5
In diesem Zusammenhang schneidet Kreisrat Dobler erneut
ie.x rage der Rentierlichkeit der Schweinehaltung in einem
Kreiskrankenhaus an und vertritt die Auffassung, daß diese
nicht rentierlich sei. Die Verwaltung führt dem gegenüber
unter.Hinweis auf vorhandenes Zahlenmaterial aus daß mit
Rücksicht auf die.Abfälle, die ständig in einem Krankenhaus
aniallen, aie üblichen Wirtschaftsgrundsätze nicht ohne weite
res angewendet werden könnten und daß sich eine Schweinehal-
tung für ein Kreiskrankenhaus in der Größe Biberachs bis zu
40 Schweinen durchaus rentierlich gestalten lasse. Kreisrat
j.±andgretinger unterstützt diese Ausführungen wärmstens und
nimmt auf seine eigenen Erfahrungen in seinem Gemeindekran
kenhaus Bezug.
Die sehr eingehende und lebhaft geführte Debatte fasst
schliesslich der Vorsitzende zusammen. Dabei stellt er fest
daß sowohl nach Auffassung der Verwaltung als auch des Kreis
rats der gegenwärtig vorliegende Plan mit einem Kostenan
schlag von 60 000 DM undiskutabel sei. Auffassung des Kreis-
für den Sehweinestall keinesfalls mehr als
ÖO 000 DM und für die Nebenräume und sonstiges Zubehör nicht
mehr als.weitere 10 000 DM zu verwilligen. Unter Beachtung
aieser Mittelbegrenzung soll entweder sofort erneut ein
-lanungsauftrag erteilt werden oder aber die ganze Angelegen-
5 ur ^Stellung des Wirtschaftsgebäudes zurückgestellt
bleiben. Da für die erneute Planaufstellung und die nochmali
ge Ausschreibung wenigstens ein Zeitraum von 6 Wochen ver
gehen wird kann das ursprünglich gestellte Ziel, den Schweine
stall vor. dem Abbruch des alten Stalles zu erstellen, um die
J?utterabfalle verwerten zu können, nicht mehr eingehalten wer-
en, soaaß dieser Frage im Augenblick ohnehin nicht mehr die
bisherige Dringlichkeit zukommt.
Schliesslich wird vom Kreisrat einstimmig auf Antrag der
Verwaltung
2)
3)
4)
beschlossen;
Den vom Architekten vorgelegten Plan für die Neuerstellung
eines Schweinestalles für das Kreiskrankenhaus Biberach
abzulehnen,
dem Architekten erneut und sofort den Auftrag für einen
neuen Plan zu erteilen, wobei bezüglich der Baukosten
eine obere Grenze von 40 000 DM für das Gesamtprojekt und
hievon höchstens 50 000 DM für den Schweinestall festge-
setzt wird. Die Durchführung dieses Auftrags kann im laufe
selbst^?Sinters erfolgen. Durch diesen Auftrag
vSzögert werdenf glnn ^^haftsgebäudes nicht
die vorübergehende Aufgabe der Schweinehaltung im Kreis-
kramcenhaus Biberach zu genehmigen und den derzeitigen
Bestand abzuschlachten, 6
den Fleischbedarf durch Einkäufe zu decken,
die Küchenabfälle zu veräussern und die Verwaltung zur
Vergabe zu ermächtigen, G
den an der Ausschreibung beteiligten Unternehmern in
Aussicht zu stellen, daß sie im Rahmen einer beschränkten
Ausschreibung zur Angebotsabgabe nach Vorliegen des neuen
Rians aufgefordert werden.