Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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II. Bei den. zur Zeit in der Abwicklung befindlichen Aus- 
baumaßnahmen werden Haushaltsreste in Höhe des Unter 
schieds zwischen Ist-Ergebnis und Planansatz, abge 
rundet auf volle 1 000 DM nach dem Stand vom 31.8.1956 
gebildet. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Haus 
haltsreste für die Einzelmaßnahme seinerzeit nach Maß 
gabe dieses Beschlusses im einzelnen festzusetzen, 
wobei an der Gesamtsumme etwaige Überschreitungen bei 
einzelnen Projekten auszugleichen sind. 
§ 14 
Gewährung eines Darlehens zur Beschaffung eines 
Personenkraftwagens für den Dienstreiseverkehr 
an die Kreisfürsorgerin Maier. 
Die beim Landkreis tätige Fürsorgerin Maier hat ein Ge 
such um Gewährung eines Darlehens zur Anschaffung eines 
Personenkraftwagens für den Dienstreiseverkehr gestellt. 
Die Fürsorgerin benötigt zur Erfüllung ihrer Aufgaben 
einen Pkw. Ihr derzeitiges Auto genügt den Erfordernissen 
nicht mehr. Die Fürsorgerin beabsichtigt einen Lloyd 600 
anzuschaffen. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 
rund 4 000 DM. Aus eigenen Mitteln könnte sie 2 000 DM 
aufbringen. Der Rest von 2 000 DM soll durch ein Darlehen 
des Dienstherrn finanziert werden. 
Die Beschaffung eines neuen Pkw. ist aus dienstlichen 
Gründen notwendig. Die Verwaltung empfiehlt deshalb die 
Gewährung eines zinslosen Darlehens in der beantragten 
Höhe. Es wird einstimmig 
beschlossen: 
1) Der Kreisfürsorgerin Maier ein zinsloses Darlehen in 
Höhe von 2 000 DM zur Beschaffung eines beamteneigenen 
Kraftfahrzeuges zu verwilligen, 
2) die Tilgung auf monatlich 40,—DM festzusetzen, 
3) das Darlehen aus den Mitteln des allgemeinen Kapital 
vermögens vorübergehend zu entnehmen. 
§ 15 
Änderung des Stellenplans. 
Der Kreisrat wird davon unterrichtet, daß alljährlich 
bei der Verabschiedung des Haushaltsplans auch der Stellen 
plan den Gegebenheiten angepasst wurde. Auch in diesem 
Jahr ist es notwendig, bei einer Reihe von Angestellten 
andere Einstufungen nach der TO.A in Anpassung an die ge 
gebenen Tätigkeitsmerkmale vorzunehmen. Diese Änderungen 
sind grundsätzlich auf l.Arril 1956 vorgesehen gewesen. 
Da der Stellenplan erst etwas verspätet zusammen mit dem 
Haushaltsplan verabschiedet werden soll, ist es nicht 
gerechtfertigt, die unabwendbar notwendig werdenden 
Stellenplanveränderungen zu Lasten der betreffenden Ange 
stellten noch weiterhin zu verzögern. Aus diesem Grunde 
ist eine Vorwegentscheidung zum Stellenplan 1956 im not 
wendigen Umfang erforderlich. Dabei handelt es sich um
	        
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