Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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eine Entscheidung des Kreisrats anstelle des Kreistags, 
da für die Festsetzung des Stellenplans der Kreistag 
selbst zuständig ist. 
.. Die Verwaltung trägt im einzelnen die Gründe für die 
Änderung des Stellenplans vor. Danach wird entsprechend 
dem Antrag der Verwaltung in Anwendung des § 26 der 
landkreisordnung 
beschlossen, 
den Stellenplan mit Wirkung vom 1. Juli 1956 an wie 
folgt zu ändern: 
1) Beim Ausgleichsamt eine zusätzliche TO.A IX-Stelle 
zu schaffen, 
2) die Stelle der Angestellten Abt(Ausgleichsamt) von 
TO.A IX nach TO.A VIII zu heben, 
5) die Stelle des Angestellten Wilczek (Ausgleichsamt) 
von TO.A VII nach TO.A VIb zu heben, 
4) die Stelle des Angestellten Vogeley(Ausgleichsamt) 
von TO.A VII nach TO.A VIb zu heben, 
5) die Stelle des Angestellten "Weckerle(Kreispflege) 
von TO.A X nach TO.A IX zu heben, 
6) die Stelle der Angestellten Funke(Kreiskrankenhaus 
Laupheim) von TO.A VII (Laborantin) nach TO.A VIb 
(med.techn.Assistentin) zu heben. 
§ 16 
Aufrückung von Angestellten. 
In Vollzug des vom Kreisrat durch den heutigen Be 
schluß geänderten Stellenplans werden entsprechend dem 
Antrag der Verwaltung folgende Aufrückungen für Ange 
stellte mit Wirkung ab 1. Juli 1956 
beschlossen: 
1) Der Angestellte Wilczek beim Ausgleichsamt wird nach 
Vergütungsgruppe TO.A VIb aufgerückt, 
2) der Angestellte Vogeley beim Ausgleichsamt wird nach 
Vergütungsgruppe TO.A VIb aufgerückt, 
3) die Angestellte Funke im Kreiskrankenhaus Laupheim 
wird als med.techn.Assistentin nach Vergütungsgruppe 
TO.A VIb gehoben.
	        
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