I. Teil: Öffentliche Sitzung.
§ 1
Vorlage von Niederschriften.
Die Niederschriften über die Beratungen des Kreisrats
am 21.9. und 5.10.1956 werden bekanntgegeben und
anerkannt.
§ 2
Beitrag an die Gemeinde Sinningen zum Feldwegausbau.
Dem Kreisrat wird bekanntgegeben, daß bei der Beratung
dieser Angelegenheit in der Kreisratssitzung vom 5.10.1956
- vergleiche § 8 der Niederschrift - zwar die Bereitschaft des
Kreisrats vorhanden war, der Gemeinde Sinningen einen Beitrag
von 500 DM zu verwilligen. Eine Beschlußfassung über den Zweck
des Beitrages und seine haushaltsmässige Deckung wurde aber
trotz Vorstellungen der Verwaltung unterlassen, sodass sich
die Verwaltung nicht in der Lage sieht, einen Beschluß voll
ziehen zu können. Die Verwaltung beantragt eine präzise Ent
scheidung in der Angelegenheit.
Kreisrat Dobler spricht sich dafür aus, es bei den seit
herigen wiederholten Ablehnungen zu belassen und aus grund
sätzlichen Erwägungen den hauptsächlich von den Stellvertretern
in der Sitzung vom 5.10.1956 gefassten Beschluss aufzuheben.
Er weist auch darauf hin, daß es sich die Gemeinde an die Mög
lichkeiten des sogenannten grünen Planes halten solle. Dagegen
führt Kreisrat Hagel aus, daß man sich an den Beschluß und den
Willen des Kreisrats vom 5.10.1956 halten sollte. Auch sei es
fraglich, daß die Gemeinde aus dem grünen Plan den Betrag von
500 DM erhalte. Sicherlich sei auch der stellvertretende Kreis
rat Huberle, der der Veranlasser des Beschlusses vom 5.10.56
war und der heute nicht in der Sitzung sei, in einer unguten
Situation, wenn heute ein anders gearteter Entschluß gefasst
werde. Nach weiterer Beratung wird schliesslich mit 4 Stimmen
bei 5 Enthaltungen (Kreisräte Harsch, Schilling und Dobler)
beschlossen:
1) Der Gemeinde Sinningen ausnahmsweise einen einmaligen
Beitrag von 500 DM zur Instandsetzung der Gemeindestraße
Sinningen in Richtung Altenstadt zu bewilligen.
2) Die ausserplanmässige Ausgabe bei Haushaltsstelle 654.515
des Rechnungsjahres 1956 in Höhe von 500 DM zu genehmigen.
3) Verstärkungsmittel in Höhe von 500 DM bereitzustellen.