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anzuerkermen. Kreisrat Dobler vertritt die Auffassung,
daß auf Grund des geschilderten Sachverhalts an der ver
worrenen Situation offenbar Dr.Maier ein erhebliches
Verschulden trage und daß deshalb dieser möglicherweise
haftbar zu machen sei. Dem gegenüber wenden aber andere
Kreisräte ein, daß eine kulante Regelung angezeigt ist.
Der Vorsitzende selbst weist darauf hin, daß man bei der
Entscheidung auch berücksichtigen müsse, daß in Bronnen
niemand Interesse an der Beschälplatte habe. Die Be
schälplatte komme letztlich den Pferdebesitzem der
ganzen Umgebung zu. Hach längerer Debatte empfiehlt die
Verwaltung schliesslich, die entstandenen Baukosten aus
Mitteln des Landkreises zu zahlen. Für den Fall, daß die
Beschälplatte vor Ablauf von 5 Jahren gekündigt wird,
soll der Gebäudeeigentümer je Jahr 20 % der Baukosten
zurückerstatten. Über eine Miete soll zunächst kein Be
schluß gefasst werden, da man die weitere Verhandlungs
initiative dem Vermieter überlassen könne, da er die
Angebote des Landkreises ständig ablehne.
Entsprechend diesem Vorschlag der Verwaltung wird
beschlossen:
1) Die in Höhe von rund 12 - 1300 DM entstandenen Bau
kosten für die Einrichtung der Beschälplatte in
Bronnen aus Mitteln des Landkreises zu bezahlen,
2) im Falle der Kündigung der Beschälplatte durch den
Vermieter Maier vor Ablauf von 5 Jahren je Jahr einen
Baukostenrückerstattungsanspruch von 20 A festzu
setzen,
3) die Entscheidung über die Gewährung einer Miete bis
auf weiteres zurückzustellen.
§ 29
Gewährleistuügsvertrag mit dem Landgestüt Marbach
für die Beschälplatte in Bronnen."
Das Landgestüt Marbach besteht bei Einrichtung von Be
schälplatten darauf, daß Gewährleistungsverträge abge
schlossen werden. Im Kreis besteht bis jetzt die Übung,
daß diese Gewährleistungsverträge von den Gemeinden, in
denen Beschälplatten vorhanden sind, abgeschlossen werden.
Der Landkreis gibt seinerseits eine Rückgarantie auf den
Gewährleistungsvertrag in Höhe von 90 %.
Bei der Einrichtung der Beschälplatte in Bronnen konnte
die.Gemeinde zum Abschluß eines solchen Gewährleistungs-
Vertrags nicht bewegt werden. Die ablehnende Haltung der
Gemeinde Bronnen ist zum Teil darauf zurückzuführen, daß
in Bronnen selbst wenig Interesse für die Einrichtung
einer Beschälplatte besteht, da diese überwiegend den um
liegenden Gemeinden von Bronnen zugute kommt. Da die Ein
richtung der Beschälplatte in Bronnen letztlich aber doch
im Interesse des gesamten dortigen Gebiets liegt, muß der
Landkreis ersatzweise für diesen Teil des Kreisgebietes
im Interesse der dortigen Bewohner tätig werden. Der Ab
schluß eines Garantievertrags mit dem Landgestüt ist umso