Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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sind der Stadt Ochsenhausen die nach der Dienstordnung 
des Landkreises anfallenden Gebühren in Rechnung zu 
stellen, 
2) die Entscheidung über den Anteilsbetrag des Bauing. 
Stroh für diese Nebentätigkeit bis zur Bauabwicklung 
zurückzustellen. 
§ 22 
Änderung der Eflegesätze für die Kreiskranken 
häuser. 
Der Kreisrat wird davon unterrichtet,.daß wegen der seit 
dem 1. Januar 1956 in Kraft getretenen Tarifveränderungen 
den Krankenhäusern zusätzliche Aufwendungen entstehen. Die 
Krankenhausverwaltung habe deshalb mit den Vertretern der 
hiesigen Kassen wegen Erhöhung der Pflegesätze für Kassen 
patienten verhandelt. In einer sehr schwierigen und langwie 
rigen Verhandlung sei eine Vereinbarung vom 6. Juli 1956 
zustande gekommen, wonach in den Krankenhäusern des Land 
kreises die Pflegesätze vom 1. April 1956 an um 50 Pfg. 
erhöht wurden. Die Vereinbarung wird im Wortlaut bekannt 
gegeben. Sie ist vorbehältlich der Genehmigung durch den 
Kreisrat und die Organe der Krankenkassen abgeschlossen 
worden. Die Verwaltung beantragt die Genehmigung dieser 
Vereinbarung, da das Maximale gegenwärtig erreicht sei. 
Die Kreisräte Handgretinger und Dobler appellieren an den 
heute in der Sitzung anwesenden Stellvertreter, Kreisrat 
Held, der im Hauptberuf der AOK Biberach angehört, künftig 
die Wünsche der Kreiskrankenhäuser mehr zu berücksichtigen 
wie bisher. Der Landkreis wolle keinen Verdienst an den 
Krankenhäusern haben, eine gerechte Bezahlung der Leistun 
gen sei aber unbedingt notwendig. Stellvertreter Kreisrat 
Held schildert die Situation der Kassen, die in den un 
günstigsten finanziellen Verhältnissen seien. Ohne Er 
höhung der Beitragssätze seien weitere Pflegesatzerhöhungen 
nicht mehr denkbar. 
Schliesslich wird 
beschloss en, 
die Vereinbarung der Krankenhausverwaltung über eine Er 
höhung der Pflegesätze in den Krankenanstalten des Land 
kreises vom 6. Juli 1956 mit Wirkung vom 1. April 1956 
an zu genehmigen. 
§ 25 
GasZuleitung zum kreisverbandseigenen 4-Familienhaus. 
Im Nachgang zu dem Beschluß vom 12. Mai 1956 wird die Ange 
legenheit dem Kreisrat erneut vorgetragen. Bürgermeister 
Leger schildert die Handhabung der Stadt. Stellvertreter 
Kreisrat Held empfiehlt, die Kosten für den Hausanschluß als 
Hauseigentümer zu tragen und die Entscheidung über die Kosten 
der Hauptleitung so lange offen zu lassen, bis geklärt ist, 
ob dieser Hauptstrang auch von anderen Gebäudeeigentümern 
benutzt wird. Sollte dies der Pall sein, könne die Stadt auf 
den Einzug dieser Kosten verzichten, im anderen Palle müsse 
nochmals über die Angelegenheit beraten werden.
	        
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