Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Kreisrat Habrik stellt bei der Beratung des a.o.Planes 
fest, daß die innere Verschuldung der Rücklage Tbc.-Kranken 
haus hätte vermieden werden sollen, zumal es sich nur um 
einen verhältnismässig geringfügigen Betrag handle. Er hält 
es außerdem für möglich, die Rücklage "Verwaltungsgebäude" 
mindestens durch innere Verschuldungen zu verwenden. Es 
wird seitens der Verwaltung festgestellt, daß eine Liege 
halle für das Tbc.-Krankenhaus in Ochsenhausen hinter das 
Krankenhausprojekt in Ochsenhausen zurückgestellt werden 
müsse. Die Verwendung der Rücklage für ein neues Verwaltungs 
gebäude durch innere Verschuldung wird ebenfalls im Augen 
blick nicht für zweckmäßig erachtet, da mit der Möglichkeit 
des sofortigen Grunderwerbs für ein neues Verwaltungsgebäude 
zu rechnen ist. Unabhängig davon könnte aber diese Rücklage 
zur Zwischenfinanzierung im Wege des inneren Zwischenkredits 
Verwendung finden, soweit ein Bedarf hiefür notwendig wird. 
Kreisrat Handgretinger stellt nach Beendigung der Beratung 
fest, daß der Haushaltsplanentwurf für das Rechnungsjahr 1956 
außerordentlich sauber und klar aufgestellt sei. Er könne 
diesem Haushaltsplan bedenkenlos zustimmen. Es wird schließ 
lich einstimmig 
beschlossen, 
an den Kreistag den Antrag zu stellen, den von der Verwal- 
tung gefertigten Entwurf des Haushaltsplans für das Rech 
nungsjahr 1956 unverändert zu verabschieden und die folgende 
Haushaltssatzung zu beschliessen. 
HaushaltsSatzung 
des 
Landkreises Biberach 
für das 
Rechnungsjahr 1956 
Auf Grund des § 41 der LandkreisOrdnung vom 10.Oktober 1955 
in Verbindung mit § 99 der GemeindeOrdnung vom 25.Juli 1955 
hat der Kreistag am folgende 
Haushaltssatzung 
erlassen: 
§ 1 
Der Haushaltsplan wird festgesetzt 
I. ordentlicher Haushalt 
in Einnahme auf 
in Ausgabe auf 
11 627 771,— 
11 627 771,— 
DM 
DM 
II. außerordentlicher Haushalt 
in Einnahme auf 
1 450 483,— 
DM 
in Ausgabe auf 
1 450 483,— 
DM
	        
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