12
beschlossen.
übernehmen, wobei die
senbauamt überlassen
sprechend dem Antrag
- Schutzkleidung für Strassenyzarte.
-Pur die Kreisstraßenwarte die Bestimmungen des Bandes über
die Gestellung von Dienst- und Schutzkleidern anzuwenden;
r-'ie erstmalige Beschaffung aus Mitteln des Rechnungsjahres
1956 zu finanzieren; Beiträge der Bediensteten sollen nicht
verlangt werden.
die Bewirtschaftung und Überwachung dem Straßenbauamt Ried
lingen im Benehmen mit der Kreispilege zu üoerlassen..
der Verwaltung
Das land, hat eine Regelung eingeführt, wonach StraBenwarte
SÄÄ.awssis. ;K“-g £
Tqn ^,, ., vch für die Kreisverbande zu übernehmen. Auen u.
ohne Beteiligungshetrage ahgiht,.sieht Ler intwuri «er •
arbeitsrechtlichen Vereinigung eine Beteiligung an diesem n
der auf wand durch die Strafe war
p vpT'W'hltunp" beantragt eine Entscheidung darüber,, ob aucn
für die Kreisstraßenwarte Dienst- und Schutzkleider gewa r wer
apn soZMer Dabei ist mit einem Aufwand von schätzungsweise
5000 - 6000 DM zu rechnen, der im Ralle der Einführung im au
h^ltsnlan 1956 bereitgestellt werden.müßte. Die Verwaltung
omy-ppphlt bei Gewährung von Dienst- und Schutzkleio.ern ^ar o.i
Kreisstraßenwarte die Regelung des Landes ohne Abweichung zu
Bewirtschaftung und Überwachung dem Suias
werden könnte. Hach Beratung wird ent—