Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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In diesem Zusammenhang begründet Baurat Walker die Kosten- 
übersohreitung gegenüber dem Planansatz. Die Ausführungen 
werden vom Kreisrat anerkannt. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
1) Den Auftrag der Birma Hebel in Ravensburg zum Angebots 
preis von 94 291,50 DM zu erteilen; 
2) den Auftrag für die Pflasterarbeiten der Firma Dollen 
mai er in Saulgau zum Angebotspreis von 4 576,— DM zu 
erteilen; 
5) den Kostenvoranschlag des Straßenbauamts Riedlingen vom 
20.9.1956 in Höhe von 119 000 DM zu genehmigen; 
4) die überplanmässige Ausgabe gegenüber dem t Planansatz im 
Rahmen des Deckungsvermerks auszugleichen. 
- § 5 
Verbesserung der Landstraße II. Ordnung Mutt^ns- 
weiler - Eichen. 
Auf die öffentliche Ausschreibung gingen insgesamt 
9 Angebote in den Grenzen zwischen 55 572 DM und 74551,50 DM 
ein. Das billigste Angebot hat die Firma Grüner in Biberach 
abgegeben. An zweiter Stelle liegt die Firma Waggershauser 
in Kirchheim mit 57 005,— DM. Das Straßenbauamt Riedlingen 
schlägt vor, den Auftrag der zweitbilligsten Firma Waggers 
hauser zu erteilen, da die um 1500 DM billigere Firma Grüner 
durch die sonstigen Straßenbauaufträge im Augenblick nicht 
mehr in der Lage sei, einen zusätzlichen Straßenbauauftrag 
im Laufe dieses Jahres durchzuführen. Der Kostenvoranschlag 
des Straßenbauamts Riedlingen berechnet sich auf 60 000 DM. 
Der im Haushaltsplan 1955 bereitgestellte Betrag, der zwi 
schenzeitlich durch Kreisratsbeschluß vom 10.7.1956 zum Haus 
haltsrest erklärt wurde, beträgt 50 000 DM. Baürat Walker 
erklärt hiezu, daß es sich trotz der erheblichen Erhöhung nur 
um den provisorischen Bau einer Straße handle, wie es im Kreis 
tagsbeschluß vom 21.5.1955 festgelegt wurde. Man sei aber da 
von ausgegangen, daß der Untergrund für diesen neuen Straßen 
zug einwandfrei hergestellt werde und daß auch schon Frost 
schutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Die genauen Kostenbe 
rechnungen hätten ergeben, daß allein die Erdbewegungsarbeiten 
50 000 DM kosten. Die Kosten in Höhe des Kostenvoranschlags 
seien durchweg zwangsläufig. 
Der im Haushaltsplan 1955 für diese Maßnahme ent 
haltene Betrag in Höhe von 50 000 DM ist laut Kreisratsbeschluß 
vom 10.7.1956 zum Haushaltsrest erklärt worden. Die darüber 
hinaus notwendige Summe von 50 000 DM soll im Rahmen des 
Deckungsvermerks im Haushaltsplan 1956 ausgeglichen werden. 
Hach Beratung wird einstimmig 
beschlossen:
	        
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