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§ 8
Änderung des Straßenbauträgers anlässlich der Fertigung
der Umgehungsstraße in Weihungszell.
Bei der Umgehungsstraße Weihungszell handelt es sich um
eine Straßenbaumaßnahme, die bereits im Jahre 1937 und 1938
durch den ehemaligen Kreisverband Laupheim begonnen wurde.
Rechtsnachfolger für den seinerzeit aufgelösten Kreisver
band Laupheim ist der Landkreis Biberach. Die fertiggestell
te Umgehungsstraße bei Weihungszell liegt im wesentlichen
auf Markung des Landkreises Ulm. Es wurden deshalb mit dem
Landkreis Ulm Verhandlungen wegen einem Beteiligungsbeitrag
für die Fertigstellung dieser Baumaßnahme und wegen einer
Übernahme dieser Straße nach Fertigstellung geführt. Bis
zur Übergabe dieser Straße an den Landkreis Ulm soll die
Unterhaltung vom Landkreis Biberach erfolgen. Es ist damit
zu rechnen, daß die Übergabeverhandlungen im Verlauf der
nächsten 2-3 Monate abgeschlossen sind.
Durch die Fertigstellung der Umgehungsstraße bei Weihungs
zell ist es außerdem möglich, ein Teilstück der Landstr.II.Ordng.
ausgehend von der Umgehungsstraße bis zum Ort Weihungszell,
in die Unterhaltung der Gemeinde zurückzugeben, da dieses
Straßenstück durfh die Umgehungsstraße den Charakter einer
Landstr.II.Ordnung verloren hat.
Nach Beratung wird
beschlossen;
1) Die Verwaltung zu beauftragen, die Übergabe der fertig
gestellten Umgehungsstraße Weihungszell an den Landkreis
Ulm vorzunehmen,
2) die Übergabe der durch die Umgehungsstraße entbehrlich
gewordenen Landstr.II.Ordnung Umgehungsstraße bis Weihungs
zell an die Gemeinde Siessen einzuleiten.
§ 9
Beitrag an die Gemeinde Erolzheim zum Erwerb
einer Kapelle in Edelbeuren.
Es ist vorgesehen, aus Mitteln des Rechnungsjahres 1956
den II.Teil der Ortsdurchfahrt Edelbeuren Gemeinde Erolzheim
auszubauen. Das Bürgermeisteramt Erolzheim hat der Kreisver
waltung einen Beschluß des Gemeinderats übergeben, wonach die
Gemeinde zur Erreichung einer besseren Linienführung an der
Ortsdurchfahrt Edelbeuren bereit wäre, von der Kirchengemein
de eine in die Straße hereinreichende Kapelle auf Abbruch zu
erwerben unter der Voraussetzung, daß sich der Landkreis an
den Kosten mit einem Beitrag von 50 % beteiligt. Die zum
Ausbau kommende Strecke und die Kapelle werden vom Kreisrat
im Beisein des Bürgermeisters von Erolzheim besichtigt. Es
besteht zunächst geteilte Meinung über die Notwendigkeit des
Abbruchs. Da der Beitrag des Landkreises jedoch höchstens
5 000 DM betragen dürfte, spricht sich auch das Straßenbau
amt aus Straßenbau-Gesichtspunkten heraus für den Erwerb auf
Abbruch aus. Die Erwerbskosten belaufen sich voraussichtlich
auf 10 - 12 000 DM.