Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

21 
anzuerkermen. Kreisrat Dobler vertritt die Auffassung, 
daß auf Grund des geschilderten Sachverhalts an der ver 
worrenen Situation offenbar Dr.Maier ein erhebliches 
Verschulden trage und daß deshalb dieser möglicherweise 
haftbar zu machen sei. Dem gegenüber wenden aber andere 
Kreisräte ein, daß eine kulante Regelung angezeigt ist. 
Der Vorsitzende selbst weist darauf hin, daß man bei der 
Entscheidung auch berücksichtigen müsse, daß in Bronnen 
niemand Interesse an der Beschälplatte habe. Die Be 
schälplatte komme letztlich den Pferdebesitzem der 
ganzen Umgebung zu. Hach längerer Debatte empfiehlt die 
Verwaltung schliesslich, die entstandenen Baukosten aus 
Mitteln des Landkreises zu zahlen. Für den Fall, daß die 
Beschälplatte vor Ablauf von 5 Jahren gekündigt wird, 
soll der Gebäudeeigentümer je Jahr 20 % der Baukosten 
zurückerstatten. Über eine Miete soll zunächst kein Be 
schluß gefasst werden, da man die weitere Verhandlungs 
initiative dem Vermieter überlassen könne, da er die 
Angebote des Landkreises ständig ablehne. 
Entsprechend diesem Vorschlag der Verwaltung wird 
beschlossen: 
1) Die in Höhe von rund 12 - 1300 DM entstandenen Bau 
kosten für die Einrichtung der Beschälplatte in 
Bronnen aus Mitteln des Landkreises zu bezahlen, 
2) im Falle der Kündigung der Beschälplatte durch den 
Vermieter Maier vor Ablauf von 5 Jahren je Jahr einen 
Baukostenrückerstattungsanspruch von 20 A festzu 
setzen, 
3) die Entscheidung über die Gewährung einer Miete bis 
auf weiteres zurückzustellen. 
§ 29 
Gewährleistuügsvertrag mit dem Landgestüt Marbach 
für die Beschälplatte in Bronnen." 
Das Landgestüt Marbach besteht bei Einrichtung von Be 
schälplatten darauf, daß Gewährleistungsverträge abge 
schlossen werden. Im Kreis besteht bis jetzt die Übung, 
daß diese Gewährleistungsverträge von den Gemeinden, in 
denen Beschälplatten vorhanden sind, abgeschlossen werden. 
Der Landkreis gibt seinerseits eine Rückgarantie auf den 
Gewährleistungsvertrag in Höhe von 90 %. 
Bei der Einrichtung der Beschälplatte in Bronnen konnte 
die.Gemeinde zum Abschluß eines solchen Gewährleistungs- 
Vertrags nicht bewegt werden. Die ablehnende Haltung der 
Gemeinde Bronnen ist zum Teil darauf zurückzuführen, daß 
in Bronnen selbst wenig Interesse für die Einrichtung 
einer Beschälplatte besteht, da diese überwiegend den um 
liegenden Gemeinden von Bronnen zugute kommt. Da die Ein 
richtung der Beschälplatte in Bronnen letztlich aber doch 
im Interesse des gesamten dortigen Gebiets liegt, muß der 
Landkreis ersatzweise für diesen Teil des Kreisgebietes 
im Interesse der dortigen Bewohner tätig werden. Der Ab 
schluß eines Garantievertrags mit dem Landgestüt ist umso
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.