Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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soll, oder ob das Wasserwirtschaftsamt nach den üblichen 
Grundsätzen nach dem Veranlasserprinzip eine neue, wenn auch 
kleine Brücke erstellen soll. Bach Entscheidung dieses ersten 
Teils könne dann gegebenenfalls'’ ein Beschluß über die Auf 
tragserteilung und im dritten Abschnitt über den Antrag der 
Gemeinde Langenschemmern entschieden werden. Dieser Ver 
fahrensvorschlag wird vom Kreisrat gebilligt. 
Die Beratung des Kreisrats konzentriert sich zunächst 
im Schwerpunkt auf die Frage, ob der Landkreis ohne eigene 
Kostenbeteiligung dem Vasserwirtschaftsamt den durch die Riß 
korrektion veranlassten Brückenneubau überlassen soll, oder 
selbst einen der voraussichtlichen zukünftigen Verkehrsentv/ick- 
lung dieser Straße entsprechenden Brückenneubau erstellen soll. 
Im letzteren Falle hätte der Landkreis die ersparten Aufwendungen 
des Wasserwirtschaftsamts als Beitrag für die Ersatzausführung 
zu beanspruchen. Baurat Walker plädiert für einen Brückenneu 
bau durch den Landkreis, da im Falle der Ablehnung des Brücken 
baues das Wasserwirtschaftsamt nur verpflichtet wäre, eine 
schmälere Holzbrücke zu erstellen und der Kreis spätestens in 
etwa 8 Jahren mit einem Neubau rechnen müsse, zu dem dann kei 
nerlei Mittel von Seiten des '.Vasserwirtschaftsamts bereitge 
stellt würden. Nach eingehender Aussprache" ist sich schliess 
lich der Kreisrat einig darüber, einen Brückenneubau zu er 
stellen unter der Bedingung, daß der Beitrag des Wasserwirt 
schaftsamts hiezu mindestens ZO 000 DM beträgt. Falls das Was 
serwirt schäft samt diesen Mindestbetrag von Z0 000 DM ablehnt, 
soll der Brückenbau dem Wasserwirtschaftsamt überlassen blei 
ben. Sowohl der Kreisrat als auch das Straßenbauamt sind davon 
überzeugt, daß das Wasserwirtschaftsamt nicht in der Lage ist, 
mit dem angebotenen Betrag von 26 700 DM die geforderte Ersatz 
brücke zu erstellen, sodass aus diesem Grunde ein Beteiligungs 
betrag von mindestens Z0 000 DM berechtigt erscheint. 
Der zweite Teil der Beratung befasst sich mit der Ver 
gabe des Auftrags unter der Voraussetzung, daß das Wasser 
wirtschaf t samt den geforderten Beteiligungsbeitrag bereit 
stellt. In der Debatte heben einzelne Kreisräte hervor, daß 
sie die Firma Einsiedler für so leistungsfähig halten, daß man 
ihr den Auftrag bedenkenlos erteilen könne. Baurat Walker er 
klärt aber mit allem Nachdruck, daß er diese Firma für unge 
eignet halte, die Spannbetonbrücke auszuführen und appelliert 
dringend an die Kreisräte, von einer Vergabe an diese Firma 
abzusehen. Schliesslich lässt sich der Kreisrat von den Aus 
führungen des Baürats Walker überzeugen und spricht sich 
schliesslich für eine Vergabe an die Firma Zeller aus. 
Weiterer Beratungsgegenstand in diesem Zusammenhang ist 
ein Gesuch der Gemeinde Langenschemmern um Verwilligung eines 
Kreisbeitrags zu den Kosten der Rißbrücke. Die Angelegenheit 
verhält sich so, daß die Gemeinde Langenschemmern durch die 
Rißkorrektion erhebliche finanzielle Belastungen hat. An den 
Kosten der Rißbrücke muß sich diese Gemeinde in Höhe von 20 % 
der dem Wasserwirtschaftsamt zufallenden Kosten, im vorliegen 
den Fall also voraussichtlich mit 6 000 DM beteiligen. Seitens 
der Verwaltung wird hervorgehoben, daß eine Vermengung dieser 
Angelegenheit mit Straßenangelegenheiten nicht erfolgen dürfe, 
da es sich um eine völlig andere Sache handle. Bedeutsam sei 
auch, daß der Kreis bis jetzt diesbezügliche Beiträge noch
	        
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