Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Es wird einstimmig 
beschlossen, 
die an die Kath. Kirchengemeinde in Schwend! und an die Ev. 
Kirchengemeinde Biberach gewährten unverzinslichen Darlehen 
in Höhe von je 5 000 DM in verlorene Zuschüsse umzuwandeln. 
§ 9 
Zuschuss an die Kath. Kirchenpflege Biberach zur Er 
stellung eines Arbeiterwohnheimes und Jugendheimes 
in Biberach. 
Die Verwaltung weist zunächst auf die Vorberatung in 
der Kreisratssitzung vom 24.3.1956 hin, wonach das Gesuch 
zunächst zurückgestellt wurde. Durch Beschluß vom 12.5.1956 
ist die Verwaltung beauftragt worden, im Haushaltsplan 1956 
einen Betrag von 10 000 DM als Darlehen vorzusehen. Dieser 
Betrag ist im Haushaltsplan enthalten und vom Kreistag auch 
gebilligt worden. Der Kreisrat ist sich darüber einig, daß 
die Erweiterung des Kolpinghauses Biberach zu einem neuzeit 
lichen Arbeiterwohnheim und gleichzeitig zu einem Jugendheim 
eine förderungswürdige Angelegenheit ist und Mittel hiefür 
seitens des Landkreises verwilligt werden können. Dem bereit 
gestellten Betrag soll die gleiche Behandlung zuteil werden 
wie bei ähnlichen früheren Förderungsmaßnahmen gegenüber der 
Kath. Kirchengemeinde Schwendi und der Ev. Kirchengemeinde 
Biberach. Durch Beschluß in der heutigen Sitzung sind diesen 
Einrichtungen anstelle der ursprünglich gewährten Darlehen 
verlorene Zuschüsse verwilligt worden. Hienach wird ein 
stimmig 
beschlossen: 
Der Kath. Kirchenpflege Biberach zur Erstellung eines Ar 
beiterwohnheimes und Jugendheimes in Biberach einen einma 
ligen Förderungsbeitrag in Höhe von 10 000 DM aus den be 
reitstehenden Haushaltsmitteln als verlorenen Zuschuß zu ge 
nehmigen.
	        
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