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In diesem Zusammenhang begründet Baurat Walker die Kosten-
übersohreitung gegenüber dem Planansatz. Die Ausführungen
werden vom Kreisrat anerkannt.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1) Den Auftrag der Birma Hebel in Ravensburg zum Angebots
preis von 94 291,50 DM zu erteilen;
2) den Auftrag für die Pflasterarbeiten der Firma Dollen
mai er in Saulgau zum Angebotspreis von 4 576,— DM zu
erteilen;
5) den Kostenvoranschlag des Straßenbauamts Riedlingen vom
20.9.1956 in Höhe von 119 000 DM zu genehmigen;
4) die überplanmässige Ausgabe gegenüber dem t Planansatz im
Rahmen des Deckungsvermerks auszugleichen.
- § 5
Verbesserung der Landstraße II. Ordnung Mutt^ns-
weiler - Eichen.
Auf die öffentliche Ausschreibung gingen insgesamt
9 Angebote in den Grenzen zwischen 55 572 DM und 74551,50 DM
ein. Das billigste Angebot hat die Firma Grüner in Biberach
abgegeben. An zweiter Stelle liegt die Firma Waggershauser
in Kirchheim mit 57 005,— DM. Das Straßenbauamt Riedlingen
schlägt vor, den Auftrag der zweitbilligsten Firma Waggers
hauser zu erteilen, da die um 1500 DM billigere Firma Grüner
durch die sonstigen Straßenbauaufträge im Augenblick nicht
mehr in der Lage sei, einen zusätzlichen Straßenbauauftrag
im Laufe dieses Jahres durchzuführen. Der Kostenvoranschlag
des Straßenbauamts Riedlingen berechnet sich auf 60 000 DM.
Der im Haushaltsplan 1955 bereitgestellte Betrag, der zwi
schenzeitlich durch Kreisratsbeschluß vom 10.7.1956 zum Haus
haltsrest erklärt wurde, beträgt 50 000 DM. Baürat Walker
erklärt hiezu, daß es sich trotz der erheblichen Erhöhung nur
um den provisorischen Bau einer Straße handle, wie es im Kreis
tagsbeschluß vom 21.5.1955 festgelegt wurde. Man sei aber da
von ausgegangen, daß der Untergrund für diesen neuen Straßen
zug einwandfrei hergestellt werde und daß auch schon Frost
schutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Die genauen Kostenbe
rechnungen hätten ergeben, daß allein die Erdbewegungsarbeiten
50 000 DM kosten. Die Kosten in Höhe des Kostenvoranschlags
seien durchweg zwangsläufig.
Der im Haushaltsplan 1955 für diese Maßnahme ent
haltene Betrag in Höhe von 50 000 DM ist laut Kreisratsbeschluß
vom 10.7.1956 zum Haushaltsrest erklärt worden. Die darüber
hinaus notwendige Summe von 50 000 DM soll im Rahmen des
Deckungsvermerks im Haushaltsplan 1956 ausgeglichen werden.
Hach Beratung wird einstimmig
beschlossen: