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Zur Frage der.Finanzierung ist festzustellen, daß für
diese Baumaßnahme im Rechnungsjahr 1955 ein Planmittelbetrag
von 40 000 DM bereitgestellt wurde, der'durch Kreisratsbe
schluß vom 10.7.1956 in das Rechnungsjahr 1956 als Haushalts
rest überführt wurde. Die hienach vorhandene Kostenüber
schreitung in Höhe von 7 000 DM soll nach dem Vorschlag der
Verwaltung im Rahmen des Deckungsvermerks abgedeckt werden,
wobei es dem Nachtragsplan Vorbehalten bleibt, im Rahmen der
Gesamtsumme für den Straßenausbau eine Korrektur vorzunehmen.
Nach längerer Beratung der Angelegenheit wird einstimmig
beschlossen;
1) den Auftrag für den Ausbau der Landstraße II. Ordnung
Biberach - Bergerhausen der billigsten Firma Grüner unter
der Bedingung zu erteilen, daß der vom Landkreis über
tragene Auftrag an der Landstraße II. Ordnung Laupheim -
Burgrieden zur Zufriedenheit des Straßenbauamts ausgeführt
wird und daß für den neuen Auftrag mindestens eine 12 - 14
Tonnen Straßenwalze durch die Firma Grüner zum Einsatz
kommt;
2) den Kostenvoranschlag des Straßenbauamts Riedlingen vom
29«9.1956 in Höhe von 47 000 DM zu genehmigen;
5) den Bauauftrag auf die vom Landkreis vorzunehmenden Ausbau
arbeiten zu beschränken. Dabei soll es der Stadt Biberach
anheimgestellt bleiben, die zusätzlichen Arbeiten im fege
einer Auftragserweiterung selbst zu vergeben. Baurat Walker
wird mit der näheren Abwicklung der Angelegenheit beauf
tragt .
4) im Falle der Ablehnung der Bedingungen durch die Firma
Grüner das Straßenbauamt Riedlingen zu beauftragen, einen
erneuten Vergabevorschlag vorzulegen;
5) die für diese Baumaßnahme entstehenden überplanmässigen
Ausgaben im Rahmen des Deckungsvermerks im Haushaltsplan
1956 abzudecken.