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nie verwilligt und daß deshalb die heutige Entscheidung eine
grundsätzliche Seite habe. Nach längerer Beratung vertritt
schliesslich der Kreisrat die Auffassung, die Entscheidung
über diese Angelegenheit solange zurückzustellen, bis Klar
heit über den- Beitrag des Wasserwirtschaftsamts zum Brücken
neubau besteht. Nach abschliessender Beratung der Gesamtange
legenheit wird einstimmig
beschlossen:
1) Den durch die Rißkorrektion veranlassten Brückenneubau
im Zuge der Landstraße II. Ordnung Langenschemmern -
Apfingen durch den Landkreis als Bauträger durchzuführen
unter der Bedingung, daß sich das V/ass erwirtschaft samt
mit einem Beitrag von mindestens ZO 000 DM beteiligt.
2) Unter Vorbehalt der Ziffer 1 den Auftrag der Birma
Zeller in Biberach zum Angebotspreis von 72 053,10 DM
zu erteilen.
3) Den Kostenvoranschlag des Straßenbauamts Riedlingen in
Höhe von 75 000 DM zu genehmigen. Die Planüberschreitung
beim Einzelansatz in Höhe von 20 000 DM soll später
innerhalb des DeckungsVermerks ausgeglichen werden.
4) Eine Entscheidung über das Beitragsgesuch der Gemeinde
Langenschemmern zurückzustellen.
§ 7
Anerkennung der Bauabrechnung über den Ausb.au
der Ortsdurchfahrt Winterstettenstadt.
Die Ortsdurchfahrt Winterstettenstadt im Zuge der Land
straße II. Ordnung ist seit geraumer Zeit fertiggestellt.
Die Endabrechnung liegt vor. Die Baumaßnahme schliesst mit
einem Kostenaufwand von 105 153,55 DM ab. Bür diese Maßnahme
standen 129 000 DM Planmittel zur Verfügung. Die formelle
Abnahme der Straße durch den Kreisrat ist noch nicht erfolgt;
sie wird aber in Bälde in Aussicht genommen. Anlässlich der
Anerkennung der Endabrechnung ist auch Beschluß über den Be
teiligungsbeitrag der Gemeinde Winterstettenstadt zu fassen.
Die Gemeinde hat sich gemäß den Bedingungen des Kreistags vom
23.4.’1953 bereit erklärt, einen 10 Aigen Beteiligungsbeitrag
zu bezahlen. Es wird einstimmig
- beschlossen,
1) die Bauabrechnung über die Baumaßnahme Ortsdurchfahrt Win
terstettenstadt anzuerkennen;
2) den Beteiligungsbeitrag der Gemeinde Winterstettenstadt
auf 10 A der Ausbaukosten - 10 515,— DM festzusetzen.