Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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I. Teil: Öffentliche Sitzung. 
§ 1 
Einberufung des Kreisrats. 
Gemäß § ZO der LandkreisOrdnung ist der Kreisrat vom 
Landrat grundsätzlich schriftlich mit angemessener Frist un 
ter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen. In Notfällen 
kann der Kreisrat ohne Frist und formlos einberufen werden. 
Bei der heutigen Kreisratssitzung handelt es sich um 
einen solchen Notfall, da mit Rücksicht auf die fortgeschrit 
tene Jahreszeit die vom Straßenbauamt der Verwaltung zugelei 
teten 5 Straßenbauvergabevorschläge unverzüglich entschieden 
werden müssen. Da die Entscheidungen in einigen Fällen schwie 
rig sind, wollte der Vorsitzende von dem Recht der Eilent 
scheidung nicht Gebrauch machen, sondern den Kreisrat formlos 
gemäß § 30 Absatz 1 zweiter Halbsatz einberufen. Es wird vom 
Kreisrat 
festgestellt, 
daß ein Notfall zur Einberufung im Sinne des § 30 Absatz 1 
zweiter Halbsatz der Kreisordnung vorliegt. 
§ 2 
. Vergabe der Bauarbeiten zur Verbreiterung, Walzung 
und Teerung der Landstraße II.Ordnung Nr.- 34 
Schussenried - Olzreute Bauabschnitt II. 
Auf die öffentliche Ausschreibung gingen 9 Angebote in 
den Grenzen zwischen 35 672,80 DM und 42 035,40 DM ein. Das 
billigste Angebot hat die Firma Reizle in Laupheim abgegeben. 
Der Kostenvoranschlag des Straßenbauamts Riedlingen für diese 
Baumaßnahme schliesst mit 48 000 DM ab. 
Nach dem Haushaltsplan 1955 stehen für diese Baumaß 
nahme 60 000 DM Planmittel zur Verfügung, die gemäß Kreis 
ratsbeschluß vom 10. Juli 1956 in das Rechnungsjahr 1956 als 
Haushaltsrest überführt wurden. Entsprechend dem Vorschlag 
der Verwaltung und des Straßenbauamts Riedlingen wird ein 
stimmig 
beschlossen: 
1) Die Bauarbeiten der billigsten Firma Reizle in Laupheim 
zum Angebotspreis von 35 672,80 DM zu übertragen; 
2) den Kostenvoranschlag des Straßenbauamts Riedlingen vom 
28.9*1956 in Höhe von 48 000 DM zu genehmigen.
	        
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