Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Der Bezirksobst-und Gartenbauverein Waldsee ist aus die 
sem Anlass an den Landkreis herangetreten mit der Bitte, 
auch nach dem Ausscheiden des Obstbauinspektors Bertele 
die seitherige Regelung beizubehalten, da sie sich außer 
ordentlich gut bewährt habe. Das Gesuch wird dem Kreisrat 
im Wortlaut bekanntgegeben. 
Die Verwaltung gibt hiezu bekannt, daß Kreisobstbauinsp. 
Braun die Auffassung vertrete, such die restlichen Gemein 
den des Landkreises Biberach der Kreisobstbauinspektor 
stelle Biberach zu unterstellen. Kreisobstbauinspektor 
Braun ist nach seinen Äusserungen in der Lage, bei Ge 
stellung einer Schreibkraft sämtliche Gemeinden des Land 
kreises Biberach ordnungsmässig zu betreuen. Auch die Ver 
waltung hält aus Anlass des Ausscheidens des Obstbauinsp. 
Bertele eine Beseitigung des Provisoriums, das nur aus An 
lass des Aufhebens des Kreises Waldsee entstanden ist, für 
zweckmässig, um nicht die eigene Entwicklung zu hemmen. 
Bei der Beratung weist Kreisrat Dobler darauf hin, daß 
er über die Angelegenheit ebenfalls informiert sei. Die 
Entscheidung sei recht schwierig. Man dürfe nicht verkennen, 
daß ein Teil der Gemeinden des Landkreises mit Waldsee 
recht eng verbunden sei. Der obere Bezirk des Landkreises 
habe sein gesamtes Obstbauabsatzgebiet in.Waldsee. Vor 
einer übereilten Entscheidung müsse deshalb ernstlich ge 
warnt werden. Kreisrat Hagel vertritt die Auffassung, daß 
eine einheitliche Leitung von Biberach aus genüge. Wenn 
aber für Waldsee eine Sonderregelung gelte, könne man Laup 
heim nicht schlechter behandeln. Kreisrat Handgretinger 
weist darauf hin, daß er sich zunächst mit einer eigenen 
Regelung abgefunden habe. Es seien aber zweckdienliche 
Gründe für das Gesuch um Beibehaltung einer Obstbauinspektor 
stelle in Waldsee unter Einzug einiger Gemeinden des Landkrei 
ses Biberach vorhanden, sodaß es wohl empfehlenswert sei, die 
alte Regelung beizubehalten. 
Er empfiehlt im übrigen, insbesondere auch noch Kreisrat 
Harsch, der heute entschuldigt ist, zu der Sache zu hören, 
da er dem Bezirk der Obstbauinspektorstelle angehöre. Zu 
der gesamten Angelegenheit nehmen im übrigen auch die weite 
ren Kreisräte Stellung. Zum Teil sprechen sie sich für die 
alte Regelung, zum Teil füf* eine kreisinterne Regelung aus. 
Hach längerer Beratung wird schliesslich 
b e s chlossen: 
1) Die Entscheidung über die Angelegenheit zurückzustellen, 
2) Kreisrat Dobler in seiner Eigenschaft als Kreisobmann zu 
beauftragen, mit den zuständigen Stellen nähere unver 
bindliche Verhandlungen zu führen, wobei auch Obstbau 
inspektor Braun gegebenenfalls beigezogen werden kann.
	        
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