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§ 7
Neubildung des Feststellungsausschusses für
Kriegsgefangenenentschädigung.
Der Feststellungsausschuss für Kriegsgefangenenentschädi
gung wurde am 21. Juni 1954 gern. § 12 des Kriegsgefangenen
entschädigungsgesetzes auf die Dauer von 2 Jahren gebildet.
Da die Wahlzeit abgelaufen ist, ist dieser Ausschuss neu zu
bilden. Die seitherigen Vertreter im Feststellungsausschuss
können nach Auffassung der Verwaltung in diesem Ausschuss
belassen werden, da sie sich in die Materie eingearbeitet
haben und wohl auch bereit sind, weiterhin mitzuarbeiten.
Es wird
beschlossen,
die Beisitzer und Stellvertreter des auf Grund des Kreis
tagsbeschlusses vom 21. Juni 1954 gebildeten Feststellungs
ausschusses zur Durchführung des Kriegsgefangenen-Entschädi-
gungsgesetzes auf weitere 2 Jahre im Amt zu belassen.
§ 8
Straßennotstandsprogramm.
Der Vorsitzende unterrichtet den Kreisrat über eine Reso
lution verschiedener Bürgermeister, die in Ochsenhausen am
10. Juli 1956 zustande kam. Auch ein ausführlicher Bericht
des Bürgermeisteramts Maselheim über die Straßenverhältnisse
in jener Gegend wird im Wortlaut bekanntgegeben. Er erläutert
im übrigen die Situation. Die Kreisräte sind der Auffassung,
daß der Landkreis in seiner eigenen Zuständigkeit unter
grössten Anstrengungen alles unternehme, was überhaupt zu
mutbar sei. Alle Klagen auf dem Gebiete des Straßenbaus
im Kreis Biberach und im ganzen Oberland würden sich letzt
lich gegen das Land richten. Der Kreisrat ist einmütig der
Auffassung, die Resolution und Appelle der Bürgermeister zu
unterstützen. Es soll mit allen Mitteln versucht werden, dem
Notstand in der hiesigen Gegend, insbesondere auf den Land
straßen I.Ordnung, spürbar abzuhelfen.
§ 9
Teilfinanzierung des Wirtschafts-und Fersonalgebäudes
für das Kreiskrankenhaus Biberach durch Haushalts
mittel des Straßenbauprogramms.
Durch Kreisratsbeschluss vom 19- Mai 1956 und durch Kreis
tagsbeschluss vom 26. Mai 1956 wurde der Vorschlag der Ver
waltung gebilligt, aus den Planmitteln der jährlichen
Straßenbauprogramme vorübergehend eine Rücklage "Straßenbau
programm" in Höhe von ZOO 000 DM zu bilden. Dieser Rücklage
sollten die Mittel zugewiesen werden, die durch den Verzug
der Straßenbauprogramme gegenüber dem Haushaltsplan kassen
flüssig sind. Die diesbezüglichen Beträge sind bis jetzt
bei der KreisSparkasse als Kassenmittel ertragbringend ange
legt. Durch die Bildung einer Rücklage wäre gewährleistet,
daß das Straßenbauprogramm in dem vom Kreistag gewünschten
Umfang auf jeden Fall erhalten bleibt und die im Augenblick
nicht sofort benötigten Mittel bei rascherem Baufortschritt