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1) der Kath. Kirchenpflege in Biberach aus dem Erdaushub
beim Kreiskrankenhaus Biberach 1800 cbm unentgelt
lich zu überlassen,
2) den Bauunternehmer Schmid bei der Auftragserteilung
zu verpflichten, von dem angefallenen Erdaushub 1800
cbm der Kath. Kirchenpflege für den Kirchenneubau in
±° rf oKne Erhöhung des angebotenen Betrags von
4,40 DM je cbm -zur Verfügung zu stellen.
§ 5
Viederbesetzung der Obstbauberatungsstelle Waldsee.
Die Verwaltung weist eingangs auf die vorhergehenden
Beratungen im Kreisrat am 10.7.1956 und am 26.7.1956 hin
und teilt die Kündigungsmöglichkeiten der zwischen dem
Kreis Ravensburg und dem Kreis Biberach bestehenden Verein
barung mit. Kreisrat uobler berichtet auftragsgemäß über
das Ergebnis seiner Besprechungen, die er in dieser Ange
legenheit insbesondere mit dem Landwirtschaftsrat Hepp^in
Waldsee und anderen interessierten Stellen geführt hat.
In Waldsee finde die Einbeziehung der 14 Gemeinden des Land
kreises^ Biberach in den Bereich der hiesigen Obstbauberatungs-
stelxe Keinerlei Gegenliebe. Waldsee wolle unter allen Um
ständen seine eigene Selbständigkeit bewahren. Auch der Vor
sitzende informiert den Kreisrat über seine Besprechungen,
wonach ihn insbesondere Landwirtschaftsrat Hepp* von dessen
Besorgnis unterricht-et habe, daß die seitherigen Einrichtungen
im 1 alle der^Kündigung der bestehenden Vereinbarung auseinan—
derbrechen könnten. Der Landrat von Ravensburg habe ihm er
klärt, daß Biberach frei entscheiden solle. Falls Biberach
kündige, werde man die Obstbauinspektorstelle Waldsee eben
falls wieder besetzen.
Kreisamtsrat Rack gibt d-em Kreisrat das Ergebnis der
Bemühungen des Kreisobstbauinspektors Braun in den 14 Ge
meinden bekannt, die im Auftrag der Verwaltung erfolgten.
Obwohl diese 14 Gemeinden eine Erklärung des Bezirksobst-
und Gartenbauvereins Waldsee an die Kreise Ravensburg und
Biberach unterzeichnet und um Belassung des derzeitigen Zu
standes gebeten haben, sei es Obstbauinspektor Braun ge-
lungen, nach Aussprache mit den führenden Personen in diesen
Gemeinden insbesondere mit den Bürgermeistern, gegenteilige
Erklärungen zu erhalten. Von den 14 Gemeinden haben 8 offi
ziell erklärt, daß sie eine Beratung durch die Obstbauin
spektorenstelle Biberach vorziehen unter der Voraussetzung,
daß eine, gute Betreuung möglich bleibe. Von den übrigen
6 Gemeinden sei eine neutrale Haltung zu erwarten.
Kreisrat Handgretinger erklärt in diesem Zusammenhang,
er habe sich seinerzeit vom Obstbauverein überzeugen lassen,
daß die Beratung von Waldsee aus am zweckmässigsten sei. Aus
diesem Grunde sei er ausserstande, seine einmal gegebene Un
terschrift zurückzuziehen. Er appelliert an die Verwaltung,