Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 12 
Hinrichtung einer staatlichen Eeschälplatte in Bronnen 
bei Laupheim 
Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Borsten 
hat dem Kr isverband Biberach am 25.1.1956-mitgeteilt daß beab 
sichtigt sei, in .Bronnen bei -Laupheim eine staatliche Beschäl 
platte zu errichten. Die Errichtung einer solchen Beschälplatte 
ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, die dem Kreisrat im 
einzelnen auf Grund des Erlasses des Ministeriums bekanntgege 
ben werden. 
Dem Kreisrat wird die derzeitige Handhabung■bekanntgege 
ben, wonach die Gemeinden für die Kosten der Beschälplatte auf- 
homnen, aber vom Kreis 90 der Gewährleistungssumme und einen 
Mietkostenzuschuß zwischen 50 und 175.— DM erhalten. 
Diese Regelung wurde auch dem Bürgermeisteramt Bronnen 
mitgeteilt. Zwischenzeitlich hat aber der Gemeinderat in Bronnen 
beschlossen eine Kostenübernahme abzulehnen mit der Begründung, 
daß der Kreisverband die gesamten Kosten übernehmen solle. 
Bei der Beratung führt Mitglied Dobler an, daß die Be 
schälplatte Bronnen kein besonderes Risiko mit.sich bringe, 
da seiner Information nach diese Beschälplatte entsprechend in 
Anspruch genommen werde. Allgemein ist es Auffassung des Kreis 
rats, dass die einheitliche Handhabung beibehalten werden müsse. 
Es wird 
beschlossen 
L 
die Verwaltung zu beauftragen, mit der Gemeinde Bronnen erneut 
in Verhandlungen zu treten. Dabei kann in Anwendung der be 
stehenden Regelung des Kreisverbands der Gemeinde Bronnen eine 
Übernahme der Gewährloistungssumme in Höhe von 90 ,= .und ein 
Zuschuß zu den sonstigen Kosten bis zu 150 DM in Aussicht ge 
stellt werden.
	        
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