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§ 20
Änderung des Stellenplans. ’
Die Arztschreibgehilfinnen der Chefärzte der Kreiskranken
häuser gehören der Vergütungsgruppe TO’.A VIII an. Die immer
wieder von den Chefärzten und diesen Angestellten einge
reichten Gesuche um Aufrückung nach Vergütungsgruppe TO.A VII
wurden bisher von der Verwaltung abgelehnt. Da sich aber
sämtliche Schreibgehilfinnen der Chefärzte außerordentlich
gut bewährt haben und an sie auch verhältnismässig grosse
Anforderungen gestellt werden, sind die Tätigkeitsmerkmale
der Vergütungsgruppe TO.A VII gegeben, sodaß nach Auffassung
der Verwaltung eine weitere Ablehnung der Einweisung in
diese Vergütungsgruppe nicht mehr gerechtfertigt ist. Kreis
rat Hagel vertritt die Auffassung, daß die heute vorgenomme
nen Aufrückungsanträge ihm zu Bedenken Anlass geben. Es
müsse auch eine gewisse Übereinstimmung mit den Bürger
meisterämtern erhalten bleiben. Hach seiner Meinung werden
die Bediensteten des Landkreises günstiger bezahlt wie
anderweitig. Kreisrat Handgretinger widerspricht dieser
Auffassung. Nach seinen Wahrnehmungen seien die Bediensteten
des Landkreises in den letzten Jahren vielfach nach schlechten
Tarifgruppen bezahlt worden. Er hält deshalb den Antrag der
Verwaltung für begründet. Entsprechend dem Antrag der Ver
waltung wird in Anwendung des § 26 der Landkreisordnung
beschlossen,
mit^Wirkung vom 1. Juli 1956 an den Stellenplan dahingehend
zu ändern, daß die 4 Arztschreibgehilfinnen in den Kreis
krankenhäusern des Landkreises von Vergütungsgruppe VIII
nach Vergütungsgruppe VII aufgerückt werden.
§ 21
Beauftragung des Bauing.Stroh zu einer Neben
tätigkeit für die Stadt Ochsenhausen.
Die Stadt Ochsenhausen erstellt gegenwärtig ein Schwimm
bad. Die Durchführung dieses Projekts war dem Stadtbaumeister
übertragen. Dieser ist jedoch kurzfristig bei der Stadt
Ochsenhausen ausgeschieden. Bürgermeister Habrik hat darum
gebeten, mit der Vollendung dieses Bauauftrags den Bauing.
Stroh der Kreisbaumeisterstelle Biberach zu‘beauftragen,
da die Stadt Ochsenhausen keine andere Möglichkeit mehr
sehe und in einer sehr unglücklichen Lage wegen diesem
Projekt,sei. Kreisamtsrat Rack weist darauf hin, daß im
Palle einer solchen Beauftragung ein entsprechender Be
schluß des Kreisrats vorliegen müsse und daß nach der vor
liegenden Dienstordnung kein Verhältnis zwischen der Stadt
Ochsenhausen und Bauing. Stroh, sondern nur zwischen der
Stadt Ochsenhausen und dem Landkreis getroffen werden könne.
Es wird
beschlossen:
1) Den Antrag der Stadt Ochsenhausen auf Übertragung der
restlichen Bauleitung für das Schwimmbad Ziegelweiher
in Ochsenhausen an den Bauing.Stroh mit der Maßgabe
zu genehmigen, daß die Dienstordnung des Landkreises
Anwendung findet. Für die Tätigkeit des Bauing. Stroh