zur Verfügung gestellt werden können. Zwischenzeitlich wäre
es möglich, durch inneres Darlehen diese Rücklage zur
vorübergehenden Finanzierung des Wirtschafts-und Personal
ge baudes zum Kreiskrankenhaus Biberach aus Wirtschaftlich-
keitsgrunden zu verwenden.
Verfahrensmässig ist dieser praktische Vorschlag wegen
den gegebenen haushaltsrechtlichen Vorschriften verhältnis
massig schwierig abzuwickeln. Es kann nicht genau übersehen
werden, zu welchem,Zeitpunkt die zu bildende Rücklage ganz
^silweise benötigt wird. Es steht aber jedenfalls fest,
daß alles unternommen wird, das rückständige Straßenbaupro
gramm so schnell wie möglich abzuwickeln. Wesentlich ein-
facner wäre die Regelung, die durch den Rückstand im Straßen
bauprogramm vorhandenen Kassenmittel während des Baufortgangs
soweit wie möglich zu verwenden und nur die Schuldaufnähme°
mnauszuschieben, um die Kosten für den Zinsendienst einzu
sparen. Auch bei diesem Verfahren wäre der Bestand des
. raßenbauprogramms gesichert, da Rückstände aus Vorjahren
m .Borm von Haushaltsresten in das nächste Jahr übergeführt
werden können. 6
Bei,der Debatte über die Angelegenheit vertritt der Kreis
rat einmütig die Auffassung, daß zwar der Bestand des Straßen-
oauprogramms erhalten bleiben müsse. Mit den durch die Rück
stände entstandenen Kassenmitteln soll aber auf einfachste
Art und Weise eine Zwischenfinanzierung der Baukosten für
aas Personal-und Wirtschaftsgebäude erfolgen. Von einer Rück-
lagenbildung solle man Abstand nehmen, weil die vorhandene
Unsicherheit über den Bedarf der Mittel nur zu laufenden
Schwierigkeiten führen wird und außerdem die im Laufe der
Zeit wiederholten notwendigen Umschuldungen und Rückla^en-
entnahmen zu Nachtragshaushaltsplänen in einem unnötigen
Ausmasse führen kann. Festzuhalten bleibt der Wunsch des
Kreisrats, die vorhandenen Kassenmittel auf einfachste Art
und Weise wirtschaftlich zu verwalten.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1) Von der ursprünglich geplant gewesenen Rücklagenbildung
für Straßenbauten abzusehen,
2) die aus dem rückständigen Straßenbauprogramm entstande
nen Kassenmittel für das Wirtschafts-und Personalgebäude
als Zwischenfinanzierung zu verwenden, um aus wirtschaft
lichen Gründen die notwendige tatsächliche Schuldaufnahme
hinausschieben zu können.
§ 10
Obstbauberatungsstelle Waldsee.
Kreisrat Dobler berichtet kurz über den in der Sitzung vom
10. Juli 1956 erteilten Auftrag. Er habe mit Landwirtschafts
rat Hepp in Waldsee schon Verbindung aufgenommen. Hepp ver
trete mit aller Deutlichkeit die Auffassung, daß in Waldsee
der,derzeitige Zustand aufrecht erhalten werden will. Im
übrigen wäre man,aber bereit, mit dem hiesigen Obstbauinsp.
Braun zunächst einmal eine Aussprache herbeizuführen um ihn
kennenzulernen.