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§ 7
Kohlenversorgung in den Kreiskrankenhäusern.
Die Verwaltung unterrichtet den Kreisrat über die schwie
rigen Verhältnisse in der Kohlenversorgung der Kreiskranken
häuser. Es sei zwar gelungen, den Kohlenbedarf für das Kreis
krankenhaus Laupheim zu decken. Auch in Biberach rechne man
damit, daß der Kohlenbedarf wahrscheinlich reiche. In Ochsen
hausen sei der Kohlenbedarf noch nicht gesichert. Der Kreis
rat wird weiter über die Preisentwicklung auf dem Kohlenmarkt
unterrichtet. Über die Kohlenkontingente hinaus seien nur Koh
len zu einem Mehrpreis erhältlich, der bis zu 800 DM und 1000 DM
je Waggon gegenüber dem Normalpreis höher sei. Andere Kohlen
händler würden ihre Kontingentskohlen -mit anderen Beständen ver
mengen und geringfügige Aufschläge bis zu 6 DM je Tonne be
rechnen.
Der Kreisrat nimmt von diesen Ausführungen Kenntnis. Es
wird einstimmig
beschlossen:
1) Die Verwaltung zu ermächtigen, im Bedarfsfälle auch teuerere
Kohlen zu erwerben;
2) die in diesem Zusammenhang etwa entstehenden überplan
mässigen Ausgaben vorweg zu genehmigen.
§ 8
Darlehen an die Kath. Kirchengemeinde in Schwendi
und an die Ev. Kirchengemeinde in Biberach.
An die Kath. Kirchengemeinde in Schwendi und an die Ev.
Kirchengemeinde in Biberach wurden zum Bau von Jugendheimen
vor Jahren je 5 000 DM als unverzinsliches Darlehen ver-
willigt. Schon damals wurde in Aussicht genommen, diese un
verzinslichen Darlehen, für die keine Tilgungszeiträume ver
einbart wurden, später in verlorene Zuschüsse umzuwandeln.
Die Verwaltung weist darauf hin, daß eine Entscheidung in
der Angelegenheit notwendig sei. Nach den haushaltsrechtli
chen Bestimmungen müsse entweder ein Tilgungsplan aufgestellt
werden oder aber eine sonstige endgültige Entscheidung ge
troffen werden.
Der Kreisrat vertritt einmütig die Auffassung, daß man
schon ursprünglich einen verlorenen Zuschuß geben wollte und
nur aus grundsätzlichen Erwägungen heraus zunächst die Borm
des unverzinslichen Darlehens gewählt habe. Der Kreisrat hat
keine Bedenken, die Darlehen nunmehr in Zuschüsse umzuwandeln.
Er hält sich für die Entscheidung zuständig.