Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

10 
von der Verwaltung beantwortet, insbesondere werden folgen 
de Angelegenheiten näher verhandelt: 
Bei Haushaltabschnitt 05 wurde in den Rechnungsjahren 1955- 
1955 der Aufwand der Haushaltstelle 98 (größere Einzelbe-r 
schaffungen) nicht in die Umlage mit einbezogen. In jedem 
Haushaltplan wurde dieser Aufwand als nichtumlagefähig be 
zeichnet. Die Begründung lag darin, daß an Beschaffungen 
der Landkreis das Eigentum erwirbt und auch behalten sollte 
und deshalb ein Umlageanteil der Gemeinden entfallen sollte. 
Ab dem Rechnungsjahr 1956 hat sich diese Angelegenheit grund 
legend geändert, weil kraft der neuen LandkreisOrdnung die 
Landkreise 1/5 des Aktuariatsaufwands selbst zu tragen 
haben. Er ist deshalb berechtigt, den Aufwand der Haushalt 
stelle 98 in die Umlage einzubeziehen, da diese Beschaffun 
gen niemals den Eigenanteil des Landkreises übersteigen wer 
den. Die Württ.Prüfungsanstalt für Körperschaften hat an 
lässlich der Prüfung der Rechnungen 1951 - 1955 festgestellt, 
daß zur ITichteinbeziehung des Aufwands der Haushaltstelle 98 
in die Aktuar!atsumlage ein formeller Beschluß des Kreisrats 
vorliegen müsse. Der Kreisrat stellt hiezu einstimmig fest, 
daß es bis zum Jahre 1955 Wille des Kreisrats und des Kreis 
tags war, daß die Beschaffungen für die Verwaltungsaktuaria- 
te, soweit sie die Haushaltstelle 98 betreffen, nicht in die 
Verwaltungsaktuariatsumlage einbezogen werden sollen. Gleich 
zeitig wird beschlossen, ab dem Rechnungsjahr 1956 diesen 
Aufwand mit Rücksicht auf die geänderte Rechtslage in die 
Umlage einzubeziehen. 
Über den Ansatz bei Haushaltstelle 482 ergibt sich eben 
falls eine längere Debatte. Da es sich jedoch um Leistungen 
nach dem Lastenausgleichsgesetz und dem Lastenausgleichsfond 
handelt, ist keine Zuständigkeit des Landkreises gegeben, 
zumal die geleisteten Ausgaben in voller Höhe ersetzt werden. 
Bei der Beratung der Haushaltstelle 486 stellt die Verwal 
tung auf Anfragen hin fest, daß mit einer Beendigung der 
Tätigkeit der Dienststelle für Kriegsgefangenenentschädi 
gungs-Angelegenheiten bis Ende des Rechnungsjahres gerechnet 
werden könne, wenn bis dorthin sämtliche Dringlichkeitsstu 
fen zur Auszahlung freigegeben sind. Auf die Freigabe der 
Dringlichkeitsstufen selbst hat aber der Landkreis keinen 
Einfluß, da es sich um eine Bundesregelung handelt. 
Die Haushaltstelle 71.521 enthält gegenüber dem Vorjahr 
einen weiteren Beitrag von 10 000 DM zu Gunsten des Kreis 
feuerlöschverbandes. Dieser Beitrag soll den Gemeinden ohne 
mot. Feuerwehren zur Senkung ihrer Umlageanteile zugutekom 
men. Dieser Vorschlag der Verwaltung findet die ausdrück 
liche Billigung des Kreisrats. Er wird zum Beschluß erhoben. 
Bei der Haushaltstelle 511.522 des außerordentlichen Haus 
halts wünscht der Kreisrat Aufschluß darüber, ob die vorge 
sehene Schuldaufnahme von 975 000 DM bei der gegenwärtigen 
angespannten Kreditmarktlage getätigt werden kann. Die Ver 
waltung versichert, daß nach den geführten Verhandlungen 
die Schuldaufnahme möglich ist.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.