Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 2 
Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 22 % der Steuerkraft- 
summe festgesetzt. 
§ 3 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Planjahr in An 
spruch genommen werden dürfen, wird auf ZOO 000,— DM fest 
gesetzt. In diesem Höchstbetrag sind -0- Kassenkredite enthal 
ten, die auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und 
noch nicht zurückgezahlt sind. 
§ 4 
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus 
gaben des außerordentlichen Haushalts bestimmt sind, wird 
auf 975 000 DM festgesetzt. Die Darlehen sind zur Erstellung 
eines Wirtschafts-und Personalgebäudes für das Kreiskranken 
haus Biberach bestimmt. 
II. Teil. Öffentliche Sitzung. 
§ 5 
Entschließung zu der Rottumbrücke im Zuge der Bundes 
straße 30. 
Kreisrat Hagel unterrichtet den Kreisrat davon, daß die 
Rottumbrücke in Laupheim im Zuge der Bundesstraße 30 für 
schwerere Lastfahrzeuge ab 30 To. gesperrt worden sei. Diese 
Brücke sei für den Verkehr keinesfalls ausreichend, außerdem 
stelle sie eine starke Verkehrsbehinderung dar. Die Stadt 
Laupheim habe sich deshalb schon wiederholt an die zuständi 
gen Behörden gewandt und darum nachgesucht, den unguten Zu 
stand zu beseitigen. Dazu wäre es notwendig, eine neue Brücke 
zu erstellen. Er bittet darum, daß auch der Kreisrat das An 
liegen der Stadt Laupheim im Interesse der Verkehrssicher 
heit und der Verkehrsabwicklung unterstützt. Den einzelnen 
Kreisräten sind die unzulänglichen Verhältnisse an der 
Rottumbrücke im Zuge der Bundesstraße ZO bekannt. 
Nach Beratung wird 
beschlossen, 
das Straßenbauamt Riedlingen zu bitten, bei den zuständigen 
Behörden des Landes bzw. des Bundes die Vorstellungen der 
Stadt Laupheim wegen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse 
an der Rottumbrücke im Zuge der Bundesstraße 30 zu unter 
stützen mit dem Ziel, daß möglichst rasch ausreichende Ver 
kehrsverhältnisse geschaffen werden.
	        
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