I. Teil. Nichtöffentliche Sitzung.
§ 1
Vorberatung der haureifen Pläne und der detaillierten
Kostenberechnungen zur Erstellung eines Wirtschafts-
und Personalgebäudes beim Kreiskrankenhaus Biberach.
Die endgültigen verbindlichen und detaillierten Kostenbe
rechnungen sowie die baureifen Pläne zur Erstellung eines
Wirtschafts—und Personalgebäudes beim Kreiskrankenhaus
Biberach sind vor kurzem der Verwaltung vom Architekten
büro Gaupp übergeben worden. Bei den baureifen Plänen
haben sich gegenüber dem Entwurf, wie er in den Kreisrats—
Sitzungen vom 12. und 19. Mai 1956 und in der Kreistags
sitzung vom 26. Mai 1956 behandelt wurde, keine bedeutsamen
Veränderungen mehr ergeben. Dagegen haben die genauen de
taillierten Kostenberechnungen unerwartet erweise eine G-e-
samtkostensumme für dieses Bauvorhaben von 1 450 483 DM
ergeben. Wegen dieser unerwarteten Abweichung gegenüber
den ursprünglichen, allerdings unverbindlichen Kosten
schätzungen, die nur rund 1 Million betragen haben, zeigt
sich bei allen Beteiligten eine gewisse Befremdung. Der
Vorsitzende fordert die in der Sitzung eingeladenen Archi
tekten Gaupp sen. und jun. auf, diese unerwartete außer
ordentlich starke Abweichung näher zu begründen, da es
der Kreisrat ungewöhnlich finde, aus welchen Gründen die
groben Kostenschätzungen, die auf Berechnungen nach cbm
umbautem Raum basieren, die verbindlichen und detaillier
ten Kostenvoranschläge in so ungewöhnlichem Masse über
steigen. Das Architektenbüro Gaupp stellte zu den detail
lierten Kostenberechnungen fest, daß diese nach bestem
Wissen und Gewissen aufgestellt worden sind. Man habe sich
bemüht, einen ausreichenden Kostenanschlag vorzulegen und
verpflichte sich für die den Berechnungen zugrundeliegen
den Massen. Die zugrunde gelegten Preise entsprechen der
neuesten Lage auf dem Baumarkt.
In der Sitzung wird den Kreisräten der Kostenanschlag
des Architekten vom 27.8.1956 und eine Zusammenstellung
und Erläuterung der Baukosten, die von der Verwaltung am
29.8.1956 ausgearbeitet wurde, übergeben. An Hand dieser
beiden Unterlagen wird über den Kostenvoranschlag beraten.
In diesem Zusammenhang wird auch untersucht, ob der Kosten
voranschlag nicht doch überhöht ist oder ob eine bescheide
nere Ausführung denkbar wäre. Die diesbezüglichen Anfragen
aus der Mitte des Kreisrats werden von der Verwaltung da
hingehend beantwortet, daß sie trotz eingehender Besprechung
und Beratung des Kostenvoranschlags zusammen mit der Kreis
baumeisterstelle und dem Architekten keine Möglichkeit zur
Kostensenkung sehe. Die von Kreisrat Schilling angeschnitte
ne Präge, ob nicht doch eine einfachere Bauweise gewählt
werden könne, wird vom Architekten dahingehend beantwortet,
daß der Kostenvoranschlag bei weitem nicht eine luxuriöse
oder teuere Ausführung zu Grunde lege, sondern an einen
mittelmässigen Ausbau, der beispielsweise einfacher wie
beim Erweiterungsbau sei, gedacht wurde. Auch Kreisrat
Dobler führt zunächst aus, daß bei dieser gewaltigen Ab
weichung der endgültigen Kostenberechnungen zu den Kosten
schätzungen es schwer sei, S.as gute Vertrauen zum Architekten