Keine Beratungsgegenstände.
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I.Teil: Öffentliche Sitzung.
II.Teil: Nichtöffentliche Sitzung,
§ 1
Flusskorrektion im oberen Rottal.
Der Vorsitzende gibt einen Antrag der Bürgermeister
des oberen Rottales vom 17.Juli 1956 im Wortlaut bekannt.
Danach,beantragen 9 Gemeinden des oberen Rottales eine
Beteiligung des Landkreises an der Verbesserung des
oberen Rottales. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund
3,9 Millionen DM. Hievon soll der Landkreis 10 % über
nehmen. Das Gesuch ist u.a. damit begründet, daß die Ver
besserung des oberen Rottales wegen der ständigen Über
schwemmungen nicht mehr länger verzögert werden könne
und daß trotz einer zugesagten Beteiligung des Bundes in
Höhe von 30 % an den Kosten die Restfinanzierung den
antragstellenden Gemeinden aus finanziellen Gründen nicht
möglich ist. Auch andere Landkreise sollen sich an ähn
lichen Flussbaumaßnahmen bis zur Höhe von 11 % beteiligt
haben.
In diesem Zusammenhang ergibt sich durch die Ausführun
gen des Kreisrats Schilling Schwendi eine Debatte über die
Zweckmässigkeit der Flusskorrektion vom oberen Laufe her.
Es sei mit Sicherheit zu erwarten, daß dann die weiter
unten liegenden Gemeinden mit noch grösserer Überschwem
mungsgefahr bedroht würden.
Kreisrat Hagel vertritt die Auffassung, daß man von Sei
ten des Landkreises wohl etwas unternehmen müsse, dagegen
wendet Kreisrat Handgretinger ein, daß es sich wohl um
keine Aufgabe des Landkreises handle. Der Vorsitzende
führt in diesem Zusammenhang aus, daß man mit Rücksicht
auf die bereits anstehenden Aufgaben des Landkreises an
ein solches Projekt näher herantreten könne,wenn der Kreis
tag die Kreisumlage erhöhe und der Mehrertrag für solche
Maßnahmen zweckgebunden werde.
Der heutige Vortrag des Antrags hat zunächst lediglich
das Ziel, den Kreisrat über die Angelegenheit zu infor
mieren, ohne daß sofort eine Entscheidung zu erwarten ist.
Der Kreisrat nimmt vnn dem Antrag Kenntnis.
Es wird sodann einstimmig
beschlossen,
die Angelegenheit zurückzustellen.