrats vom 21. Juni 1956 über die 
Vergabe der Bauarbeiten für den II.Bauabschnitt der Land 
str . II . Ordnung Laupheim-Burgrieden Bezug genommen. Es ist 
noch eine Entscheidung zur Deckung der überplanmässigen Aus 
gaben in Höhe von 27 000 DM herbeizuführen. Die gegenüber 
dem ursprünglichen Anschlag entstandenen Mehrkosten werden 
von Baurat Walker begründet. Die Verwaltung empfiehlt, die 
Gesamtbaumaßnahme aus Mitteln des Rechnungsjahres 1956 zu 
bestreiten und die bei dieser Baumaßnahme entstandenen über 
planmässigen Ausgaben durch Kürzung bei einem anderen Projekt 
des Rechnungsjahres 1956 auszugleichen, wobei die Gesamtbau 
summe des Straßenbauprogramms 1956 nicht überschritten wer 
den soll. 
Nach Beratung wird 
. beschlossen, 
1) Die Genehmigung zur Leistung der überplanmässigen Aus 
gaben in Höhe von 27 000 DM für das vorliegende Einzel 
programm zu erteilen, 
2) die Verwaltung im Einvernehmen des Straßenbauamts Ried 
lingen zu beauftragen, für die Abdeckung dieser überplan 
mässigen Ausgaben im Rahmen des GesamtProgramms 1956 
durch'Kürzung bei einem anderen geeigneten Projekt zu 
sorgen. 
, § 6 
Anerkennung der Endabrechnung Ausbau der Orts 
durchfahrt ApfIngen II. Teil. 
Dem Kreisrat wird die vorliegende Endabrechnung über den 
Ausbau des II.Teils der Ortsdurchfahrt ÄpfIngen bekanntge 
geben. Der Plansatz für diese Baumaßnahme beträgt 62 000 DM; 
die Endabrechnung lautet auf 61 981,81 DM. Bei Ortsdurch 
fahrten wäre außerdem ein Anteilsbetrag der Gemeinde an. den 
Baukosten festzusetzen. Dieser Anteilsbetrag hat bis jetzt 
üblicherweise 10 A betragen.
	        
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