Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 3 
Beginn der Abbrucharbeiten. der bestehenden Nebenge 
bäude beim Kreiskränkenhaus Biberach. 
Die Abbrucharbeiten an den bestehenden Nebengebäuden beim 
Kreiskrankenhaus Biberach wurden öffentlich ausgeschrieben. 
Die Ausschreibung umfasst 2 Positionen und zwar die reinen 
Abbrucharbeiten für die bestehenden Nebengebäude und das 
Abtragen des Bergrückens hinter den bestehenden Nebengebäu 
den auf die derzeitige Bodenhöhe. 
Die eingehenden 4 Angebote zu beiden Positionen werden be 
kanntgegeben. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß 
die Position 1 einschliesslich des Wertes des Abbruchmaterials 
zu vergeben ist, da trotz Bemühungen eine preisgünstigere 
Regelung nicht zu bekommen war. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
1) Die Position 1 "Abbrucharbeiten 1 ’ der billigsten Firma 
Gräser in Hürbel zum Angebotspreis von 6 000 DM zu über 
tragen, wobei das gewonnene Abbruchmaterial der Baufirma 
verbleibt, 
2) die Position 2 "Abtragen des Bergrückens" der billigsten 
Firma Gräser in Hürbel zum Angebotspreis von JO 940 DM 
zu übertragen. 
§ 4 
Stand der Vorbereitungsarbeiten für das Wirtschafts- 
u.Personalgebäude zum Kreiskrankenhaus Biberach, 
Der Vorsitzende unterrichtet den Kreisrat über den derzeiti 
gen Stand der Planungs-und Vorbereitungsarbeiten für das Wirt 
schaft s -und Personalgebäude zum Kreiskrankenhaus Biberach. 
Die Pläne sind beim Stadtbauamt Biberach eingereicht. Kreisrat 
Bürgermeister Leger wird vom Vorsitzenden gebeten, für eine 
eilige und unverzügliche Behandlung des Baugesuchs besorgt 
sein zu wollen. Die genauen Kostenberechnungen liegen noch 
nicht im vollen Umfang vor, da der Architekt noch nicht alle 
Berechnungsunterlagen von Spezialfirmen, insbesondere von der 
Heizungsfirma Stumpf und Müller zur Verfügung hat. Der Archi 
tekt wird in diesem Zusammenhang dringend aufgefordert, die 
Angelegenheit mit allem Nachdruck voranzutreiben, um zu er 
reichen, daß spätestens Anfang September 1956 der tatsächliche 
Baubeginn erfolgen kann. Der Kostenvoranschlag muss bis Mitte 
August vorliegen, ebenso müssen die ersten Vergabevorschläge 
entscheidungsreif in der 2. Hälfte des August der Verwaltung 
übergeben sein, um etwa am 1.September mit den Haushaltsplan 
beratungen beginnen zu können. Architekt Gaupp sichert zu, 
daß er sich bemühen werde, die gestellten Termine einzuhalten.
	        
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