Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 3 
Vergabe der Sauarbeiten für die Landstraße II.Ordnung 
Biberach - Bergerhausen. 
Auf die öffentliche Ausschreibung gingen 6 Angebote in 
den Grenzen zwischen 70 587,45 DM und 82 415 DM ein. Der 
Unterschied zwischen der billigsten Birma Grüner und der 
zweitbilligsten Birma Waggershauser beträgt rund 9 000 DM. 
Die Angebotssummen wurden vom Straßenbauamt Riedlingen aus 
Kostensparungsgründen durch Einschränkung des Bauauftrags 
reduziert, sodass sich unter Zugrundelegung des Angebots 
der billigsten Firma Grüner ein Vergabeauftrag von 51070,50 DM 
und ein Gesamtkostenvoranschlag von 59 000 DM ergibt. In dem 
Gesamtkostenbetrag ist ein Anteil der Stadt Biberach für die 
Gehwegherstellung in Höhe von 12 000 DM enthalten, sodass auf 
die Baumaßnahme des Kreises beim Ausbau der Landstraße II.0. 
Biberach - Bergerhausen 47 000 DM entfallen. 
Baurat Talker erklärt zu der Angelegenheit, daß er nur 
mit großen Bedenken die billigste Firma Grüner zur Berück 
sichtigung vorgeschlagen habe. Er erläutert seine Bedenken 
insbesondere damit, daß die Firma Grüner noch geringfügige 
Erfahrungen im Straßenbau hat und sich bei der Durchführung 
des Bauauftrags an der Landstraße II. Ordnung Laupheim - 
Burgrieden zur Zeit Schwierigkeiten bei der Walzung ergeben. 
Auch habe die Firma Grüner nicht die für eine ordnungsmässige 
Straßenteerung erforderliche schwere Straßenwalze. Baurat 
Talker will jedoch seine Bedenken zurückstellen, wenn der 
Auftrag unter der Bedingung an die Firma Grüner erteilt 
wird, daß der frühere Auftrag an der Landstraße II. Ordnung 
Laupheim - Burgrieden ordnungsmässig erledigt wird und daß 
zur Walzung der Ausbaustrecke Biberach - Bergerhausen eine 
mindestens 12 - 14 Tonnen schwere Straßenwalze von dieser 
Firma bereitgestellt wird. Für den Fall, daß die Firma Grü 
ner diese Bedingungen nicht erfüllt, wil^Äas Straßenbauamt 
einen erneuten Vorschlag über die Vergabe dieser Baumaßnahme 
vorlegen. 
Von Seiten der Verwaltung wird zur Rechnungsabgrenzung 
des Auftrags des Landkreises und des in gleicher Zeit zur 
Durchführung kommenden Auftrags der Stadt vorgeschlagen, 
daß getrennte Bauabrechnung erfolgen soll. Der Kostenanteil 
der Stadt Biberach soll nicht aus Mitteln des Landkreises 
vorfinanziert werden. Es soll deshalb auch von Seiten des 
Landkreises aus nur der auf den Landkreis an den Ausbaumaß 
nahmen entfallende Anteil in Auftrag gegeben werden, während 
man der Stadt Biberach anheim stellen kann, diesen Auftrag . 
auf eigene Kosten zu erweitern.
	        
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