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§ 2
Erstellung eines neuen Schweinestalles für das
Kreiskrankenhaus Biberach.
Anlässlich der grundsätzlichen Genehmigung zur Erstellung
eines Wirtschafts-und Personalgebäudes für das Kreiskranken
haus Biberach durch den Kreistag am 26. Mai 1956 ist zu
gleich beschlossen worden, einige Übergangsmassnahmen schon
vor Verabschiedung des Haushaltsplans durchzuführen. Unter
diese Übergangsmassnahmen fällt auch die sofortige Er
stellung eines neuen Schweinestalles, da der bisherige
Schweinestall im Zusammenhang mit den alten Wirtschafts
einrichtungen unverzüglich abgebrochen werden muss, weil
auf dieses Gelände das neue Bauwerk erstellt werden soll.
Architekt Gaupp hat in Vollzug dieses Beschlusses den Auf
trag erhalten, einen Bauplan zur Erstellung eines Schweine
stalles aufzustellen, ebenso ist eine entsprechende öffent
liche Ausschreibung über die Vergabe der Bauarbeiten für die
sen Schweinestall erfolgt.
Auf Grund des Ausschreibungsergebnisses und des zwischen
zeitlich erstellten endgültigen Kostenvoranschlags ergibt
sich, daß der neue Schweinestall einschliesslich Kebenräume
wie Schlachtraum, Vorratsraum und Keller rund 60 000 DM
kosten soll. Die Verwaltung beantragt eine Entscheidung
darüber, ob für dieses Projekt dieser unerwartet hohe Betrag
verwilligt werden soll oder ob nochmals einer Weuplanung der
Vorzug zu geben sei.
Architekt Gaupp erläutert den Plan und führt auch die
Gründe auf, die zu dieser unerwarteten Bausumme geführt ha
ben. Sämtliche Kreisräte sind einheitlich der Auffassung,
daß für den Schweinestall einschliesslich Nebenräume und
sonstiges Zubehör ein Betrag von 60 000 DM wesentlich zu
hoch sei. Man habe seinerzeit höchstens mit einem Betrag
von 50 000 DM gerechnet. Kreisamtsrat Rack vertritt eben
falls die Auffassung, daß Kosten in dieser Höhe nicht ver
tretbar seien. Der Plan des Architekten enthalte die optimale
Lösung. Er unterbreitet dem gegenüber einen Vorschlag, der
auf eine Aussprache mit dem erkrankten Kreisrat Harsch zurück
zuführen ist. Demnach könnten die Buchten des Schweinestalls
etwas verkleinert werden, auch die Arbeitsgänge könnten redu
ziert werden, möglicherweise könne man auch in Erwägung zie
hen, den Stall für nur 52 Schweine zu erstellen, sowie die
Nebenräume kleiner anzulegen. Im weiteren Verlauf der Debatte
wendet sich insbesondere Kreisrat Dobler gegen die Erstellung
eines Schweinestalles mit so hohen Kosten. Er weist darauf
hin, daß auf dem Lande in den letzten Jahren zahlreiche, zum
Teil recht grosse Schweineställe gebaut worden seien und daß
noch nie Kosten in einem so ungewöhnlich hohen Maße für
solche Zwecke ausgegeben wurden. Er zitiert den in der
Schweinezucht erfahrenen Sachverständigen Dr.Stehle, der
wiederholt erklärt habe, die Baukosten für einen Schweine
stall dürften je Schwein nicht mehr als 500 DM betragen. Das
bedeutet, daß der Schweinestall für das Kreiskrankenhaus
Biberach allenfalls 20 000 DM kosten könne. Die Verwaltung
wie auch Kreisbaumeister Maier und Kreisrat Handgretinger
und der Architekt stellen dazu fest, daß bei den Schweine
stallprojekten auf dem Lande niemals die vollen Kosten ange
geben werden, weil gewöhnlich der Bauherr auf dem Lande seine
sehr beachtlichen Eigenleistungen nicht oder nur teilweise
zu den tatsächlichen Baukosten zuschlage.