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II. Bei den. zur Zeit in der Abwicklung befindlichen Aus-
baumaßnahmen werden Haushaltsreste in Höhe des Unter
schieds zwischen Ist-Ergebnis und Planansatz, abge
rundet auf volle 1 000 DM nach dem Stand vom 31.8.1956
gebildet. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Haus
haltsreste für die Einzelmaßnahme seinerzeit nach Maß
gabe dieses Beschlusses im einzelnen festzusetzen,
wobei an der Gesamtsumme etwaige Überschreitungen bei
einzelnen Projekten auszugleichen sind.
§ 14
Gewährung eines Darlehens zur Beschaffung eines
Personenkraftwagens für den Dienstreiseverkehr
an die Kreisfürsorgerin Maier.
Die beim Landkreis tätige Fürsorgerin Maier hat ein Ge
such um Gewährung eines Darlehens zur Anschaffung eines
Personenkraftwagens für den Dienstreiseverkehr gestellt.
Die Fürsorgerin benötigt zur Erfüllung ihrer Aufgaben
einen Pkw. Ihr derzeitiges Auto genügt den Erfordernissen
nicht mehr. Die Fürsorgerin beabsichtigt einen Lloyd 600
anzuschaffen. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf
rund 4 000 DM. Aus eigenen Mitteln könnte sie 2 000 DM
aufbringen. Der Rest von 2 000 DM soll durch ein Darlehen
des Dienstherrn finanziert werden.
Die Beschaffung eines neuen Pkw. ist aus dienstlichen
Gründen notwendig. Die Verwaltung empfiehlt deshalb die
Gewährung eines zinslosen Darlehens in der beantragten
Höhe. Es wird einstimmig
beschlossen:
1) Der Kreisfürsorgerin Maier ein zinsloses Darlehen in
Höhe von 2 000 DM zur Beschaffung eines beamteneigenen
Kraftfahrzeuges zu verwilligen,
2) die Tilgung auf monatlich 40,—DM festzusetzen,
3) das Darlehen aus den Mitteln des allgemeinen Kapital
vermögens vorübergehend zu entnehmen.
§ 15
Änderung des Stellenplans.
Der Kreisrat wird davon unterrichtet, daß alljährlich
bei der Verabschiedung des Haushaltsplans auch der Stellen
plan den Gegebenheiten angepasst wurde. Auch in diesem
Jahr ist es notwendig, bei einer Reihe von Angestellten
andere Einstufungen nach der TO.A in Anpassung an die ge
gebenen Tätigkeitsmerkmale vorzunehmen. Diese Änderungen
sind grundsätzlich auf l.Arril 1956 vorgesehen gewesen.
Da der Stellenplan erst etwas verspätet zusammen mit dem
Haushaltsplan verabschiedet werden soll, ist es nicht
gerechtfertigt, die unabwendbar notwendig werdenden
Stellenplanveränderungen zu Lasten der betreffenden Ange
stellten noch weiterhin zu verzögern. Aus diesem Grunde
ist eine Vorwegentscheidung zum Stellenplan 1956 im not
wendigen Umfang erforderlich. Dabei handelt es sich um