8
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
1) Der Gemeinde Erolzheim im Falle des Erwerbs der Kapelle
in Edelbeuren auf Abbruch einen Beteiligungsbeitrag in
Höhe von 50 % der Erwerbskosten, höchstens jedoch 5000 DM
zu verwilligen,
2) die Finanzierung aus den Planmitteln des Rechnungsjahres
1956 für den Ausbau des II.Teils der Ortsdurchfahrt
Edelbeuren zu genehmigen.
§ 10
Weiterer Ausbau der Ortsdurchfahrt Illerbachen
Gemeinde Berkheim.
Das Bürgermeisteramt Berkheim hat schon mehrmals angeregt,
den II.Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt Illerbachen möglichst
bald fertigzustellen. Die in Frage kommende Strecke wird
in Illerbachen besichtigt. Kreisrat Dobler weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, daß er einen Ausbau des II.Bauab
schnitts noch nicht für notwendig halte, da erwiesenermassen
diese Straße nur einen geringen Verkehr gegenüber anderen
dringenden Projekten habe. Das Bauamt stellte außerdem fest,
daß eine Fortführung der Baumaßnahme so lange nicht erfolgen
könne, bis der in die Straße hineinreichende Friedhof teil
weise verlegt sei. Die mit der Kirchengemeinde hierüber ge
führten Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Nach kurzer Beratung wird
beschlossen:
1) Die Entscheidung über den weiteren Ausbau der Ortsdurch
fahrt Illerbachen bis auf weiteres zurückzustellen,
2) dem Straßenbauamt Riedlingen zu empfehlen, gelegentlich
einen Entwurf mit Kostenvoranschlag für den II.Bauab
schnitt in Illerbachen aufzustellen und das Bürgermeister
amt Berkheim wegen dem notwendig werdenden Grunderwerb
zu unterrichten.
§ 11
Verbesserung der Straßenverhältnisse in Niedernzell
Gemeinde Gutenzell.
Der Kreisrat besichtigt die Straßenverhältnisse in Niedern
zell Gde.Gutenzell, da von dort aus laufend Klagen wegen der
unguten Straßenverhältnisse an den Landkreis herangetragen
werden. In Niedernzell findet alljährlich ein Wendelinus-
ritt statt, bei dem viele Personen zugegen sind. Bei der Be
sichtigung wird sich der Kreisrat darüber einig, daß nur ein
Provisorium in Frage kommen könne.
Nach längerer Beratung wird schlid31ich
beschlossen,
die Genehmigung zu einer provisorischen»Teerung innerhalb
der Ortsdurchfahrt Niedernzell bis zu einer Summe von
10 000 DM im Rahmen der Mittel des Straßenhaushalts 1956■
zu erteilen.