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§ 2
Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 22 % der Steuerkraft-
summe festgesetzt.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Planjahr in An
spruch genommen werden dürfen, wird auf ZOO 000,— DM fest
gesetzt. In diesem Höchstbetrag sind -0- Kassenkredite enthal
ten, die auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und
noch nicht zurückgezahlt sind.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus
gaben des außerordentlichen Haushalts bestimmt sind, wird
auf 975 000 DM festgesetzt. Die Darlehen sind zur Erstellung
eines Wirtschafts-und Personalgebäudes für das Kreiskranken
haus Biberach bestimmt.
II. Teil. Öffentliche Sitzung.
§ 5
Entschließung zu der Rottumbrücke im Zuge der Bundes
straße 30.
Kreisrat Hagel unterrichtet den Kreisrat davon, daß die
Rottumbrücke in Laupheim im Zuge der Bundesstraße 30 für
schwerere Lastfahrzeuge ab 30 To. gesperrt worden sei. Diese
Brücke sei für den Verkehr keinesfalls ausreichend, außerdem
stelle sie eine starke Verkehrsbehinderung dar. Die Stadt
Laupheim habe sich deshalb schon wiederholt an die zuständi
gen Behörden gewandt und darum nachgesucht, den unguten Zu
stand zu beseitigen. Dazu wäre es notwendig, eine neue Brücke
zu erstellen. Er bittet darum, daß auch der Kreisrat das An
liegen der Stadt Laupheim im Interesse der Verkehrssicher
heit und der Verkehrsabwicklung unterstützt. Den einzelnen
Kreisräten sind die unzulänglichen Verhältnisse an der
Rottumbrücke im Zuge der Bundesstraße ZO bekannt.
Nach Beratung wird
beschlossen,
das Straßenbauamt Riedlingen zu bitten, bei den zuständigen
Behörden des Landes bzw. des Bundes die Vorstellungen der
Stadt Laupheim wegen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
an der Rottumbrücke im Zuge der Bundesstraße 30 zu unter
stützen mit dem Ziel, daß möglichst rasch ausreichende Ver
kehrsverhältnisse geschaffen werden.