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Nach, längerer Beratung der Angelegenheit wird einstimmig
Beschlossen:
1) Das Straßenbauamt Riedlingen zu beauftragen, mit den
Herren Schneider und Schwörer wegen der Fertigung von
Straßenbauentwürfen im Werkvertragsverhältnis zu ver
handeln. Dabei sollen Schneider 2 Entwürfe und Schwörer
1 Entwurf zugeteilt werden,
2) die endgültige Kostengenehmigung vorzubehalten.
§ 5
Vergebung der Bauarbeiten für den II.Bauabschnitt
für die Landstr.II.Ordnung Laupheim-Burgrieden.
Einleitend wird auf die den Kreisräten bekanntgegebene
Eilentscheidung des Landrats vom 21. Juni 1956 über die
Vergabe der Bauarbeiten für den II.Bauabschnitt der Land
str . II . Ordnung Laupheim-Burgrieden Bezug genommen. Es ist
noch eine Entscheidung zur Deckung der überplanmässigen Aus
gaben in Höhe von 27 000 DM herbeizuführen. Die gegenüber
dem ursprünglichen Anschlag entstandenen Mehrkosten werden
von Baurat Walker begründet. Die Verwaltung empfiehlt, die
Gesamtbaumaßnahme aus Mitteln des Rechnungsjahres 1956 zu
bestreiten und die bei dieser Baumaßnahme entstandenen über
planmässigen Ausgaben durch Kürzung bei einem anderen Projekt
des Rechnungsjahres 1956 auszugleichen, wobei die Gesamtbau
summe des Straßenbauprogramms 1956 nicht überschritten wer
den soll.
Nach Beratung wird
. beschlossen,
1) Die Genehmigung zur Leistung der überplanmässigen Aus
gaben in Höhe von 27 000 DM für das vorliegende Einzel
programm zu erteilen,
2) die Verwaltung im Einvernehmen des Straßenbauamts Ried
lingen zu beauftragen, für die Abdeckung dieser überplan
mässigen Ausgaben im Rahmen des GesamtProgramms 1956
durch'Kürzung bei einem anderen geeigneten Projekt zu
sorgen.
, § 6
Anerkennung der Endabrechnung Ausbau der Orts
durchfahrt ApfIngen II. Teil.
Dem Kreisrat wird die vorliegende Endabrechnung über den
Ausbau des II.Teils der Ortsdurchfahrt ÄpfIngen bekanntge
geben. Der Plansatz für diese Baumaßnahme beträgt 62 000 DM;
die Endabrechnung lautet auf 61 981,81 DM. Bei Ortsdurch
fahrten wäre außerdem ein Anteilsbetrag der Gemeinde an. den
Baukosten festzusetzen. Dieser Anteilsbetrag hat bis jetzt
üblicherweise 10 A betragen.