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§ 3
Vergabe der Sauarbeiten für die Landstraße II.Ordnung
Biberach - Bergerhausen.
Auf die öffentliche Ausschreibung gingen 6 Angebote in
den Grenzen zwischen 70 587,45 DM und 82 415 DM ein. Der
Unterschied zwischen der billigsten Birma Grüner und der
zweitbilligsten Birma Waggershauser beträgt rund 9 000 DM.
Die Angebotssummen wurden vom Straßenbauamt Riedlingen aus
Kostensparungsgründen durch Einschränkung des Bauauftrags
reduziert, sodass sich unter Zugrundelegung des Angebots
der billigsten Firma Grüner ein Vergabeauftrag von 51070,50 DM
und ein Gesamtkostenvoranschlag von 59 000 DM ergibt. In dem
Gesamtkostenbetrag ist ein Anteil der Stadt Biberach für die
Gehwegherstellung in Höhe von 12 000 DM enthalten, sodass auf
die Baumaßnahme des Kreises beim Ausbau der Landstraße II.0.
Biberach - Bergerhausen 47 000 DM entfallen.
Baurat Talker erklärt zu der Angelegenheit, daß er nur
mit großen Bedenken die billigste Firma Grüner zur Berück
sichtigung vorgeschlagen habe. Er erläutert seine Bedenken
insbesondere damit, daß die Firma Grüner noch geringfügige
Erfahrungen im Straßenbau hat und sich bei der Durchführung
des Bauauftrags an der Landstraße II. Ordnung Laupheim -
Burgrieden zur Zeit Schwierigkeiten bei der Walzung ergeben.
Auch habe die Firma Grüner nicht die für eine ordnungsmässige
Straßenteerung erforderliche schwere Straßenwalze. Baurat
Talker will jedoch seine Bedenken zurückstellen, wenn der
Auftrag unter der Bedingung an die Firma Grüner erteilt
wird, daß der frühere Auftrag an der Landstraße II. Ordnung
Laupheim - Burgrieden ordnungsmässig erledigt wird und daß
zur Walzung der Ausbaustrecke Biberach - Bergerhausen eine
mindestens 12 - 14 Tonnen schwere Straßenwalze von dieser
Firma bereitgestellt wird. Für den Fall, daß die Firma Grü
ner diese Bedingungen nicht erfüllt, wil^Äas Straßenbauamt
einen erneuten Vorschlag über die Vergabe dieser Baumaßnahme
vorlegen.
Von Seiten der Verwaltung wird zur Rechnungsabgrenzung
des Auftrags des Landkreises und des in gleicher Zeit zur
Durchführung kommenden Auftrags der Stadt vorgeschlagen,
daß getrennte Bauabrechnung erfolgen soll. Der Kostenanteil
der Stadt Biberach soll nicht aus Mitteln des Landkreises
vorfinanziert werden. Es soll deshalb auch von Seiten des
Landkreises aus nur der auf den Landkreis an den Ausbaumaß
nahmen entfallende Anteil in Auftrag gegeben werden, während
man der Stadt Biberach anheim stellen kann, diesen Auftrag .
auf eigene Kosten zu erweitern.