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Kreisrat Habrik stellt bei der Beratung des a.o.Planes
fest, daß die innere Verschuldung der Rücklage Tbc.-Kranken
haus hätte vermieden werden sollen, zumal es sich nur um
einen verhältnismässig geringfügigen Betrag handle. Er hält
es außerdem für möglich, die Rücklage "Verwaltungsgebäude"
mindestens durch innere Verschuldungen zu verwenden. Es
wird seitens der Verwaltung festgestellt, daß eine Liege
halle für das Tbc.-Krankenhaus in Ochsenhausen hinter das
Krankenhausprojekt in Ochsenhausen zurückgestellt werden
müsse. Die Verwendung der Rücklage für ein neues Verwaltungs
gebäude durch innere Verschuldung wird ebenfalls im Augen
blick nicht für zweckmäßig erachtet, da mit der Möglichkeit
des sofortigen Grunderwerbs für ein neues Verwaltungsgebäude
zu rechnen ist. Unabhängig davon könnte aber diese Rücklage
zur Zwischenfinanzierung im Wege des inneren Zwischenkredits
Verwendung finden, soweit ein Bedarf hiefür notwendig wird.
Kreisrat Handgretinger stellt nach Beendigung der Beratung
fest, daß der Haushaltsplanentwurf für das Rechnungsjahr 1956
außerordentlich sauber und klar aufgestellt sei. Er könne
diesem Haushaltsplan bedenkenlos zustimmen. Es wird schließ
lich einstimmig
beschlossen,
an den Kreistag den Antrag zu stellen, den von der Verwal-
tung gefertigten Entwurf des Haushaltsplans für das Rech
nungsjahr 1956 unverändert zu verabschieden und die folgende
Haushaltssatzung zu beschliessen.
HaushaltsSatzung
des
Landkreises Biberach
für das
Rechnungsjahr 1956
Auf Grund des § 41 der LandkreisOrdnung vom 10.Oktober 1955
in Verbindung mit § 99 der GemeindeOrdnung vom 25.Juli 1955
hat der Kreistag am folgende
Haushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
I. ordentlicher Haushalt
in Einnahme auf
in Ausgabe auf
11 627 771,—
11 627 771,—
DM
DM
II. außerordentlicher Haushalt
in Einnahme auf
1 450 483,—
DM
in Ausgabe auf
1 450 483,—
DM