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§ 12
Hinrichtung einer staatlichen Eeschälplatte in Bronnen
bei Laupheim
Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Borsten
hat dem Kr isverband Biberach am 25.1.1956-mitgeteilt daß beab
sichtigt sei, in .Bronnen bei -Laupheim eine staatliche Beschäl
platte zu errichten. Die Errichtung einer solchen Beschälplatte
ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, die dem Kreisrat im
einzelnen auf Grund des Erlasses des Ministeriums bekanntgege
ben werden.
Dem Kreisrat wird die derzeitige Handhabung■bekanntgege
ben, wonach die Gemeinden für die Kosten der Beschälplatte auf-
homnen, aber vom Kreis 90 der Gewährleistungssumme und einen
Mietkostenzuschuß zwischen 50 und 175.— DM erhalten.
Diese Regelung wurde auch dem Bürgermeisteramt Bronnen
mitgeteilt. Zwischenzeitlich hat aber der Gemeinderat in Bronnen
beschlossen eine Kostenübernahme abzulehnen mit der Begründung,
daß der Kreisverband die gesamten Kosten übernehmen solle.
Bei der Beratung führt Mitglied Dobler an, daß die Be
schälplatte Bronnen kein besonderes Risiko mit.sich bringe,
da seiner Information nach diese Beschälplatte entsprechend in
Anspruch genommen werde. Allgemein ist es Auffassung des Kreis
rats, dass die einheitliche Handhabung beibehalten werden müsse.
Es wird
beschlossen
L
die Verwaltung zu beauftragen, mit der Gemeinde Bronnen erneut
in Verhandlungen zu treten. Dabei kann in Anwendung der be
stehenden Regelung des Kreisverbands der Gemeinde Bronnen eine
Übernahme der Gewährloistungssumme in Höhe von 90 ,= .und ein
Zuschuß zu den sonstigen Kosten bis zu 150 DM in Aussicht ge
stellt werden.