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2) Den Vorsitzenden zu beauftragen, mit den zuständigen
Stellen unverzüglich in entsprechende Verhandlungen
einzutreten.
3) Als Ausnahme von Ziffer 1 in Anwendung des § 26 der
LandkreisOrdnung im Stellenplan der Verkehrsabteilung
bei der unteren Verwaltungsbehörde eine zusätzliche
Planstelle der Vergütungsgruppe IX TO.A zu genehmigen.
§ 18
Bestellung eines stellvertretenden Kassenleiters.
Kassenleiter Kreisoberinspektor Hohl ist Ende Juni 1956
altershalber aus dem Dienst des Landkreises ausgeschieden.
Es war ursprünglich beabsichtigt, den engsten Mitarbeiter
des Kassenleiters, Angestellten von Bank zum Kassenleiter
zu bestellen. Von Bank ist jedoch nicht gehobener württem-
bergischer Verwaltungsbeamter, sodaß die Voraussetzungen
aus formellen Gründen nicht erfüllt sind, obwohl dieser
sachlich durchaus in der Lage wäre, die Aufgaben eines
Kassenleiters zu übernehmen. Von Bank ist sehr verant
wortungsbewusst. Seine Leistung, sein Fleiß und seine Ge
wissenhaftigkeit lassen es zu, daß er zum ständigen stell
vertretenden Kassenleiter bestellt wird. Der Umfang der
Kreisverbandskasse und die ihm auch als stellvertretender
Kassenleiter übertragenen Zuständigkeiten lassen seine Ein
stufung in Vergütungsgruppe TO.A Vb zu. Die Verwaltung
empfiehlt deshalb, im Stellenplan eine Stelle für den ständi
gen stellvertretenden Kassenleiter in der Vergütungsgruppe
TO.A Vb mit Wirkung vom 1. Juli 1956 an zu schaffen. Einzel
ne Kreisräte, die den Angestellten näher kennen, befürworten
den Antrag der Verwaltung.
Es wird einstimmig in Anwendung von § 26 der Landkreis
ordnung
beschlossen:
1) Im Stellenplan mit Wirkung vom 1. Juli 1956 an eine
TO.A Vb-Stelle für den ständigen stellvertretenden
Kassenleiter einzurichten,
2) in eigener Zuständigkeit diese Stelle dem Angestellten
von Bank mit Wirkung vom 1. Juli.1956 an zu übertragen.
§ 19
Wiederbesetzung der Obstbauberatungsstelle Waldsee.
Zwischen dem Landkreis Ravensburg und dem Landkreis
Biberach besteht seit der Auflösung des ehemaligen Kreises
Waldsee ein Vertrag über die dienstliche Inanspruchnahme und
Besoldungsregelung für den Kreisobstbauinspektor Bertele
des ehemaligen Kreises Waldsee. Hienach wird Bertele jetzt
vom Landkreis Ravensburg voll besoldet. Seinem Dienstbereich
gehören aber auch 14 Gemeinden des Landkreises Biberach an,
die ehemals zum Kreis Waldsee gezählt haben. Der Landkreis
Biberach bezahlt hiefür dem Landkreis Ravensburg einen Be
soldungsanteil von 58 Bertele scheidet im Laufe dieses
Jahres altershalber aus dem Dienst aus.