Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 20 
Änderung des Stellenplans. ’ 
Die Arztschreibgehilfinnen der Chefärzte der Kreiskranken 
häuser gehören der Vergütungsgruppe TO’.A VIII an. Die immer 
wieder von den Chefärzten und diesen Angestellten einge 
reichten Gesuche um Aufrückung nach Vergütungsgruppe TO.A VII 
wurden bisher von der Verwaltung abgelehnt. Da sich aber 
sämtliche Schreibgehilfinnen der Chefärzte außerordentlich 
gut bewährt haben und an sie auch verhältnismässig grosse 
Anforderungen gestellt werden, sind die Tätigkeitsmerkmale 
der Vergütungsgruppe TO.A VII gegeben, sodaß nach Auffassung 
der Verwaltung eine weitere Ablehnung der Einweisung in 
diese Vergütungsgruppe nicht mehr gerechtfertigt ist. Kreis 
rat Hagel vertritt die Auffassung, daß die heute vorgenomme 
nen Aufrückungsanträge ihm zu Bedenken Anlass geben. Es 
müsse auch eine gewisse Übereinstimmung mit den Bürger 
meisterämtern erhalten bleiben. Hach seiner Meinung werden 
die Bediensteten des Landkreises günstiger bezahlt wie 
anderweitig. Kreisrat Handgretinger widerspricht dieser 
Auffassung. Nach seinen Wahrnehmungen seien die Bediensteten 
des Landkreises in den letzten Jahren vielfach nach schlechten 
Tarifgruppen bezahlt worden. Er hält deshalb den Antrag der 
Verwaltung für begründet. Entsprechend dem Antrag der Ver 
waltung wird in Anwendung des § 26 der Landkreisordnung 
beschlossen, 
mit^Wirkung vom 1. Juli 1956 an den Stellenplan dahingehend 
zu ändern, daß die 4 Arztschreibgehilfinnen in den Kreis 
krankenhäusern des Landkreises von Vergütungsgruppe VIII 
nach Vergütungsgruppe VII aufgerückt werden. 
§ 21 
Beauftragung des Bauing.Stroh zu einer Neben 
tätigkeit für die Stadt Ochsenhausen. 
Die Stadt Ochsenhausen erstellt gegenwärtig ein Schwimm 
bad. Die Durchführung dieses Projekts war dem Stadtbaumeister 
übertragen. Dieser ist jedoch kurzfristig bei der Stadt 
Ochsenhausen ausgeschieden. Bürgermeister Habrik hat darum 
gebeten, mit der Vollendung dieses Bauauftrags den Bauing. 
Stroh der Kreisbaumeisterstelle Biberach zu‘beauftragen, 
da die Stadt Ochsenhausen keine andere Möglichkeit mehr 
sehe und in einer sehr unglücklichen Lage wegen diesem 
Projekt,sei. Kreisamtsrat Rack weist darauf hin, daß im 
Palle einer solchen Beauftragung ein entsprechender Be 
schluß des Kreisrats vorliegen müsse und daß nach der vor 
liegenden Dienstordnung kein Verhältnis zwischen der Stadt 
Ochsenhausen und Bauing. Stroh, sondern nur zwischen der 
Stadt Ochsenhausen und dem Landkreis getroffen werden könne. 
Es wird 
beschlossen: 
1) Den Antrag der Stadt Ochsenhausen auf Übertragung der 
restlichen Bauleitung für das Schwimmbad Ziegelweiher 
in Ochsenhausen an den Bauing.Stroh mit der Maßgabe 
zu genehmigen, daß die Dienstordnung des Landkreises 
Anwendung findet. Für die Tätigkeit des Bauing. Stroh
	        
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