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soll, oder ob das Wasserwirtschaftsamt nach den üblichen
Grundsätzen nach dem Veranlasserprinzip eine neue, wenn auch
kleine Brücke erstellen soll. Bach Entscheidung dieses ersten
Teils könne dann gegebenenfalls'’ ein Beschluß über die Auf
tragserteilung und im dritten Abschnitt über den Antrag der
Gemeinde Langenschemmern entschieden werden. Dieser Ver
fahrensvorschlag wird vom Kreisrat gebilligt.
Die Beratung des Kreisrats konzentriert sich zunächst
im Schwerpunkt auf die Frage, ob der Landkreis ohne eigene
Kostenbeteiligung dem Vasserwirtschaftsamt den durch die Riß
korrektion veranlassten Brückenneubau überlassen soll, oder
selbst einen der voraussichtlichen zukünftigen Verkehrsentv/ick-
lung dieser Straße entsprechenden Brückenneubau erstellen soll.
Im letzteren Falle hätte der Landkreis die ersparten Aufwendungen
des Wasserwirtschaftsamts als Beitrag für die Ersatzausführung
zu beanspruchen. Baurat Walker plädiert für einen Brückenneu
bau durch den Landkreis, da im Falle der Ablehnung des Brücken
baues das Wasserwirtschaftsamt nur verpflichtet wäre, eine
schmälere Holzbrücke zu erstellen und der Kreis spätestens in
etwa 8 Jahren mit einem Neubau rechnen müsse, zu dem dann kei
nerlei Mittel von Seiten des '.Vasserwirtschaftsamts bereitge
stellt würden. Nach eingehender Aussprache" ist sich schliess
lich der Kreisrat einig darüber, einen Brückenneubau zu er
stellen unter der Bedingung, daß der Beitrag des Wasserwirt
schaftsamts hiezu mindestens ZO 000 DM beträgt. Falls das Was
serwirt schäft samt diesen Mindestbetrag von Z0 000 DM ablehnt,
soll der Brückenbau dem Wasserwirtschaftsamt überlassen blei
ben. Sowohl der Kreisrat als auch das Straßenbauamt sind davon
überzeugt, daß das Wasserwirtschaftsamt nicht in der Lage ist,
mit dem angebotenen Betrag von 26 700 DM die geforderte Ersatz
brücke zu erstellen, sodass aus diesem Grunde ein Beteiligungs
betrag von mindestens Z0 000 DM berechtigt erscheint.
Der zweite Teil der Beratung befasst sich mit der Ver
gabe des Auftrags unter der Voraussetzung, daß das Wasser
wirtschaf t samt den geforderten Beteiligungsbeitrag bereit
stellt. In der Debatte heben einzelne Kreisräte hervor, daß
sie die Firma Einsiedler für so leistungsfähig halten, daß man
ihr den Auftrag bedenkenlos erteilen könne. Baurat Walker er
klärt aber mit allem Nachdruck, daß er diese Firma für unge
eignet halte, die Spannbetonbrücke auszuführen und appelliert
dringend an die Kreisräte, von einer Vergabe an diese Firma
abzusehen. Schliesslich lässt sich der Kreisrat von den Aus
führungen des Baürats Walker überzeugen und spricht sich
schliesslich für eine Vergabe an die Firma Zeller aus.
Weiterer Beratungsgegenstand in diesem Zusammenhang ist
ein Gesuch der Gemeinde Langenschemmern um Verwilligung eines
Kreisbeitrags zu den Kosten der Rißbrücke. Die Angelegenheit
verhält sich so, daß die Gemeinde Langenschemmern durch die
Rißkorrektion erhebliche finanzielle Belastungen hat. An den
Kosten der Rißbrücke muß sich diese Gemeinde in Höhe von 20 %
der dem Wasserwirtschaftsamt zufallenden Kosten, im vorliegen
den Fall also voraussichtlich mit 6 000 DM beteiligen. Seitens
der Verwaltung wird hervorgehoben, daß eine Vermengung dieser
Angelegenheit mit Straßenangelegenheiten nicht erfolgen dürfe,
da es sich um eine völlig andere Sache handle. Bedeutsam sei
auch, daß der Kreis bis jetzt diesbezügliche Beiträge noch