Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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beschlossen. 
übernehmen, wobei die 
senbauamt überlassen 
sprechend dem Antrag 
- Schutzkleidung für Strassenyzarte. 
-Pur die Kreisstraßenwarte die Bestimmungen des Bandes über 
die Gestellung von Dienst- und Schutzkleidern anzuwenden; 
r-'ie erstmalige Beschaffung aus Mitteln des Rechnungsjahres 
1956 zu finanzieren; Beiträge der Bediensteten sollen nicht 
verlangt werden. 
die Bewirtschaftung und Überwachung dem Straßenbauamt Ried 
lingen im Benehmen mit der Kreispilege zu üoerlassen.. 
der Verwaltung 
Das land, hat eine Regelung eingeführt, wonach StraBenwarte 
SÄÄ.awssis. ;K“-g £ 
Tqn ^,, ., vch für die Kreisverbande zu übernehmen. Auen u. 
ohne Beteiligungshetrage ahgiht,.sieht Ler intwuri «er • 
arbeitsrechtlichen Vereinigung eine Beteiligung an diesem n 
der auf wand durch die Strafe war 
p vpT'W'hltunp" beantragt eine Entscheidung darüber,, ob aucn 
für die Kreisstraßenwarte Dienst- und Schutzkleider gewa r wer 
apn soZMer Dabei ist mit einem Aufwand von schätzungsweise 
5000 - 6000 DM zu rechnen, der im Ralle der Einführung im au 
h^ltsnlan 1956 bereitgestellt werden.müßte. Die Verwaltung 
omy-ppphlt bei Gewährung von Dienst- und Schutzkleio.ern ^ar o.i 
Kreisstraßenwarte die Regelung des Landes ohne Abweichung zu 
Bewirtschaftung und Überwachung dem Suias 
werden könnte. Hach Beratung wird ent—
	        
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