Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 8 
Änderung des Straßenbauträgers anlässlich der Fertigung 
der Umgehungsstraße in Weihungszell. 
Bei der Umgehungsstraße Weihungszell handelt es sich um 
eine Straßenbaumaßnahme, die bereits im Jahre 1937 und 1938 
durch den ehemaligen Kreisverband Laupheim begonnen wurde. 
Rechtsnachfolger für den seinerzeit aufgelösten Kreisver 
band Laupheim ist der Landkreis Biberach. Die fertiggestell 
te Umgehungsstraße bei Weihungszell liegt im wesentlichen 
auf Markung des Landkreises Ulm. Es wurden deshalb mit dem 
Landkreis Ulm Verhandlungen wegen einem Beteiligungsbeitrag 
für die Fertigstellung dieser Baumaßnahme und wegen einer 
Übernahme dieser Straße nach Fertigstellung geführt. Bis 
zur Übergabe dieser Straße an den Landkreis Ulm soll die 
Unterhaltung vom Landkreis Biberach erfolgen. Es ist damit 
zu rechnen, daß die Übergabeverhandlungen im Verlauf der 
nächsten 2-3 Monate abgeschlossen sind. 
Durch die Fertigstellung der Umgehungsstraße bei Weihungs 
zell ist es außerdem möglich, ein Teilstück der Landstr.II.Ordng. 
ausgehend von der Umgehungsstraße bis zum Ort Weihungszell, 
in die Unterhaltung der Gemeinde zurückzugeben, da dieses 
Straßenstück durfh die Umgehungsstraße den Charakter einer 
Landstr.II.Ordnung verloren hat. 
Nach Beratung wird 
beschlossen; 
1) Die Verwaltung zu beauftragen, die Übergabe der fertig 
gestellten Umgehungsstraße Weihungszell an den Landkreis 
Ulm vorzunehmen, 
2) die Übergabe der durch die Umgehungsstraße entbehrlich 
gewordenen Landstr.II.Ordnung Umgehungsstraße bis Weihungs 
zell an die Gemeinde Siessen einzuleiten. 
§ 9 
Beitrag an die Gemeinde Erolzheim zum Erwerb 
einer Kapelle in Edelbeuren. 
Es ist vorgesehen, aus Mitteln des Rechnungsjahres 1956 
den II.Teil der Ortsdurchfahrt Edelbeuren Gemeinde Erolzheim 
auszubauen. Das Bürgermeisteramt Erolzheim hat der Kreisver 
waltung einen Beschluß des Gemeinderats übergeben, wonach die 
Gemeinde zur Erreichung einer besseren Linienführung an der 
Ortsdurchfahrt Edelbeuren bereit wäre, von der Kirchengemein 
de eine in die Straße hereinreichende Kapelle auf Abbruch zu 
erwerben unter der Voraussetzung, daß sich der Landkreis an 
den Kosten mit einem Beitrag von 50 % beteiligt. Die zum 
Ausbau kommende Strecke und die Kapelle werden vom Kreisrat 
im Beisein des Bürgermeisters von Erolzheim besichtigt. Es 
besteht zunächst geteilte Meinung über die Notwendigkeit des 
Abbruchs. Da der Beitrag des Landkreises jedoch höchstens 
5 000 DM betragen dürfte, spricht sich auch das Straßenbau 
amt aus Straßenbau-Gesichtspunkten heraus für den Erwerb auf 
Abbruch aus. Die Erwerbskosten belaufen sich voraussichtlich 
auf 10 - 12 000 DM.
	        
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