Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

I. Teil. Nichtöffentliche Sitzung. 
§ 1 
Vorberatung der haureifen Pläne und der detaillierten 
Kostenberechnungen zur Erstellung eines Wirtschafts- 
und Personalgebäudes beim Kreiskrankenhaus Biberach. 
Die endgültigen verbindlichen und detaillierten Kostenbe 
rechnungen sowie die baureifen Pläne zur Erstellung eines 
Wirtschafts—und Personalgebäudes beim Kreiskrankenhaus 
Biberach sind vor kurzem der Verwaltung vom Architekten 
büro Gaupp übergeben worden. Bei den baureifen Plänen 
haben sich gegenüber dem Entwurf, wie er in den Kreisrats— 
Sitzungen vom 12. und 19. Mai 1956 und in der Kreistags 
sitzung vom 26. Mai 1956 behandelt wurde, keine bedeutsamen 
Veränderungen mehr ergeben. Dagegen haben die genauen de 
taillierten Kostenberechnungen unerwartet erweise eine G-e- 
samtkostensumme für dieses Bauvorhaben von 1 450 483 DM 
ergeben. Wegen dieser unerwarteten Abweichung gegenüber 
den ursprünglichen, allerdings unverbindlichen Kosten 
schätzungen, die nur rund 1 Million betragen haben, zeigt 
sich bei allen Beteiligten eine gewisse Befremdung. Der 
Vorsitzende fordert die in der Sitzung eingeladenen Archi 
tekten Gaupp sen. und jun. auf, diese unerwartete außer 
ordentlich starke Abweichung näher zu begründen, da es 
der Kreisrat ungewöhnlich finde, aus welchen Gründen die 
groben Kostenschätzungen, die auf Berechnungen nach cbm 
umbautem Raum basieren, die verbindlichen und detaillier 
ten Kostenvoranschläge in so ungewöhnlichem Masse über 
steigen. Das Architektenbüro Gaupp stellte zu den detail 
lierten Kostenberechnungen fest, daß diese nach bestem 
Wissen und Gewissen aufgestellt worden sind. Man habe sich 
bemüht, einen ausreichenden Kostenanschlag vorzulegen und 
verpflichte sich für die den Berechnungen zugrundeliegen 
den Massen. Die zugrunde gelegten Preise entsprechen der 
neuesten Lage auf dem Baumarkt. 
In der Sitzung wird den Kreisräten der Kostenanschlag 
des Architekten vom 27.8.1956 und eine Zusammenstellung 
und Erläuterung der Baukosten, die von der Verwaltung am 
29.8.1956 ausgearbeitet wurde, übergeben. An Hand dieser 
beiden Unterlagen wird über den Kostenvoranschlag beraten. 
In diesem Zusammenhang wird auch untersucht, ob der Kosten 
voranschlag nicht doch überhöht ist oder ob eine bescheide 
nere Ausführung denkbar wäre. Die diesbezüglichen Anfragen 
aus der Mitte des Kreisrats werden von der Verwaltung da 
hingehend beantwortet, daß sie trotz eingehender Besprechung 
und Beratung des Kostenvoranschlags zusammen mit der Kreis 
baumeisterstelle und dem Architekten keine Möglichkeit zur 
Kostensenkung sehe. Die von Kreisrat Schilling angeschnitte 
ne Präge, ob nicht doch eine einfachere Bauweise gewählt 
werden könne, wird vom Architekten dahingehend beantwortet, 
daß der Kostenvoranschlag bei weitem nicht eine luxuriöse 
oder teuere Ausführung zu Grunde lege, sondern an einen 
mittelmässigen Ausbau, der beispielsweise einfacher wie 
beim Erweiterungsbau sei, gedacht wurde. Auch Kreisrat 
Dobler führt zunächst aus, daß bei dieser gewaltigen Ab 
weichung der endgültigen Kostenberechnungen zu den Kosten 
schätzungen es schwer sei, S.as gute Vertrauen zum Architekten
	        
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