Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

- 6 - 
Nach. Beratung wird 
Beschlossen: 
1) Die Endabrechnung für den Ausbau des II.Teils der Orts 
durchfahrt Äpfingen anzuerkennen, 
2) den Anteilsbetrag der Gemeinde Äpfingen an den Ausbau 
kosten auf 10 % der Baukosten = 6 198 DM festzusetzen. 
§ 7 
Abnahme von ausgebauten Bandstraßen II.Ordnung. 
Die Sitzung in Biberach wird zu einer Besichtigung der 
in den letzten Monaten fertiggestellten Landstr. II.Ordnung 
unterbrochen. Gleichzeitig sollen die fertigggesteilten 
Straßen vom Kreisrat vorbehältlich der technischen Über 
wachung durch das Straßenbauamt Riedlingen im Rahmen der 
Garantiepflicht abgenommen werden. 
Besichtigt werden die Strecke Aßmannshart - Alberweiler, 
die Rißbrücke zwischen Laupheim und Äpfingen, der II.Bau 
abschnitt der Ortsdurchfahrt Äpfingen, die Umgehungsstraße 
bei Weihungszell, die Straßenverhältnisse in Niedernzell, 
der I.Bauteil der Ortsdurchfahrt Edelbeuren und der zum 
Ausbau kommende II.Teil der Ortsdurchfahrt Edelbeuren, der 
I.Teil der Ortsdurchfahrt Illerbachen und die Bahnhofstraße 
in Tannheim. 
Der Vorsitzende stellt fest, daß nach den heutigen Wahr 
nehmungen die zum Ausbau gekommenen Landstr. II-.Ordnung 
gut gebaut worden seien, sodaß der Kreisrat einer Abnahme 
vorbehältlich der Überwachung der Garantiebestimmungen 
durch das Straßenbauamt Riedlingen zustimmen könne. 
Es wird einstimmig 
beschlossen, 
folgende Straßenbauten ohne Beanstandung abzunehmen: 
1) Landstr.II.Ordnung Aßmannshart - Alberweiler, 
2) Ortsdurchfahrt Äpfingen II.Teil, 
z) Landstr.II.Ordnung Umgehungsstraße bei Weihungszell, 
4) Ortsdurchfahrt Edelbeuren I.Teil, 
5) Ortsdurchfahrt Illerbachen I.Teil.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.