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Nach kurzer Beratung wird
beschlossen,
die Kosten der Gasleitung für den Hausanschluss in Höhe
von 132,80 DM zu übernehmen.
§ 24
Beiziehung des Kreisverordneten Architekt Mann Laup
heim als Sachverständiger für das Wirtschafts-und
Personalgebäude zum Kreiskrankenhaus Biberach.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 26. Mai 1956 dem
Kreisrat empfohlen, in Angelegenheiten des Wirtschafts—
und Personalgebäudes für das Kreiskrankenhaus Biberach,
insbesondere aber bei der Prüfung der Kostenanschläge den
Kreisverordneten Architekt Mann Laupheim als weiteren
Sachverständigen zu den Sitzungen des Kreisrats hinzuzu
ziehen. Die Verwaltung bittet um eine Entscheidung, wie
in den nächsten Sitzungen verfahren werden soll. Kreisrat
Handgretinger stellt hiezu fest, daß seiner Meinung nach
Kreisbaumeister Maier als Sachverständiger genüge. Maier
habe sich seither außerordentlich gut bewährt und habe
alle Erfahrungen, die man von ihm erwarte. Er halte es
deshalb für unangebracht, einen weiteren Sachverständigen
zuzuziehen. Auch Kreisrat Dobler hält es nicht für klug,
einen weiteren Sachverständigen zuzuziehen. Maier habe
sich so gut bewährt, daß man ihm das Vertrauen nicht ent
ziehen könne. Kreisrat Hagel spricht sich für die Beizie
hung des Architekten Mann aus.
Nach längerer Beratung wird bei Stimmenthaltung des
Kreisrats Hagel
beschloss en,
vorerst von einer Beiziehung des Architekten Mann zu den
Beratungen im Kreisrat in Angelegenheiten des Wirtschafts-
und Personalgebäudes Biberach Abstand zu nehmen, da die
weitere Beiziehung eines Sachverständigen nicht für not
wendig erachtet wird.
§ 25
Beitragsgesuch der Jugendblasmusikschule Ummendorf.
Die Gemeinde Ummendorf hat gebeten, der Jugendblasmusmk-
schule Ummendorf einen Beitrag aus Mitteln des Landkreises
zu gewähren, Das Gesuch wird im Wortlaut bekanntgegeben.
Nach kurzer Beratung wird
beseh 1 o s s e n,
das Beitragsgesuch abzulehnen.