11
"b) in den. Kreiskrankenhäusern Laupheim und Ochsenhausen
in der III. Pflegeklasse täglich 8,— DK
in der II. Pflegeklasse täglich 11,— DK
in der I. Pflegeklasse täglich 14,— DK. ■
c) Die Pflegesätze für Kinder bis zu 12 Jahren betragen
80 A und für gesunde Säuglinge 2b p der Sätze nach
a) .und b).
d) Diese Pflegesätze betreffen Unterkunft, Pflege und Ver
pflegung; sämtliche Kebenleistungen und das Arzthonorar
werden zusätzlich in Hechnung gestellt.
2) Soweit erforderlich, ist die Genehmigung der Preiseuz-
sichtsbehörde einzuholen.
§ 10
Entschädigung an das Kloster reute für Sclrres uerngestelluij.^.
Dem Kreisrat wird davon Kenntnis gegeben, daß das Ge
meindekrankenhaus Eberhardzell z.Zt. sich in besonderen Schwie
rigkeiten befindet. Durch unzweckmässiges Vermaluen eine» .■.cj
tiren Krankenhausarztes hat das Kloster Reute die Schwesuern
dieses Hauses unwiderruflich abgezogen. Die Gemeinde Eberhard
zell wird aber aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sein,
ihren Schwesternbedarf mit freien Schwestern abzudecken.
In diesem Zusammenhang wird seitens der Verwaltung
empfohlen, gelegentlich dem Kloster Reute für die in unseren
Krankenhäusern tätigen Ordensschwestern die NonatsentSchädigung
von 60 DM ohne besondere Anforderung auf etwa 75.— g-- ^u er-^
hohen. Die Angelegenheit soll aber heute nicht entschieden ..er
den, da in diesem Zusammenhang mit ein Antrag des Klosters
wegen Verwilligung eines Beitrags zur, Erstellung eines Kinder
krankenhauses in Ravensburg zu betrachten ist. Von een -.Aus
führungen der Verwaltung wird zustimmend ohne Beschlußiassung
Kenntnis genommen.