Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Es wird. 
beschlosseni 
1) den Vertrag zwischen dem Landesversorgungsamt und dem Kreis 
verband Biberach mit ..'irkung ab 1.4.1956 gu genehmigen, 
2) den Pflegesatz für das Tbc .-Krankenhaus mit ^irlcung ab 1.4. 
1956 auf"9.50 DL für den Kostenträger Landesversorgungsamt 
festzusetzen, 
3) die Verwaltung zu beauftragen, den Pflegesatz nach Ziffer 2 
für das Tbc.-Krankenhaus mit Wirkung ab 1.4.1956 für alle 
Kostenträger dieses Hauses einzuführen. 
§ 9 
Änderung der Pflegesätzer der Kreiskrankenhäuser für 
Selbstzahler. 
Es ird auf den Vorgang (Kreisratsbeschluß vom 17.12.1955) 
verwiesen. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, daß sich die 
III. Pflegeklasse für Selbstzahler nicht ohne Schwierigkeiten 
pauschalieren lässt, obwohl die Bundespflegesatzverordnung pri 
mär fordert, die Selbstzahler III. Klasse den Kassenpatienten 
gleichzustellen. Schwierigkeiten für eine solche Pauschalierung 
bestehen insbesondere’wegen den vorhandenen Chefarztverträgen, 
die den Chefärzten der Kreiskrankenhäuser auch für die Selbst 
zahler III. Klasse ein Liquidationsrecht zugestehen. Die Chef 
ärzte haben aber eine Pauschalierung einmütig abgelehnt. 
Venn auch die Pauschalierung der III. Verpflegungsklasse 
für Selbstzahler ein wünschenswertes Ziel gewesen, wäre, so sollte 
doch den Wünschen der Chefärzte gegenwärtig Rechnung getragen 
werden. 
Der neue Vorschlag der Verwaltung stützt sich darauf, die 
Selbstzahlersätze möglichst nahe an die Selbstkosten heranzu 
bringen. Eine Erhöhung gegenüber seither ist schon deshalb er 
forderlich, weil auch die Kas^ensätze erhöht wurden. Da die 
Forderung der Krankenhausverwaltung weiterhin auf eine Erhöhung 
der Kassenpflegesätze abzi’elt, müssen zwangsläufig die Pflege 
sätze für Selbstzahler entsprechend hoch sein. Entsprechend dem 
Antrag der Verwaltung wird - 
beschlossen; 
1) Mit Wirkung ab 1.4.1956 die Sätze für Selbstzahler der Kreis 
krankenhäuser wie folgt festzusetzen: 
a) Im Kreiskrankenhaus 1 iberach 
in der III. Pflegeklasse täglich 9,— DM 
in der IIPflegeklasse täglich 12,— DM 
. in der I. Pflegeklasse täglich 15,—- DM.
	        
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