Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 7 
Kohlenversorgung in den Kreiskrankenhäusern. 
Die Verwaltung unterrichtet den Kreisrat über die schwie 
rigen Verhältnisse in der Kohlenversorgung der Kreiskranken 
häuser. Es sei zwar gelungen, den Kohlenbedarf für das Kreis 
krankenhaus Laupheim zu decken. Auch in Biberach rechne man 
damit, daß der Kohlenbedarf wahrscheinlich reiche. In Ochsen 
hausen sei der Kohlenbedarf noch nicht gesichert. Der Kreis 
rat wird weiter über die Preisentwicklung auf dem Kohlenmarkt 
unterrichtet. Über die Kohlenkontingente hinaus seien nur Koh 
len zu einem Mehrpreis erhältlich, der bis zu 800 DM und 1000 DM 
je Waggon gegenüber dem Normalpreis höher sei. Andere Kohlen 
händler würden ihre Kontingentskohlen -mit anderen Beständen ver 
mengen und geringfügige Aufschläge bis zu 6 DM je Tonne be 
rechnen. 
Der Kreisrat nimmt von diesen Ausführungen Kenntnis. Es 
wird einstimmig 
beschlossen: 
1) Die Verwaltung zu ermächtigen, im Bedarfsfälle auch teuerere 
Kohlen zu erwerben; 
2) die in diesem Zusammenhang etwa entstehenden überplan 
mässigen Ausgaben vorweg zu genehmigen. 
§ 8 
Darlehen an die Kath. Kirchengemeinde in Schwendi 
und an die Ev. Kirchengemeinde in Biberach. 
An die Kath. Kirchengemeinde in Schwendi und an die Ev. 
Kirchengemeinde in Biberach wurden zum Bau von Jugendheimen 
vor Jahren je 5 000 DM als unverzinsliches Darlehen ver- 
willigt. Schon damals wurde in Aussicht genommen, diese un 
verzinslichen Darlehen, für die keine Tilgungszeiträume ver 
einbart wurden, später in verlorene Zuschüsse umzuwandeln. 
Die Verwaltung weist darauf hin, daß eine Entscheidung in 
der Angelegenheit notwendig sei. Nach den haushaltsrechtli 
chen Bestimmungen müsse entweder ein Tilgungsplan aufgestellt 
werden oder aber eine sonstige endgültige Entscheidung ge 
troffen werden. 
Der Kreisrat vertritt einmütig die Auffassung, daß man 
schon ursprünglich einen verlorenen Zuschuß geben wollte und 
nur aus grundsätzlichen Erwägungen heraus zunächst die Borm 
des unverzinslichen Darlehens gewählt habe. Der Kreisrat hat 
keine Bedenken, die Darlehen nunmehr in Zuschüsse umzuwandeln. 
Er hält sich für die Entscheidung zuständig.
	        
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