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1) Den Auftrag der Firma Waggershausen in Kirchheim zum
Angebotspreis von 57 005 DM zu übertragen;
2) den Kostenvoranschlag des Straßenbauamts Riedlingen in
Höhe von 60 000 DM zu genehmigen;
3) die Kostendeckung im Rahmen des Deckungsvermerks vorzu
nehmen.
§ 6
Heubäu der Brücke über die korrigierte Riß im Zuge
der Landstraße II.Ordnung langenschemmern - ApfIngen.
Die Verwaltung gibt zunächst die Entscheidung des Kreis
rats vom 28.1.1956 bekannt, wonach die grundsätzliche Geneh
migung zur Durchführung dieses Brückenbaues im Zuge der Land
straße II. Ordnung Langenschemmern - Äpfingen erteilt wurde
und Mittel in Höhe von 25 000 DM im Haushaltsplan 1956 veran
schlagt sind. Die Bauarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben.
Es gingen insgesamt 7 Angebote in den Grenzen zwischen
62 309,50 DM und 127 398 DM ein. Das billigste Angebot hat die
Firma Einsiedler in Biberach mit einer Angebotssumme von
62 309,50 DM und das .zweitbilligste die Firma Zeller in Bi
berach mit 72033,10 DM abgegeben. Das Straßenbauamt hat
schriftlich vorgeschlagen, die zweitbilligste Firma Zeller in
Biberach zu berücksichtigen, auch wenn sie um rund 10 000 DM
höher angeboten hat. Baurat Walker begründet diesen Vorschlag
noch mündlich und erklärt insbesondere, daß die Firma Einsied
ler bis jetzt keine Spannbetonarbeiten durchgeführt und des
halb auf diesem schwierigen Bausektor keinerlei Erfahrung habe.
Auch sei das Angebot mehrfach unterkalkuliert. Im Falle einer
Auftragserteilung an die Firma Einsiedler könne das Straßen
bauamt die Verantwortung für eine ordnungsmässige Brückener
stellung nicht übernehmen. Unter der Voraussetzung, daß die
zweitbilligste Firma Zeller berücksichtigt wird, belaufen sich
die Gesamtkosten füi- diese Brücke auf 75 000 DM. An diesem Be
trag müßte sich das Wasserwirtschaftsamt beteiligen, da die
ses Amt durch die Rißkorrektion Veranlasser des Brückenneu
baues ist. Das Wasserwirtschaftsamt hat einen Betrag von
26 700 DM als Beteiligungsbetrag angeboten.
Es ergibt sich eine langanhaltende Debatte sowohl
über die Berücksichtigung des billigsten oder des zweitbil
ligsten Angebots als auch über den'Beteiligungsbetrag des Was
serwirtschaf tsamts und über ein weiter vorliegendes Gesuch der
Gemeinde Langenschemmern um Gewährung eines Beitrags an diese
Gemeinde in Höhe dös vom Wasserwirtschaftsamt von der Gemeinde
zum Brückenbau geforderten Beitrags. Da sich die Beratungen
auf diese verschiedenartigsten Dinge zugleich konzentrieren,
schlägt Kreisamtsrat Rack vor, die Angelegenheit in 3 Beratungs
abschnitte zu unterteilen. Zunächst solle eine Entscheidung
darüber getroffen werden, ob und unter welchen Bedingungen
der Brückenbau vom Kreis als Bauträger durchgeführt werden