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2) Die entstehenden, überplanmässigen Ausgaben in Höhe von
voraussichtlich 5 000 DM zu genehmigen unter Entnahme
der zusätzlich erforderlichen Mittel aus dem Haushalts
ansatz Verstärkungsmittel.
3) Die Verwaltung zu ermächtigen, von Fall zu Pall den
Ordensschwestern auch Bekleidungsstücke zur Verfügung
zu stellen.
§ 9
Änderung des Stellenplans für das Kreis- und Tuber
kulosekrankenhaus in Ochsenhausen.
Der geltende Stellenplan sieht für das Kreis- und
Tuberkulosekrankenhaus in Ochsenhausen 1 Assistenzarzt
stelle vor, die zu 65 % dem Kreiskrankenhaus Ochsenhausen
und zu 35 % dem Tuberkulosekrankenhaus in Ochsenhausen zur
Verfügung steht. Diese Stelle hat seit 1.2.1955 der Assistenz
arzt Dr. Weidner inne. Dr. Weidner hat das Dienstverhältnis
auf 1.1.1957 gekündigt, da er seine Tätigkeit an einem an
deren Krankenhaus fortsetzen will. Eine Stellenausschreibung
in den üblichen Fachzeitschriften hat.nur eine einzige Be
werbung ergeben. Diese Bewerbung wurde zwischenzeitlich eben
falls wieder zurückgezogen. Die Situation ist gegenwärtig
ausserordentlich schwierig, da für kleinere Krankenhäuser
Bewerbungen für Assistenzarztstellen kaum zu bekommen sind.
Die Angelegenheit wurde Zwischen der Verwaltung und Chefarzt
Dr. Gauckler mehrfach erörtert. Man kam schliesslich zu dem
Ergebnis, eine prophylaktische Ausschreibung von 2 Assisten
tenstellen vorzunehmen, wobei eine Stelle für das Kreiskran
kenhaus und eine Stelle für das Tuberkulosekrankenhaus vor
gesehen wäre. Durch diese Ausschreibung soll versucht werden,
überhaupt Bewerber zu interessieren, wobei dann möglicher
weise durch persönliche Verhandlungen mit einzelnen Bewer
bern der seitherige Zustand angestrebt werden könnte. Die be
sonderen Verhältnisse in Ochsenhausen, wonach 2 Krankenhäu
ser von 1 Chefarzt und nur 1 Assistenten betreut werden,
zwingen den Krankenhausträger aber möglicherweise dazu, 2
Assistenten einzustellen, da auf andere Art eine Wiederbe
setzung, die absolut notwendig ist, nicht mehr gewährleistet
werden kann.
Um beim Eingang der hoffentlich zu erwartenden Bewer
bungen überhaupt eine Verhandlungsbasis zu haben, benötigt
deshalb die Verwaltung eine entsprechende Ermächtigung. Es
sollte der Stellenplan grundsätzlich auf 2 Assistentenstellen
der Vergütungsgruppe TO.A III ausgedehnt werden, wobei dann
eine Besetzung je nach den Umständen mit einem Assistenten
und einem Medizinalpraktikanten oder Volontärarzt oder Halb
assistenten in Frage kommen könnte. Für den Fall, daß sich
ein Bewerber bereitfinden würde, zu den seitherigen Bedingungen
als Assistenzarzt tätig-zu-eein im Kreis- und Tuberkulose
krankenhaus tätig zu sein, sollte eine Eingruppierung nach