Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 2 
Ausschreibung der Bauarbeiten des Wirtschafts-und 
Personalgebäudes für das Kreiskrankenhaus Biberach 
anlässlich der Vorberatung der baureifen Pläne und 
Kostenberechnungen. 
In der heutigen Sitzung wird von Kreisrat Schilling an 
geregt, die öffentlichen Ausschreibungen von Bauarbeiten 
für dieses Projekt nicht nur in der Schwäbischen Zeitung 
Ausgabe Biberach und Laupheim, sondern auch darüber hinaus 
möglichst in einer Zeitung von Ulm vorzunehmen. Eg sei 
ihm bekannt, daß gerade in Ulm außerordentlich leistungs 
fähige Baufirmen vorhanden seien, die sich um grössere 
Aufträge bemühen. Er verspricht sich durch eine umfang 
reichere Ausschreibung günstigere Angebote. Keinesfalls 
für vertretbar hält er es, wenn nur kreiseigene Firmen 
hinzugezogen werden, da die grosse Gefahr des Zusammen 
schlusses bestehe, was sich nur kostenverteuernd auswirke. 
Nach Beratung wird 
beschlossen, 
die Ausschreibung der Bauarbeiten für das Wirtschafts-und 
Personalgebäude beim Kreiskrankenhaus Biberach in der 
Schwäbischen Zeitung, Gesamtausgabe, vorzunehmen. 
§ 3 
Vorberatung der nach der Landkreisordnung zu er 
lassenden Stellensatzung. 
Dem Kreisrat werden die Bestimmungen des § 40 der Land 
kreisordnung und des § 67 der GemeindeOrdnung bekanntgege 
ben, wonach der Landkreis an Stelle der seitherigen Be 
soldungssatzung eine Stellensatzung als PflichtSatzung zu 
verabschieden hat. Den Kreisräten ist der Entwurf einer 
Stellensatzung zusammen mit der Tagesordnung zugegangen. 
Dieser Entwurf wird beraten. Die Verwaltung begründet den 
Stelleninhalt in den einzelnen Fällen und weist auf die 
Veränderungen gegenüber der Besoldungssatzung hin. 
Ein Widerspruch seitens des Kreisrats ergibt sich gegen 
den Entwurf der Stellensatzung nicht. Die Kreisräte sprechen 
sich aber dafür aus, von einer Veröffentlichung dieser 
Satzung im vollen Wortlaut in der Tageszeitung abzusehen. 
Die Verwaltung weist darauf hin, daß die Bekanntmachung zur 
Rechtskraft der Satzung erforderlich ist. 
Es wird einstimmig 
beschlossen, 
an den Kreistag den Antrag zu stellen, die folgende Stellen 
satzung zu verabschieden:
	        
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