Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

Keine Beratungsgegenstände. 
- Z - 
I.Teil: Öffentliche Sitzung. 
II.Teil: Nichtöffentliche Sitzung, 
§ 1 
Flusskorrektion im oberen Rottal. 
Der Vorsitzende gibt einen Antrag der Bürgermeister 
des oberen Rottales vom 17.Juli 1956 im Wortlaut bekannt. 
Danach,beantragen 9 Gemeinden des oberen Rottales eine 
Beteiligung des Landkreises an der Verbesserung des 
oberen Rottales. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 
3,9 Millionen DM. Hievon soll der Landkreis 10 % über 
nehmen. Das Gesuch ist u.a. damit begründet, daß die Ver 
besserung des oberen Rottales wegen der ständigen Über 
schwemmungen nicht mehr länger verzögert werden könne 
und daß trotz einer zugesagten Beteiligung des Bundes in 
Höhe von 30 % an den Kosten die Restfinanzierung den 
antragstellenden Gemeinden aus finanziellen Gründen nicht 
möglich ist. Auch andere Landkreise sollen sich an ähn 
lichen Flussbaumaßnahmen bis zur Höhe von 11 % beteiligt 
haben. 
In diesem Zusammenhang ergibt sich durch die Ausführun 
gen des Kreisrats Schilling Schwendi eine Debatte über die 
Zweckmässigkeit der Flusskorrektion vom oberen Laufe her. 
Es sei mit Sicherheit zu erwarten, daß dann die weiter 
unten liegenden Gemeinden mit noch grösserer Überschwem 
mungsgefahr bedroht würden. 
Kreisrat Hagel vertritt die Auffassung, daß man von Sei 
ten des Landkreises wohl etwas unternehmen müsse, dagegen 
wendet Kreisrat Handgretinger ein, daß es sich wohl um 
keine Aufgabe des Landkreises handle. Der Vorsitzende 
führt in diesem Zusammenhang aus, daß man mit Rücksicht 
auf die bereits anstehenden Aufgaben des Landkreises an 
ein solches Projekt näher herantreten könne,wenn der Kreis 
tag die Kreisumlage erhöhe und der Mehrertrag für solche 
Maßnahmen zweckgebunden werde. 
Der heutige Vortrag des Antrags hat zunächst lediglich 
das Ziel, den Kreisrat über die Angelegenheit zu infor 
mieren, ohne daß sofort eine Entscheidung zu erwarten ist. 
Der Kreisrat nimmt vnn dem Antrag Kenntnis. 
Es wird sodann einstimmig 
beschlossen, 
die Angelegenheit zurückzustellen.
	        
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