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§ 7
Wahl der ehrenamtlichen Beisitzer für die Ausschüsse
nach dem Wehrpflichtgesetz.
Nach dem Wehrpflichtgesetz vom 21.7.1956 sind Muste
rungsausschüsse und Musterungskammern sowie Prüfungsausschüsse
und Prüfungskammern für Kriegsdienstverweigerer zu bilden.
Regierungsrat Gerber erläutert an Hand des Wehrpflichtgesetzes
die Aufgabe und den Zweck der Ausschüsse. Sodann werden dem
Kreisrat die Zahlen der für den Bereich des Landkreises Bi
berach zu wählenden ordentlichen Beisitzer und Vertreter be
kanntgegeben. Bei der Wahl der Beisitzer lässt sich der Kreis
rat davon leiten, in Anbetracht der wichtigen und schwierigen
Tätigkeit grundsätzlich nur Kreisverordnete in diese Ausschüsse
zu wählen. Die Wahlzeit beläuft sich auf 1 Jahr. Nach eingehen
der Beratung und Besprechung der Angelegenheit wird folgende
Wahl
für die Dauer eines Jahres vorgenommen:
Pür den Musterungsausschuß gemäß § 18 Absatz 2 des Wehrpflicht
gesetzes :
Beisitzer:
Dobler Georg ? Kreisobmann in Ummendorf
Huberle Josef, Fabrikant in Kirchberg
Vertreter:
Linder Franz, Former in Schussenried
Schmid Vinzenz, Bauer in Mettenberg
Schilling Adolf, Sägewerksbesitzer in Schwendi.
Für die Musterungskammer gemäß § ZZ Absatz 2 und 4 des
Wehrpflichtgesetzes:
Beisitzer:
Harsch Anton, Bürgermeister in Winterstettenstadt
Vertreter:
Herzog Georg, Bauer in Hochstetten-Burgrieden
Uhl Karl, Bauer und Mühlenbesitzer in Haslach.
Für den Prüfungsausschuß für Kriegsdienstverweigerer
gemäß § 26 Absatz Z des Wehrpflichtgesetzes:
Beisitzer:
Dr. Maier Nikolaus, Reg.Vet.Rat in Laupheim
Frommer Hermann, Versicherungskaufmann in Biberach
Vertreter:
Blank Josef, Betriebsleiter in Biberach
Schilling Franz, Direktor in Biberach.
Für die Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer
gemäß § ZZ Absatz Z und 4 des Wehrpflichtgesetzes:
Beisitzer:
Leger Wilhelm, Bürgermeister in Biberach
Hagel Alfons, Bürgermeister in Laupheim
Vertreter:
Wipfler David, Bürgermeister in Wain
Hagel Franz, Bauer in Schemmerberg.