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§ 8
Unwetterschaden an der Landstraße II.Ordnung
Häusern - Ummendorf.
Kreisrat Dobler weist daraufhin, daß durch die in letzter
Zeit niedergegangenen erheblichen Regenfälle die Landstraße
II.Ordnung Häusern-Ummendorf 2mal in ungewöhnlich hohem
Masse beschädigt worden sei. Diese Kiesstraße sei jetzt mit
einem Aufwand von 9 000 DM wieder instandgesetzt worden.
Durch die Hanglage werde aber jeder starke Regenfall an
dieser Straße ungewöhnlich hohe UnwetterSchäden mit sich
bringen. Er halte deshalb mindestens eine provisorische
Teerung aus Kostenersparnisgründen für notwendig. Die Ver
waltung stellt hiezu fest, daß auch ihr diese Verhältnisse
bekannt seien und daß sie deshalb auch das Straßenbauamt
Riedlingen um ein Sachverständigengutachten gebeten habe.
Der Ausbau dieser rund 2 km langen Strecke soll aber nach
den Angaben des Straßenbauamts Riedlingen rund Z60 000 DM
kosten. Kreisrat Dobler ist aber der Meinung, daß ein
Provisorium genügen würde und daß ein vollständiger Ausbau
im Augenblick nicht erforderlich sei. Nach kurzer Beratung
wird die Angelegenheit
zunächst noch zurückgestellt.
§ 9
Gewährung von Auslagenersatz an Beamte und Angestellte
des Landratsamts.
Durch Kreisratsbeschluß vom 19 - Mai 1956 wurde beschlos
sen, den Beamten und Angestellten des Landratsamts, die aus
Anlass der Sitzung des Kreistags, des Kreisrats oder eines
Ausschusses an einer Veranstaltung aus dienstlichen Gründen
teilnehmen, einen pauschalen Auslagenersatz von 8,— DM zu
gewähren. Die Verwaltung stellt hiezu fest, daß sie nach
träglich zu diesem Beschluß doch noch gewisse Bedenken an
melden müsse. Sie halte es für bedenklich, wenn beispiels
weise bei einer kurzen Kreisratssitzung einem ehrenamtlich
tätigen Kreisrat weniger Entschädigung gezahlt werde wie
einem an dieser Sitzung teilnehmenden Beamten. Es müsse
deshalb gewährleistet sein, daß dieser Auslagenersatz
keinesfalls höher als die Entschädigung nach der Satzung
über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige sei. Auf
Grund dieser Feststellung der Verwaltung ändert der Kreis
rat seinen Beschluß vom 19• Mai 1956 ab. Kreisrat Handgre-
tinger empfiehlt, einen Satz von 10,— DM,also die Hälfte
der Entschädigung wie für die Kreisräte, festzusetzen. Je
nach der Dauer der Inanspruchnahme einer Sitzung solle dann
der Auslagenersatz jeweils den hälftigen Betrag nach der
Satzung vom 26. Mai 1956 betragen. Es wird ausdrücklich
festgestellt, daß schon der Beschluß vom 19. Mai 1956 be
inhaltet, daß auch Auslagenersatz für die Teilnahme an
Sitzungen zu gewähren ist.