Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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nie verwilligt und daß deshalb die heutige Entscheidung eine 
grundsätzliche Seite habe. Nach längerer Beratung vertritt 
schliesslich der Kreisrat die Auffassung, die Entscheidung 
über diese Angelegenheit solange zurückzustellen, bis Klar 
heit über den- Beitrag des Wasserwirtschaftsamts zum Brücken 
neubau besteht. Nach abschliessender Beratung der Gesamtange 
legenheit wird einstimmig 
beschlossen: 
1) Den durch die Rißkorrektion veranlassten Brückenneubau 
im Zuge der Landstraße II. Ordnung Langenschemmern - 
Apfingen durch den Landkreis als Bauträger durchzuführen 
unter der Bedingung, daß sich das V/ass erwirtschaft samt 
mit einem Beitrag von mindestens ZO 000 DM beteiligt. 
2) Unter Vorbehalt der Ziffer 1 den Auftrag der Birma 
Zeller in Biberach zum Angebotspreis von 72 053,10 DM 
zu erteilen. 
3) Den Kostenvoranschlag des Straßenbauamts Riedlingen in 
Höhe von 75 000 DM zu genehmigen. Die Planüberschreitung 
beim Einzelansatz in Höhe von 20 000 DM soll später 
innerhalb des DeckungsVermerks ausgeglichen werden. 
4) Eine Entscheidung über das Beitragsgesuch der Gemeinde 
Langenschemmern zurückzustellen. 
§ 7 
Anerkennung der Bauabrechnung über den Ausb.au 
der Ortsdurchfahrt Winterstettenstadt. 
Die Ortsdurchfahrt Winterstettenstadt im Zuge der Land 
straße II. Ordnung ist seit geraumer Zeit fertiggestellt. 
Die Endabrechnung liegt vor. Die Baumaßnahme schliesst mit 
einem Kostenaufwand von 105 153,55 DM ab. Bür diese Maßnahme 
standen 129 000 DM Planmittel zur Verfügung. Die formelle 
Abnahme der Straße durch den Kreisrat ist noch nicht erfolgt; 
sie wird aber in Bälde in Aussicht genommen. Anlässlich der 
Anerkennung der Endabrechnung ist auch Beschluß über den Be 
teiligungsbeitrag der Gemeinde Winterstettenstadt zu fassen. 
Die Gemeinde hat sich gemäß den Bedingungen des Kreistags vom 
23.4.’1953 bereit erklärt, einen 10 Aigen Beteiligungsbeitrag 
zu bezahlen. Es wird einstimmig 
- beschlossen, 
1) die Bauabrechnung über die Baumaßnahme Ortsdurchfahrt Win 
terstettenstadt anzuerkennen; 
2) den Beteiligungsbeitrag der Gemeinde Winterstettenstadt 
auf 10 A der Ausbaukosten - 10 515,— DM festzusetzen.
	        
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