Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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In diesem Zusammenhang schneidet Kreisrat Dobler erneut 
ie.x rage der Rentierlichkeit der Schweinehaltung in einem 
Kreiskrankenhaus an und vertritt die Auffassung, daß diese 
nicht rentierlich sei. Die Verwaltung führt dem gegenüber 
unter.Hinweis auf vorhandenes Zahlenmaterial aus daß mit 
Rücksicht auf die.Abfälle, die ständig in einem Krankenhaus 
aniallen, aie üblichen Wirtschaftsgrundsätze nicht ohne weite 
res angewendet werden könnten und daß sich eine Schweinehal- 
tung für ein Kreiskrankenhaus in der Größe Biberachs bis zu 
40 Schweinen durchaus rentierlich gestalten lasse. Kreisrat 
j.±andgretinger unterstützt diese Ausführungen wärmstens und 
nimmt auf seine eigenen Erfahrungen in seinem Gemeindekran 
kenhaus Bezug. 
Die sehr eingehende und lebhaft geführte Debatte fasst 
schliesslich der Vorsitzende zusammen. Dabei stellt er fest 
daß sowohl nach Auffassung der Verwaltung als auch des Kreis 
rats der gegenwärtig vorliegende Plan mit einem Kostenan 
schlag von 60 000 DM undiskutabel sei. Auffassung des Kreis- 
für den Sehweinestall keinesfalls mehr als 
ÖO 000 DM und für die Nebenräume und sonstiges Zubehör nicht 
mehr als.weitere 10 000 DM zu verwilligen. Unter Beachtung 
aieser Mittelbegrenzung soll entweder sofort erneut ein 
-lanungsauftrag erteilt werden oder aber die ganze Angelegen- 
5 ur ^Stellung des Wirtschaftsgebäudes zurückgestellt 
bleiben. Da für die erneute Planaufstellung und die nochmali 
ge Ausschreibung wenigstens ein Zeitraum von 6 Wochen ver 
gehen wird kann das ursprünglich gestellte Ziel, den Schweine 
stall vor. dem Abbruch des alten Stalles zu erstellen, um die 
J?utterabfalle verwerten zu können, nicht mehr eingehalten wer- 
en, soaaß dieser Frage im Augenblick ohnehin nicht mehr die 
bisherige Dringlichkeit zukommt. 
Schliesslich wird vom Kreisrat einstimmig auf Antrag der 
Verwaltung 
2) 
3) 
4) 
beschlossen; 
Den vom Architekten vorgelegten Plan für die Neuerstellung 
eines Schweinestalles für das Kreiskrankenhaus Biberach 
abzulehnen, 
dem Architekten erneut und sofort den Auftrag für einen 
neuen Plan zu erteilen, wobei bezüglich der Baukosten 
eine obere Grenze von 40 000 DM für das Gesamtprojekt und 
hievon höchstens 50 000 DM für den Schweinestall festge- 
setzt wird. Die Durchführung dieses Auftrags kann im laufe 
selbst^?Sinters erfolgen. Durch diesen Auftrag 
vSzögert werdenf glnn ^^haftsgebäudes nicht 
die vorübergehende Aufgabe der Schweinehaltung im Kreis- 
kramcenhaus Biberach zu genehmigen und den derzeitigen 
Bestand abzuschlachten, 6 
den Fleischbedarf durch Einkäufe zu decken, 
die Küchenabfälle zu veräussern und die Verwaltung zur 
Vergabe zu ermächtigen, G 
den an der Ausschreibung beteiligten Unternehmern in 
Aussicht zu stellen, daß sie im Rahmen einer beschränkten 
Ausschreibung zur Angebotsabgabe nach Vorliegen des neuen 
Rians aufgefordert werden.
	        
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