Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

15 
§ 15 
- -Uierkeimun/-; 
von Straff erlbaus.~bre clxaun^en. 
. Den Kreisrat werden einige Straffenbauabrechnungen aus 
den Rechnungsjahr 1954 vorgetragen. Datei ist insbesondere, 
soweit es sich um den Ausbau von Ortsdurchfahrten handelt, 
auch die Hohe des Beteiligungsbetrages der Gemeinde im Sinne 
des Kreistagsbeschlusses vom 25.4.1955 festzusetzen. •>Einwen 
dungen gegen .die Abrechnungen werden seitens des Kreisrats 
nicht erholen. Im einzelnen ergeht folgender 
Beschluß: 
1) Die Straßenbauabrechnung über den Ausbau der Ortsdurchfahrt 
Illerbachen Ode. Berkheim mit einem Gesamtkostenaufwand von 
24 850.70 DM gegenüber einem Plansatz von 40 000 DM wird an 
erkannt und der Gemeindebeitrag auf 10 der Kosten - 
2 485 DM festgesetzt. 
2) Die Straßenbauabrechnung über die Landstraße Il.Ordnu 
Laupheim - Burgrieden I. Bauabschnitt‘mit einem Gesamtkosten 
aufwand von 99 579 °46 DM gegenüber einem Plansatz (einschl. 
Restvorbehalte) mit 101 000 DM wird anerkannt. 
5) Die Bauabrechnung über die Landstraße II.Ordnung Bahnhof 
Bissendorf - "7interstettenstadt II. Bauabschnitt mit einem 
Aufwand von 11 715.75 DM gegenüber einem Plansatz von 15 000 DI 
wird anerkannt. Gemeindebeiträge sind nicht zu entrichten, 
sofern es sich nicht um Grunderwerb oder Vermessungs- und 
Vermarkungskosten handelt. 
4) Die Straßenbauabrechnung über die Landstraße II.Ordnung 
Schussenried. - Olzreute I. Teil mit einem Gesamtkostenauf 
wand von 4 415.16 DM gegenüber einem Plansatz von 6 000 DM 
wird anerkannt. Gemeindebeiträge sind nicht zu entrichten, 
sofern es sich nicht um Grunderwerb oder Vermessungs- und 
Vermarkungskosten handelt. 
5) Die Straßenbauabrechnung über den Ausbau der Ortsdurchfahrt 
Dettingen mit einem Gesamtkostenaufwand von 56 '258.44 DM 
gegenüber einem Plansatz von 40 000 DM wird anerkannt und 
der Gemeindebeitrag auf 10 ff der Kosten - 5 624.- DM fest 
gesetzt . 
6) Die Straßenbauabrechnung über den Ausbau der Ortsdurchfahrt 
Ott er swang mit einem Gesamtkostenaufwand von 22 4'90.55 DM 
gegenüber einem Plansatz von 20 000 DM wird anerkannt und 
der Gemeindebeitrag auf 10 ff der Kosten - 2 249.— DM fest 
gesetzt .
	        
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