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§ 26
Beitragsgesuche verschiedener Privatschulen.
Verschiedene Privatschulen, die seither vom Landkreis
freiwillige Beiträge erhalten haben, haben in einem Gesuch
gebeten, auch im Rechnungsjahr 1956 wieder Beiträge auszu
schütten. Die Verwaltung stellt hiezu fest, daß die Be
gründung für die Weitergewährung der Beiträge entfallen
sei. Der Landkreis habe für den Schullastenausgleich keine
Mittel mehr aufzubringen, außerdem seien die Privatschulen
durch das kürzlich verabschiedete Privatschulgesetz
finanziell besser gestellt worden.
Nach kurzer Beratung wird
beschlossen,
die Gesuche abzulehnen und im Haushaltsplan künftig keine
Mittel mehr für Beitragsgewährung an Privatschulen bereit
zustellen.
§ 27
Beitritt zum Landkreistag Baden-Württemberg.
Der Vorsitzende unterrichtet den Kreisrat davon, daß
vor kurzem der Landkreistag Baden-Württemberg gebildet
worden sei. Er beantragt die Zustimmung zum Beitritt des
neu gegründeten Landkreistags. Gleichzeitig soll ein Kreis
verordneter bestimmt werden, der berechtigt ist, zusammen
mit dem Landrat den Landkreis im Landkreistag zu vertreten.
Nach kurzer Beratung wird
beschlossen:
1) Die Zustimmung zum Beitritt zum neu gegründeten Land
kreistag Baden-Württemberg zu erteilen,
2) als zuständigen Kreisverordneten im Sinne des § 6 der
Satzung Bürgermeister Leger zu bestimmen.
§ 28
Einrichtung einer staatlichen Beschälplatte
in Bronnen bei Laupheim.
Einleitend wird auf den Kreisratsbeschluß vom 28. 1.1956
verwiesen. Die Verwaltung schildert den weiteren Verlauf
der Angelegenheit, wonach insbesondere durch Erklärungen
des Kreisverordneten Dr.Maier Laupheim, die ohne Legitima
tion erfolgten, ein Verhandlungsergebnis nicht mehr zustan
de kam. Tatsache sei aber, daß die Beschälplatte ausgebaut
wurde, wofür Kosten in Höhe von rund 1 200 DM entstanden
sind. Der Eigentümer verweigere die Bezahlung dieser Bau
kosten und sei auch nicht gewillt, eine tragbare Miete