Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 12 
Schußprämien, für den Abschuß von Krähen,Elstern 
und Eichelhähern. 
Aus Mitteln des Landesjagdamts werden für den Abschuß 
von Krähen, Elstern und Eichelhähern Schußprämien in Höhe 
von 50 Pfg. je Tier zur Verfügung gestellt unter der Voraus 
setzung, daß sich auch die Gemeinden oder eine andere Kör 
perschaft mit einer Prämie in gleicher Höhe beteiligen. Ein 
zelne Gemeinden haben es bis jetzt abgelehnt, sich an dieser 
Aktion zu beteiligen und Mittel bereitzustellen. Es liegt ein 
Gesuch der Gemeinde Unterschwarzach vor, wonach die Gemeinde 
für sich bezw. für alle Gemeinden des Kreises beantragt, die 
Bedingungen des Landesjagdamtd" durch den Landkreis zu er 
füllen. In diesem Zusammenhang ergibt sich eine längere De 
batte über die Zweckmässigkeit des Abschusses dieser schäd 
lichen Tiere. Der Vorsitzende wie auch die Kreisräte vertre 
ten die Auffassung, daß insbesondere der Abschuß von Krähen 
unzweckmässig sei und hier eine Vergiftungsaktion besser wäre. 
Die Kreisräte sprechen sich auch dafür aus, eventuell zu gege 
bener Zeit zu einer Vergiftungsaktion der Krähen Kreismittel 
bereitzustellen. Der Vorsitzende empfiehlt aber, für den Ab 
schuss von Elstern und Eichelhähern eine Schußprämie zu ge 
währen. Der Kreisrat will sich jedoch diesem Vorschlag nicht 
anschliessen, da es sich um nur geringfügige Beträge handle, 
deren Übernahme den Gemeinden zugemutet werden könne. Der 
Kreisrat empfiehlt, das Landratsamt möge bei passender Ge 
legenheit an die Gemeinden und Porstleute des Kreises einen 
entsprechenden Appell richten, die Angelegenheit in eigener 
Zuständigkeit zu betreiben. Schliesslich wird einstimmig 
beschlossen, 
keine Schußprämien für den Abschuß von Krähen, Elstern und 
Eichelhähern zur Verfügung zu stellen.
	        
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