Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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2) Die entstehenden, überplanmässigen Ausgaben in Höhe von 
voraussichtlich 5 000 DM zu genehmigen unter Entnahme 
der zusätzlich erforderlichen Mittel aus dem Haushalts 
ansatz Verstärkungsmittel. 
3) Die Verwaltung zu ermächtigen, von Fall zu Pall den 
Ordensschwestern auch Bekleidungsstücke zur Verfügung 
zu stellen. 
§ 9 
Änderung des Stellenplans für das Kreis- und Tuber 
kulosekrankenhaus in Ochsenhausen. 
Der geltende Stellenplan sieht für das Kreis- und 
Tuberkulosekrankenhaus in Ochsenhausen 1 Assistenzarzt 
stelle vor, die zu 65 % dem Kreiskrankenhaus Ochsenhausen 
und zu 35 % dem Tuberkulosekrankenhaus in Ochsenhausen zur 
Verfügung steht. Diese Stelle hat seit 1.2.1955 der Assistenz 
arzt Dr. Weidner inne. Dr. Weidner hat das Dienstverhältnis 
auf 1.1.1957 gekündigt, da er seine Tätigkeit an einem an 
deren Krankenhaus fortsetzen will. Eine Stellenausschreibung 
in den üblichen Fachzeitschriften hat.nur eine einzige Be 
werbung ergeben. Diese Bewerbung wurde zwischenzeitlich eben 
falls wieder zurückgezogen. Die Situation ist gegenwärtig 
ausserordentlich schwierig, da für kleinere Krankenhäuser 
Bewerbungen für Assistenzarztstellen kaum zu bekommen sind. 
Die Angelegenheit wurde Zwischen der Verwaltung und Chefarzt 
Dr. Gauckler mehrfach erörtert. Man kam schliesslich zu dem 
Ergebnis, eine prophylaktische Ausschreibung von 2 Assisten 
tenstellen vorzunehmen, wobei eine Stelle für das Kreiskran 
kenhaus und eine Stelle für das Tuberkulosekrankenhaus vor 
gesehen wäre. Durch diese Ausschreibung soll versucht werden, 
überhaupt Bewerber zu interessieren, wobei dann möglicher 
weise durch persönliche Verhandlungen mit einzelnen Bewer 
bern der seitherige Zustand angestrebt werden könnte. Die be 
sonderen Verhältnisse in Ochsenhausen, wonach 2 Krankenhäu 
ser von 1 Chefarzt und nur 1 Assistenten betreut werden, 
zwingen den Krankenhausträger aber möglicherweise dazu, 2 
Assistenten einzustellen, da auf andere Art eine Wiederbe 
setzung, die absolut notwendig ist, nicht mehr gewährleistet 
werden kann. 
Um beim Eingang der hoffentlich zu erwartenden Bewer 
bungen überhaupt eine Verhandlungsbasis zu haben, benötigt 
deshalb die Verwaltung eine entsprechende Ermächtigung. Es 
sollte der Stellenplan grundsätzlich auf 2 Assistentenstellen 
der Vergütungsgruppe TO.A III ausgedehnt werden, wobei dann 
eine Besetzung je nach den Umständen mit einem Assistenten 
und einem Medizinalpraktikanten oder Volontärarzt oder Halb 
assistenten in Frage kommen könnte. Für den Fall, daß sich 
ein Bewerber bereitfinden würde, zu den seitherigen Bedingungen 
als Assistenzarzt tätig-zu-eein im Kreis- und Tuberkulose 
krankenhaus tätig zu sein, sollte eine Eingruppierung nach
	        
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