Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 7 
Neubildung des Feststellungsausschusses für 
Kriegsgefangenenentschädigung. 
Der Feststellungsausschuss für Kriegsgefangenenentschädi 
gung wurde am 21. Juni 1954 gern. § 12 des Kriegsgefangenen 
entschädigungsgesetzes auf die Dauer von 2 Jahren gebildet. 
Da die Wahlzeit abgelaufen ist, ist dieser Ausschuss neu zu 
bilden. Die seitherigen Vertreter im Feststellungsausschuss 
können nach Auffassung der Verwaltung in diesem Ausschuss 
belassen werden, da sie sich in die Materie eingearbeitet 
haben und wohl auch bereit sind, weiterhin mitzuarbeiten. 
Es wird 
beschlossen, 
die Beisitzer und Stellvertreter des auf Grund des Kreis 
tagsbeschlusses vom 21. Juni 1954 gebildeten Feststellungs 
ausschusses zur Durchführung des Kriegsgefangenen-Entschädi- 
gungsgesetzes auf weitere 2 Jahre im Amt zu belassen. 
§ 8 
Straßennotstandsprogramm. 
Der Vorsitzende unterrichtet den Kreisrat über eine Reso 
lution verschiedener Bürgermeister, die in Ochsenhausen am 
10. Juli 1956 zustande kam. Auch ein ausführlicher Bericht 
des Bürgermeisteramts Maselheim über die Straßenverhältnisse 
in jener Gegend wird im Wortlaut bekanntgegeben. Er erläutert 
im übrigen die Situation. Die Kreisräte sind der Auffassung, 
daß der Landkreis in seiner eigenen Zuständigkeit unter 
grössten Anstrengungen alles unternehme, was überhaupt zu 
mutbar sei. Alle Klagen auf dem Gebiete des Straßenbaus 
im Kreis Biberach und im ganzen Oberland würden sich letzt 
lich gegen das Land richten. Der Kreisrat ist einmütig der 
Auffassung, die Resolution und Appelle der Bürgermeister zu 
unterstützen. Es soll mit allen Mitteln versucht werden, dem 
Notstand in der hiesigen Gegend, insbesondere auf den Land 
straßen I.Ordnung, spürbar abzuhelfen. 
§ 9 
Teilfinanzierung des Wirtschafts-und Fersonalgebäudes 
für das Kreiskrankenhaus Biberach durch Haushalts 
mittel des Straßenbauprogramms. 
Durch Kreisratsbeschluss vom 19- Mai 1956 und durch Kreis 
tagsbeschluss vom 26. Mai 1956 wurde der Vorschlag der Ver 
waltung gebilligt, aus den Planmitteln der jährlichen 
Straßenbauprogramme vorübergehend eine Rücklage "Straßenbau 
programm" in Höhe von ZOO 000 DM zu bilden. Dieser Rücklage 
sollten die Mittel zugewiesen werden, die durch den Verzug 
der Straßenbauprogramme gegenüber dem Haushaltsplan kassen 
flüssig sind. Die diesbezüglichen Beträge sind bis jetzt 
bei der KreisSparkasse als Kassenmittel ertragbringend ange 
legt. Durch die Bildung einer Rücklage wäre gewährleistet, 
daß das Straßenbauprogramm in dem vom Kreistag gewünschten 
Umfang auf jeden Fall erhalten bleibt und die im Augenblick 
nicht sofort benötigten Mittel bei rascherem Baufortschritt
	        
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