Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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1) Den Auftrag der Firma Waggershausen in Kirchheim zum 
Angebotspreis von 57 005 DM zu übertragen; 
2) den Kostenvoranschlag des Straßenbauamts Riedlingen in 
Höhe von 60 000 DM zu genehmigen; 
3) die Kostendeckung im Rahmen des Deckungsvermerks vorzu 
nehmen. 
§ 6 
Heubäu der Brücke über die korrigierte Riß im Zuge 
der Landstraße II.Ordnung langenschemmern - ApfIngen. 
Die Verwaltung gibt zunächst die Entscheidung des Kreis 
rats vom 28.1.1956 bekannt, wonach die grundsätzliche Geneh 
migung zur Durchführung dieses Brückenbaues im Zuge der Land 
straße II. Ordnung Langenschemmern - Äpfingen erteilt wurde 
und Mittel in Höhe von 25 000 DM im Haushaltsplan 1956 veran 
schlagt sind. Die Bauarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. 
Es gingen insgesamt 7 Angebote in den Grenzen zwischen 
62 309,50 DM und 127 398 DM ein. Das billigste Angebot hat die 
Firma Einsiedler in Biberach mit einer Angebotssumme von 
62 309,50 DM und das .zweitbilligste die Firma Zeller in Bi 
berach mit 72033,10 DM abgegeben. Das Straßenbauamt hat 
schriftlich vorgeschlagen, die zweitbilligste Firma Zeller in 
Biberach zu berücksichtigen, auch wenn sie um rund 10 000 DM 
höher angeboten hat. Baurat Walker begründet diesen Vorschlag 
noch mündlich und erklärt insbesondere, daß die Firma Einsied 
ler bis jetzt keine Spannbetonarbeiten durchgeführt und des 
halb auf diesem schwierigen Bausektor keinerlei Erfahrung habe. 
Auch sei das Angebot mehrfach unterkalkuliert. Im Falle einer 
Auftragserteilung an die Firma Einsiedler könne das Straßen 
bauamt die Verantwortung für eine ordnungsmässige Brückener 
stellung nicht übernehmen. Unter der Voraussetzung, daß die 
zweitbilligste Firma Zeller berücksichtigt wird, belaufen sich 
die Gesamtkosten füi- diese Brücke auf 75 000 DM. An diesem Be 
trag müßte sich das Wasserwirtschaftsamt beteiligen, da die 
ses Amt durch die Rißkorrektion Veranlasser des Brückenneu 
baues ist. Das Wasserwirtschaftsamt hat einen Betrag von 
26 700 DM als Beteiligungsbetrag angeboten. 
Es ergibt sich eine langanhaltende Debatte sowohl 
über die Berücksichtigung des billigsten oder des zweitbil 
ligsten Angebots als auch über den'Beteiligungsbetrag des Was 
serwirtschaf tsamts und über ein weiter vorliegendes Gesuch der 
Gemeinde Langenschemmern um Gewährung eines Beitrags an diese 
Gemeinde in Höhe dös vom Wasserwirtschaftsamt von der Gemeinde 
zum Brückenbau geforderten Beitrags. Da sich die Beratungen 
auf diese verschiedenartigsten Dinge zugleich konzentrieren, 
schlägt Kreisamtsrat Rack vor, die Angelegenheit in 3 Beratungs 
abschnitte zu unterteilen. Zunächst solle eine Entscheidung 
darüber getroffen werden, ob und unter welchen Bedingungen 
der Brückenbau vom Kreis als Bauträger durchgeführt werden
	        
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