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sind der Stadt Ochsenhausen die nach der Dienstordnung
des Landkreises anfallenden Gebühren in Rechnung zu
stellen,
2) die Entscheidung über den Anteilsbetrag des Bauing.
Stroh für diese Nebentätigkeit bis zur Bauabwicklung
zurückzustellen.
§ 22
Änderung der Eflegesätze für die Kreiskranken
häuser.
Der Kreisrat wird davon unterrichtet,.daß wegen der seit
dem 1. Januar 1956 in Kraft getretenen Tarifveränderungen
den Krankenhäusern zusätzliche Aufwendungen entstehen. Die
Krankenhausverwaltung habe deshalb mit den Vertretern der
hiesigen Kassen wegen Erhöhung der Pflegesätze für Kassen
patienten verhandelt. In einer sehr schwierigen und langwie
rigen Verhandlung sei eine Vereinbarung vom 6. Juli 1956
zustande gekommen, wonach in den Krankenhäusern des Land
kreises die Pflegesätze vom 1. April 1956 an um 50 Pfg.
erhöht wurden. Die Vereinbarung wird im Wortlaut bekannt
gegeben. Sie ist vorbehältlich der Genehmigung durch den
Kreisrat und die Organe der Krankenkassen abgeschlossen
worden. Die Verwaltung beantragt die Genehmigung dieser
Vereinbarung, da das Maximale gegenwärtig erreicht sei.
Die Kreisräte Handgretinger und Dobler appellieren an den
heute in der Sitzung anwesenden Stellvertreter, Kreisrat
Held, der im Hauptberuf der AOK Biberach angehört, künftig
die Wünsche der Kreiskrankenhäuser mehr zu berücksichtigen
wie bisher. Der Landkreis wolle keinen Verdienst an den
Krankenhäusern haben, eine gerechte Bezahlung der Leistun
gen sei aber unbedingt notwendig. Stellvertreter Kreisrat
Held schildert die Situation der Kassen, die in den un
günstigsten finanziellen Verhältnissen seien. Ohne Er
höhung der Beitragssätze seien weitere Pflegesatzerhöhungen
nicht mehr denkbar.
Schliesslich wird
beschloss en,
die Vereinbarung der Krankenhausverwaltung über eine Er
höhung der Pflegesätze in den Krankenanstalten des Land
kreises vom 6. Juli 1956 mit Wirkung vom 1. April 1956
an zu genehmigen.
§ 25
GasZuleitung zum kreisverbandseigenen 4-Familienhaus.
Im Nachgang zu dem Beschluß vom 12. Mai 1956 wird die Ange
legenheit dem Kreisrat erneut vorgetragen. Bürgermeister
Leger schildert die Handhabung der Stadt. Stellvertreter
Kreisrat Held empfiehlt, die Kosten für den Hausanschluß als
Hauseigentümer zu tragen und die Entscheidung über die Kosten
der Hauptleitung so lange offen zu lassen, bis geklärt ist,
ob dieser Hauptstrang auch von anderen Gebäudeeigentümern
benutzt wird. Sollte dies der Pall sein, könne die Stadt auf
den Einzug dieser Kosten verzichten, im anderen Palle müsse
nochmals über die Angelegenheit beraten werden.