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In Abänderung des Kreisratsbeschlusses vom 19. Mai 1956
wird einstimmig
beschlossen,
den Beamten und Angestellten des Landratsamtes, die an einer
Sitzung oder sonstigen Zusammenkunft des Kreistags, des Kreis
rats od.eines Ausschußes aus dienstlichen Gründen teilnehmen,
einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe der Hälfte der Sätze
nach § 1 der Satzung vom 26. Mai 1956 über die Festsetzung
von Durchschnittssätzen als Entschädigung für ehrenamtliche
Tätigkeit zu gewähren.
§ 10
Beitragsgesuche♦
1) Der Kreisziegenzuchtverein Biberach hat gebeten, ihm
anlässlich seiner Gründung einen Beitrag zu verwilligen.
Es wurde beschlossen, einen einmaligen Gründungsbeitrag
in Höhe von 100,— DM zu gewähren.
2) Der Deutsche Alpenverein, Sektion Biberach, hat an den
Landkreis ein Beitragsgesuch gerichtet. Das Gesuch wird
im Wortlaut bekanntgegeben. Es ist damit begründet, daß
die in Vorarlberg gelegene Biberacher Hütte nach 10-jähri
ger Beschlagnahme kürzlich in den Besitz der Sektion
zurückgegeben wurde. Die Kosten für die Rennovierunv
dieser Hütte betragen rund 12 000 DM. Die Finanzierung
ist diesem Verein nicht möglich. Kreisrat Leger bestätigt,
daß der Deutsche Alpenverein Sektion Biberach auch über
die Stadt Biberach hinaus im ganzen Kreis Bedeutung habe
und daß er deshalb eine Beitragsverwilligung seitens des
Landkreises für angezeigt halte. Auch die Stadt Biberach
werde einen namhaften Beitrag voraussichtlich in Höhe
von 5000 DM gewähren. Es wird einstimmig
beschlossen,
dem Deutschen Alpenverein Sektion Biberach einen einmali
gen Beitrag in Höhe von 1000 DM zu verwilligen. Die Ab
deckung dieses Betrags hat aus Verstärkungsmitteln des
Rechnungsjahres 1956 zu erfolgen.
§ 11
Ausscheiden der Gemeinde Spindelwag aus dem
Aktuariatsbezirk IV.
Die Aintsgeschäfte des Bürgermeisteramts Spindelwag werden
seit dem 1. Juli 1956 von dem Fachbürgermeister der Gemeinde
Rot a.d.Rot besorgt, da dieser auch zum Bürgermeister der
Gemeinde Spindelwag,gewählt wurde. Die Gemeinde beantragt
deshalb das Ausscheiden aus dem Verwaltungsaktuariatsbezirk IV.