Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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2) Den Vorsitzenden zu beauftragen, mit den zuständigen 
Stellen unverzüglich in entsprechende Verhandlungen 
einzutreten. 
3) Als Ausnahme von Ziffer 1 in Anwendung des § 26 der 
LandkreisOrdnung im Stellenplan der Verkehrsabteilung 
bei der unteren Verwaltungsbehörde eine zusätzliche 
Planstelle der Vergütungsgruppe IX TO.A zu genehmigen. 
§ 18 
Bestellung eines stellvertretenden Kassenleiters. 
Kassenleiter Kreisoberinspektor Hohl ist Ende Juni 1956 
altershalber aus dem Dienst des Landkreises ausgeschieden. 
Es war ursprünglich beabsichtigt, den engsten Mitarbeiter 
des Kassenleiters, Angestellten von Bank zum Kassenleiter 
zu bestellen. Von Bank ist jedoch nicht gehobener württem- 
bergischer Verwaltungsbeamter, sodaß die Voraussetzungen 
aus formellen Gründen nicht erfüllt sind, obwohl dieser 
sachlich durchaus in der Lage wäre, die Aufgaben eines 
Kassenleiters zu übernehmen. Von Bank ist sehr verant 
wortungsbewusst. Seine Leistung, sein Fleiß und seine Ge 
wissenhaftigkeit lassen es zu, daß er zum ständigen stell 
vertretenden Kassenleiter bestellt wird. Der Umfang der 
Kreisverbandskasse und die ihm auch als stellvertretender 
Kassenleiter übertragenen Zuständigkeiten lassen seine Ein 
stufung in Vergütungsgruppe TO.A Vb zu. Die Verwaltung 
empfiehlt deshalb, im Stellenplan eine Stelle für den ständi 
gen stellvertretenden Kassenleiter in der Vergütungsgruppe 
TO.A Vb mit Wirkung vom 1. Juli 1956 an zu schaffen. Einzel 
ne Kreisräte, die den Angestellten näher kennen, befürworten 
den Antrag der Verwaltung. 
Es wird einstimmig in Anwendung von § 26 der Landkreis 
ordnung 
beschlossen: 
1) Im Stellenplan mit Wirkung vom 1. Juli 1956 an eine 
TO.A Vb-Stelle für den ständigen stellvertretenden 
Kassenleiter einzurichten, 
2) in eigener Zuständigkeit diese Stelle dem Angestellten 
von Bank mit Wirkung vom 1. Juli.1956 an zu übertragen. 
§ 19 
Wiederbesetzung der Obstbauberatungsstelle Waldsee. 
Zwischen dem Landkreis Ravensburg und dem Landkreis 
Biberach besteht seit der Auflösung des ehemaligen Kreises 
Waldsee ein Vertrag über die dienstliche Inanspruchnahme und 
Besoldungsregelung für den Kreisobstbauinspektor Bertele 
des ehemaligen Kreises Waldsee. Hienach wird Bertele jetzt 
vom Landkreis Ravensburg voll besoldet. Seinem Dienstbereich 
gehören aber auch 14 Gemeinden des Landkreises Biberach an, 
die ehemals zum Kreis Waldsee gezählt haben. Der Landkreis 
Biberach bezahlt hiefür dem Landkreis Ravensburg einen Be 
soldungsanteil von 58 Bertele scheidet im Laufe dieses 
Jahres altershalber aus dem Dienst aus.
	        
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