16
Der Bezirksobst-und Gartenbauverein Waldsee ist aus die
sem Anlass an den Landkreis herangetreten mit der Bitte,
auch nach dem Ausscheiden des Obstbauinspektors Bertele
die seitherige Regelung beizubehalten, da sie sich außer
ordentlich gut bewährt habe. Das Gesuch wird dem Kreisrat
im Wortlaut bekanntgegeben.
Die Verwaltung gibt hiezu bekannt, daß Kreisobstbauinsp.
Braun die Auffassung vertrete, such die restlichen Gemein
den des Landkreises Biberach der Kreisobstbauinspektor
stelle Biberach zu unterstellen. Kreisobstbauinspektor
Braun ist nach seinen Äusserungen in der Lage, bei Ge
stellung einer Schreibkraft sämtliche Gemeinden des Land
kreises Biberach ordnungsmässig zu betreuen. Auch die Ver
waltung hält aus Anlass des Ausscheidens des Obstbauinsp.
Bertele eine Beseitigung des Provisoriums, das nur aus An
lass des Aufhebens des Kreises Waldsee entstanden ist, für
zweckmässig, um nicht die eigene Entwicklung zu hemmen.
Bei der Beratung weist Kreisrat Dobler darauf hin, daß
er über die Angelegenheit ebenfalls informiert sei. Die
Entscheidung sei recht schwierig. Man dürfe nicht verkennen,
daß ein Teil der Gemeinden des Landkreises mit Waldsee
recht eng verbunden sei. Der obere Bezirk des Landkreises
habe sein gesamtes Obstbauabsatzgebiet in.Waldsee. Vor
einer übereilten Entscheidung müsse deshalb ernstlich ge
warnt werden. Kreisrat Hagel vertritt die Auffassung, daß
eine einheitliche Leitung von Biberach aus genüge. Wenn
aber für Waldsee eine Sonderregelung gelte, könne man Laup
heim nicht schlechter behandeln. Kreisrat Handgretinger
weist darauf hin, daß er sich zunächst mit einer eigenen
Regelung abgefunden habe. Es seien aber zweckdienliche
Gründe für das Gesuch um Beibehaltung einer Obstbauinspektor
stelle in Waldsee unter Einzug einiger Gemeinden des Landkrei
ses Biberach vorhanden, sodaß es wohl empfehlenswert sei, die
alte Regelung beizubehalten.
Er empfiehlt im übrigen, insbesondere auch noch Kreisrat
Harsch, der heute entschuldigt ist, zu der Sache zu hören,
da er dem Bezirk der Obstbauinspektorstelle angehöre. Zu
der gesamten Angelegenheit nehmen im übrigen auch die weite
ren Kreisräte Stellung. Zum Teil sprechen sie sich für die
alte Regelung, zum Teil füf* eine kreisinterne Regelung aus.
Hach längerer Beratung wird schliesslich
b e s chlossen:
1) Die Entscheidung über die Angelegenheit zurückzustellen,
2) Kreisrat Dobler in seiner Eigenschaft als Kreisobmann zu
beauftragen, mit den zuständigen Stellen nähere unver
bindliche Verhandlungen zu führen, wobei auch Obstbau
inspektor Braun gegebenenfalls beigezogen werden kann.