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Es wird einstimmig
beschlossen,
die an die Kath. Kirchengemeinde in Schwend! und an die Ev.
Kirchengemeinde Biberach gewährten unverzinslichen Darlehen
in Höhe von je 5 000 DM in verlorene Zuschüsse umzuwandeln.
§ 9
Zuschuss an die Kath. Kirchenpflege Biberach zur Er
stellung eines Arbeiterwohnheimes und Jugendheimes
in Biberach.
Die Verwaltung weist zunächst auf die Vorberatung in
der Kreisratssitzung vom 24.3.1956 hin, wonach das Gesuch
zunächst zurückgestellt wurde. Durch Beschluß vom 12.5.1956
ist die Verwaltung beauftragt worden, im Haushaltsplan 1956
einen Betrag von 10 000 DM als Darlehen vorzusehen. Dieser
Betrag ist im Haushaltsplan enthalten und vom Kreistag auch
gebilligt worden. Der Kreisrat ist sich darüber einig, daß
die Erweiterung des Kolpinghauses Biberach zu einem neuzeit
lichen Arbeiterwohnheim und gleichzeitig zu einem Jugendheim
eine förderungswürdige Angelegenheit ist und Mittel hiefür
seitens des Landkreises verwilligt werden können. Dem bereit
gestellten Betrag soll die gleiche Behandlung zuteil werden
wie bei ähnlichen früheren Förderungsmaßnahmen gegenüber der
Kath. Kirchengemeinde Schwendi und der Ev. Kirchengemeinde
Biberach. Durch Beschluß in der heutigen Sitzung sind diesen
Einrichtungen anstelle der ursprünglich gewährten Darlehen
verlorene Zuschüsse verwilligt worden. Hienach wird ein
stimmig
beschlossen:
Der Kath. Kirchenpflege Biberach zur Erstellung eines Ar
beiterwohnheimes und Jugendheimes in Biberach einen einma
ligen Förderungsbeitrag in Höhe von 10 000 DM aus den be
reitstehenden Haushaltsmitteln als verlorenen Zuschuß zu ge
nehmigen.