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§ 15
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von Straff erlbaus.~bre clxaun^en.
. Den Kreisrat werden einige Straffenbauabrechnungen aus
den Rechnungsjahr 1954 vorgetragen. Datei ist insbesondere,
soweit es sich um den Ausbau von Ortsdurchfahrten handelt,
auch die Hohe des Beteiligungsbetrages der Gemeinde im Sinne
des Kreistagsbeschlusses vom 25.4.1955 festzusetzen. •>Einwen
dungen gegen .die Abrechnungen werden seitens des Kreisrats
nicht erholen. Im einzelnen ergeht folgender
Beschluß:
1) Die Straßenbauabrechnung über den Ausbau der Ortsdurchfahrt
Illerbachen Ode. Berkheim mit einem Gesamtkostenaufwand von
24 850.70 DM gegenüber einem Plansatz von 40 000 DM wird an
erkannt und der Gemeindebeitrag auf 10 der Kosten -
2 485 DM festgesetzt.
2) Die Straßenbauabrechnung über die Landstraße Il.Ordnu
Laupheim - Burgrieden I. Bauabschnitt‘mit einem Gesamtkosten
aufwand von 99 579 °46 DM gegenüber einem Plansatz (einschl.
Restvorbehalte) mit 101 000 DM wird anerkannt.
5) Die Bauabrechnung über die Landstraße II.Ordnung Bahnhof
Bissendorf - "7interstettenstadt II. Bauabschnitt mit einem
Aufwand von 11 715.75 DM gegenüber einem Plansatz von 15 000 DI
wird anerkannt. Gemeindebeiträge sind nicht zu entrichten,
sofern es sich nicht um Grunderwerb oder Vermessungs- und
Vermarkungskosten handelt.
4) Die Straßenbauabrechnung über die Landstraße II.Ordnung
Schussenried. - Olzreute I. Teil mit einem Gesamtkostenauf
wand von 4 415.16 DM gegenüber einem Plansatz von 6 000 DM
wird anerkannt. Gemeindebeiträge sind nicht zu entrichten,
sofern es sich nicht um Grunderwerb oder Vermessungs- und
Vermarkungskosten handelt.
5) Die Straßenbauabrechnung über den Ausbau der Ortsdurchfahrt
Dettingen mit einem Gesamtkostenaufwand von 56 '258.44 DM
gegenüber einem Plansatz von 40 000 DM wird anerkannt und
der Gemeindebeitrag auf 10 ff der Kosten - 5 624.- DM fest
gesetzt .
6) Die Straßenbauabrechnung über den Ausbau der Ortsdurchfahrt
Ott er swang mit einem Gesamtkostenaufwand von 22 4'90.55 DM
gegenüber einem Plansatz von 20 000 DM wird anerkannt und
der Gemeindebeitrag auf 10 ff der Kosten - 2 249.— DM fest
gesetzt .