Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

I. Teil: Öffentliche Sitzung. 
§ 1 
Vorlage von Niederschriften. 
Die Niederschriften über die Beratungen des Kreisrats 
am 21.9. und 5.10.1956 werden bekanntgegeben und 
anerkannt. 
§ 2 
Beitrag an die Gemeinde Sinningen zum Feldwegausbau. 
Dem Kreisrat wird bekanntgegeben, daß bei der Beratung 
dieser Angelegenheit in der Kreisratssitzung vom 5.10.1956 
- vergleiche § 8 der Niederschrift - zwar die Bereitschaft des 
Kreisrats vorhanden war, der Gemeinde Sinningen einen Beitrag 
von 500 DM zu verwilligen. Eine Beschlußfassung über den Zweck 
des Beitrages und seine haushaltsmässige Deckung wurde aber 
trotz Vorstellungen der Verwaltung unterlassen, sodass sich 
die Verwaltung nicht in der Lage sieht, einen Beschluß voll 
ziehen zu können. Die Verwaltung beantragt eine präzise Ent 
scheidung in der Angelegenheit. 
Kreisrat Dobler spricht sich dafür aus, es bei den seit 
herigen wiederholten Ablehnungen zu belassen und aus grund 
sätzlichen Erwägungen den hauptsächlich von den Stellvertretern 
in der Sitzung vom 5.10.1956 gefassten Beschluss aufzuheben. 
Er weist auch darauf hin, daß es sich die Gemeinde an die Mög 
lichkeiten des sogenannten grünen Planes halten solle. Dagegen 
führt Kreisrat Hagel aus, daß man sich an den Beschluß und den 
Willen des Kreisrats vom 5.10.1956 halten sollte. Auch sei es 
fraglich, daß die Gemeinde aus dem grünen Plan den Betrag von 
500 DM erhalte. Sicherlich sei auch der stellvertretende Kreis 
rat Huberle, der der Veranlasser des Beschlusses vom 5.10.56 
war und der heute nicht in der Sitzung sei, in einer unguten 
Situation, wenn heute ein anders gearteter Entschluß gefasst 
werde. Nach weiterer Beratung wird schliesslich mit 4 Stimmen 
bei 5 Enthaltungen (Kreisräte Harsch, Schilling und Dobler) 
beschlossen: 
1) Der Gemeinde Sinningen ausnahmsweise einen einmaligen 
Beitrag von 500 DM zur Instandsetzung der Gemeindestraße 
Sinningen in Richtung Altenstadt zu bewilligen. 
2) Die ausserplanmässige Ausgabe bei Haushaltsstelle 654.515 
des Rechnungsjahres 1956 in Höhe von 500 DM zu genehmigen. 
3) Verstärkungsmittel in Höhe von 500 DM bereitzustellen.
	        
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