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Nach. Beratung wird
Beschlossen:
1) Die Endabrechnung für den Ausbau des II.Teils der Orts
durchfahrt Äpfingen anzuerkennen,
2) den Anteilsbetrag der Gemeinde Äpfingen an den Ausbau
kosten auf 10 % der Baukosten = 6 198 DM festzusetzen.
§ 7
Abnahme von ausgebauten Bandstraßen II.Ordnung.
Die Sitzung in Biberach wird zu einer Besichtigung der
in den letzten Monaten fertiggestellten Landstr. II.Ordnung
unterbrochen. Gleichzeitig sollen die fertigggesteilten
Straßen vom Kreisrat vorbehältlich der technischen Über
wachung durch das Straßenbauamt Riedlingen im Rahmen der
Garantiepflicht abgenommen werden.
Besichtigt werden die Strecke Aßmannshart - Alberweiler,
die Rißbrücke zwischen Laupheim und Äpfingen, der II.Bau
abschnitt der Ortsdurchfahrt Äpfingen, die Umgehungsstraße
bei Weihungszell, die Straßenverhältnisse in Niedernzell,
der I.Bauteil der Ortsdurchfahrt Edelbeuren und der zum
Ausbau kommende II.Teil der Ortsdurchfahrt Edelbeuren, der
I.Teil der Ortsdurchfahrt Illerbachen und die Bahnhofstraße
in Tannheim.
Der Vorsitzende stellt fest, daß nach den heutigen Wahr
nehmungen die zum Ausbau gekommenen Landstr. II-.Ordnung
gut gebaut worden seien, sodaß der Kreisrat einer Abnahme
vorbehältlich der Überwachung der Garantiebestimmungen
durch das Straßenbauamt Riedlingen zustimmen könne.
Es wird einstimmig
beschlossen,
folgende Straßenbauten ohne Beanstandung abzunehmen:
1) Landstr.II.Ordnung Aßmannshart - Alberweiler,
2) Ortsdurchfahrt Äpfingen II.Teil,
z) Landstr.II.Ordnung Umgehungsstraße bei Weihungszell,
4) Ortsdurchfahrt Edelbeuren I.Teil,
5) Ortsdurchfahrt Illerbachen I.Teil.