Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 8 
Unwetterschaden an der Landstraße II.Ordnung 
Häusern - Ummendorf. 
Kreisrat Dobler weist daraufhin, daß durch die in letzter 
Zeit niedergegangenen erheblichen Regenfälle die Landstraße 
II.Ordnung Häusern-Ummendorf 2mal in ungewöhnlich hohem 
Masse beschädigt worden sei. Diese Kiesstraße sei jetzt mit 
einem Aufwand von 9 000 DM wieder instandgesetzt worden. 
Durch die Hanglage werde aber jeder starke Regenfall an 
dieser Straße ungewöhnlich hohe UnwetterSchäden mit sich 
bringen. Er halte deshalb mindestens eine provisorische 
Teerung aus Kostenersparnisgründen für notwendig. Die Ver 
waltung stellt hiezu fest, daß auch ihr diese Verhältnisse 
bekannt seien und daß sie deshalb auch das Straßenbauamt 
Riedlingen um ein Sachverständigengutachten gebeten habe. 
Der Ausbau dieser rund 2 km langen Strecke soll aber nach 
den Angaben des Straßenbauamts Riedlingen rund Z60 000 DM 
kosten. Kreisrat Dobler ist aber der Meinung, daß ein 
Provisorium genügen würde und daß ein vollständiger Ausbau 
im Augenblick nicht erforderlich sei. Nach kurzer Beratung 
wird die Angelegenheit 
zunächst noch zurückgestellt. 
§ 9 
Gewährung von Auslagenersatz an Beamte und Angestellte 
des Landratsamts. 
Durch Kreisratsbeschluß vom 19 - Mai 1956 wurde beschlos 
sen, den Beamten und Angestellten des Landratsamts, die aus 
Anlass der Sitzung des Kreistags, des Kreisrats oder eines 
Ausschusses an einer Veranstaltung aus dienstlichen Gründen 
teilnehmen, einen pauschalen Auslagenersatz von 8,— DM zu 
gewähren. Die Verwaltung stellt hiezu fest, daß sie nach 
träglich zu diesem Beschluß doch noch gewisse Bedenken an 
melden müsse. Sie halte es für bedenklich, wenn beispiels 
weise bei einer kurzen Kreisratssitzung einem ehrenamtlich 
tätigen Kreisrat weniger Entschädigung gezahlt werde wie 
einem an dieser Sitzung teilnehmenden Beamten. Es müsse 
deshalb gewährleistet sein, daß dieser Auslagenersatz 
keinesfalls höher als die Entschädigung nach der Satzung 
über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige sei. Auf 
Grund dieser Feststellung der Verwaltung ändert der Kreis 
rat seinen Beschluß vom 19• Mai 1956 ab. Kreisrat Handgre- 
tinger empfiehlt, einen Satz von 10,— DM,also die Hälfte 
der Entschädigung wie für die Kreisräte, festzusetzen. Je 
nach der Dauer der Inanspruchnahme einer Sitzung solle dann 
der Auslagenersatz jeweils den hälftigen Betrag nach der 
Satzung vom 26. Mai 1956 betragen. Es wird ausdrücklich 
festgestellt, daß schon der Beschluß vom 19. Mai 1956 be 
inhaltet, daß auch Auslagenersatz für die Teilnahme an 
Sitzungen zu gewähren ist.
	        
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